Störungsbehebung ausserhalb der Arbeitszeiten Musterklauseln

Störungsbehebung ausserhalb der Arbeitszeiten. Ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeiten sind Störungsbehebungen auf jeden Fall kosten- pflichtig. Bei Auftragsarbeiten ausserhalb der Arbeitszeiten werden diese Ansätze zu den Kos- ten für Auftragsarbeiten hinzu gerechnet. Es werden die folgenden Ansätze angewendet: Einsatzpauschale 1) 200.00 Stundenansatz 2) 140.75