Wartungsangebote. 13.1 Der AN hat dem AG nach Aufforderung durch den AG ein optionales Wartungsangebot für die angebotenen Leistungen zu unterbreiten. Das Wartungsangebot soll für ein Jahr ab Abruf gelten und kann maximal für fünf weitere Jahre seitens des AG abgerufen werden. Die Beauftragung des Wartungsangebots erfolgt ausschließlich auf der Grundlage des Wartungsvertragsmusters des AG.
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