WAS DECKEN WIR AB? Musterklauseln

WAS DECKEN WIR AB?. Wir garantieren Ihnen eine anteilige Rückerstattung für den nicht genutzten Zeitraum infolge der um mehr als 24 Stunden verspäteten Inbesitznahme der Unterkunft, die Gegenstand der Anmietung ist, oder des Hotelzimmers, aufgrund eines der in der Stornokostengarantie aufgeführten Ereignisse.
WAS DECKEN WIR AB?. Wenn Sie den durch diesen Vertrag garantierten Aufenthalt unterbrechen müssen, verpflichten wir uns, die nicht verbrauchten „Hoteldienstleistungen im Freien“ sowie etwaige Reinigungskosten für das Mietobjekt zu erstatten, für die Sie vom Dienstleister keine Erstattung, keinen Ersatz oder keine Entschädigung verlangen können, wenn Sie abreisen müssen und den Stellplatz dem Vermieter zurückgeben müssen, infolge von Folgenden: • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod, die/der Sie, Ihren Ehepartner oder Lebenspartner, Ihre Vorfahren oder Nachkommen bis zum 2. Grad, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Schwestern, Brüder, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Ihren gesetzlichen Vertreter oder eine in der Regel unter Ihrem Dach lebende Person bzw. die namentlich genannte Person, die Sie während Ihres Aufenthalts begleitet oder Versicherungsnehmer dieses Vertrags ist, betrifft. • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod, die/der Ihren Vertreter im Beruf, der bei Abschluss dieses Vertrages namentlich benannt wurde, die Person, die während Ihrer Reise dafür verantwortlich ist, Ihre minderjährigen Kinder zu betreuen oder eine unter Ihrem Dach lebende behinderte Person, deren gesetzlicher Vertreter Sie sind, betrifft. • Schwerer Brandschaden, Explosion, Wasserschaden oder durch Naturgewalten verursachte Schäden an Ihren gewerblich genutzten oder privaten Räumlichkeiten, bei denen Sie unbedingt anwesend sein müssen, um die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen. • Diebstahl in gewerblich genutzten oder privaten Räumlichkeiten, vorausgesetzt, die Bedeutung dieses Diebstahls erfordert Ihre Anwesenheit
WAS DECKEN WIR AB?. •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; •Betäubungsmittel oder andere illegale Substanzen; •Schusswaffen; •Gegenstände, die einen Transport unter kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind; •Tote oder lebende Tiere; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; •-Banknoten, handelbare Wertpapiere, Zahlungskarten und Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; •Edelsteine, Perlen, Ausweispapiere und andere Wertsachen; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Betrieb darstellt und die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, flüssigkeitshaltige Gegenstände, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente. • Bruch, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl des vergessenen Gegenstands während des Versands; • Folgen, die sich aus der Natur des vergessenen Gegenstands ergeben; • Verweigerung der Genehmigung des Versands des vergessenen Gegenstands durch nationale oder internationale Zolldienste.
WAS DECKEN WIR AB?. Wir erstatten Ihnen gegen Vorlage einer Originalrechnung für den Versand des vergessenen Gegenstands und innerhalb der in der Tabelle der Deckungsbeträge angegebenen Obergrenze die Kosten für den Versand des vergessenen Gegenstands vom Ort der Mietsache bis nach Hause. Die Garantie gilt für einen einzelnen vergessenen Gegenstand pro Anmietung, wobei zur Klarstellung angegeben wird, dass der vergessene Gegenstand das folgende Gewicht und die folgenden Abmessungen einhalten muss: • Maximales Gewicht: weniger als 10 Kilogramm • Maximale Abmessungen: Die Summe von Länge, Breite und Höhe der Verpackung darf 150 Zentimeter nicht überschreiten. Der Versicherer kann unter keinen Umständen verantwortlich gemacht werden für: • Verzögerungen im Einflussbereich des Transportunternehmens, das mit der Lieferung des vergessenen Artikels beauftragt wurde.
WAS DECKEN WIR AB?. Verspätete Ankunft: der Tag der Abreise • Alle Fotokopien von Rezepten, mit denen Medikamente, Analysen oder Untersuchungen Wir garantieren Ihnen eine anteilige Rückerstattung für den nicht genutzten Zeitraum infolge der um mehr als 24 Stunden verspäteten Inbesitznahme der Unterkunft, die Gegenstand der Anmietung ist, oder des Hotelzimmers, aufgrund eines der in der Stornokostengarantie aufgeführten Ereignisse.
WAS DECKEN WIR AB?. Wenn Sie den durch diesen Vertrag garantierten Aufenthalt unterbrechen müssen, verpflichten wir uns, die nicht verbrauchten „Hoteldienstleistungen im Freien“ sowie etwaige Reinigungskosten für das Mietobjekt zu erstatten, für die Sie vom Dienstleister keine Erstattung, keinen Ersatz oder keine Entschädigung verlangen können, wenn Sie abreisen müssen und den Stellplatz dem Vermieter zurückgeben müssen, infolge von Folgenden: • Schwere Krankheit, schwerer Unfall oder Tod, die/der Sie, Ihren Ehepartner oder Lebenspartner, Ihre Vorfahren oder Nachkommen bis zum 2. Grad, Schwiegerväter, Schwiegermütter, Schwestern, Brüder, Schwäger, Schwägerinnen, Schwiegersöhne, Schwiegertöchter, Ihren gesetzlichen Vertreter oder eine in der Regel unter Ihrem Dach lebende Person bzw. die namentlich genannte Person, die Sie während Ihres Aufenthalts begleitet oder Versicherungsnehmer dieses Vertrags ist, betrifft.
WAS DECKEN WIR AB?. Verspätete Ankunft: der Tag der Abreise Wir garantieren Ihnen eine anteilige Rückerstattung für den nicht genutzten Zeitraum infolge der um mehr als 24 Stunden verspäteten Inbesitznahme der Unterkunft, die Gegenstand der Anmietung ist, oder des Hotelzimmers, aufgrund eines der in der Stornokostengarantie aufgeführten Ereignisse.
WAS DECKEN WIR AB?. Kosten für die Unterbrechung des Aufenthalts: der Tag der geplanten Rückkehr von der Reise

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  • Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalles a) Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, so ist der Versicherer von der Entschädigungspflicht frei. Ist die Herbeiführung des Schadens durch rechtskräftiges Strafurteil wegen Vorsatzes in der Person des Versicherungsnehmers festgestellt, so gilt die vorsätzliche Herbeiführung des Schadens als bewiesen.

  • Einzugsermächtigung als SEPA-Lastschriftmandat Hat der Kunde dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilt, mit der er den Zahlungsempfänger ermächtigt, Zahlungen von seinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen, weist er zugleich damit die ebase an, die vom Zah- lungsempfänger auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Mit der Einzugsermächtigung autorisiert der Kunde gegenüber der ebase die Einlösung von Lastschriften des Zahlungsempfängers. Diese Einzugsermächtigung gilt als SEPA-Lastschriftmandat. Sätze 1 bis 3 gelten auch für vom Kunden vor dem Inkrafttreten dieser Bedingungen für den Zahlungsverkehr erteilte Einzugser- mächtigungen. Die Einzugsermächtigung muss folgende Autorisierungsdaten enthalten: • Bezeichnung des Zahlungsempfängers, • Name des Kunden, • Kundenkennung nach Nr. 2.1.2. oder Kontonummer und Bankleitzahl des Kunden. Über die Autorisierungsdaten hinaus kann die Einzugsermächtigung zusätzliche Angaben enthalten.

  • Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer Wir speichern Daten, die für den Versicherungsvertrag notwendig sind. Das sind zunächst Ihre Angaben im An- trag (Antragsdaten). Weiter werden zum Vertrag ver- sicherungstechnische Daten wie Kundennummer (Part- nernummer), Versicherungssumme, Versicherungsdau- er, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt (Vertrags- daten). Bei einem Versicherungsfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der Be- rufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerk- statt über einen Kfz-Totalschaden oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leis- tungsdaten).

  • Datenweitergabe an selbstständige Vermittler Die ALTE LEIPZIGER gibt grundsätzlich keine Angaben zu Ihrer Gesundheit an selbstständige Vermittler weiter. Es kann aber in den folgenden Fällen dazu kommen, dass Daten, die Rückschlüsse auf Ihre Gesundheit zulassen, oder gemäß § 203 StGB geschützte Informationen über Ihren Vertrag Versicherungsvermittlern zur Kenntnis gegeben werden. Soweit es zu vertragsbezogenen Beratungszwecken erforderlich ist, kann der Sie betreuende Vermittler Informationen darüber erhalten, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen (z. B. Annahme mit Risikozuschlag, Ausschlüsse bestimmter Risiken) Ihr Vertrag angenommen werden kann. Der Vermittler, der Ihren Vertrag vermittelt hat, erfährt, dass und mit welchem Inhalt der Vertrag abgeschlossen wurde. Dabei erfährt er auch, ob Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Risiken vereinbart wurden. Bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler kann es zur Übermittlung der Vertragsdaten mit den Informationen über bestehende Risikozuschläge und Ausschlüsse bestimmter Risiken an den neuen Vermittler kommen. Sie werden bei einem Wechsel des Sie betreuenden Vermittlers auf einen anderen Vermittler vor der Weitergabe von Gesundheitsdaten informiert sowie auf Ihre Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen. Meine Einwilligung gilt entsprechend für die Datenweitergabe an und die Daten- verarbeitung von Maklerpools oder anderen Dienstleistern (z. B. Betreiber von Vergleichssoftware, Maklerverwaltungsprogrammen), die mein Vermittler zum Abschluss und zur Verwaltung meiner Versicherungsverträge einschaltet. Die betreffenden Dienstleister kann ich bei meinem Vermittler erfragen. Ich willige ein, dass die ALTE LEIPZIGER meine Gesundheitsdaten und sonstigen nach § 203 StGB geschützten Daten in den oben genannten Fällen – soweit erforderlich – an den für mich zuständigen selbstständigen Versicherungs- vermittler übermittelt und diese dort erhoben, gespeichert und zu Beratungs- zwecken genutzt werden dürfen.

  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Gerichtsstände Wenn Sie uns verklagen Wenn wir Sie verklagen Sie haben Ihren Wohnsitz oder Geschäftssitz ins Ausland verlegt

  • Reservierungen 2.1 Unverbindliche Reservierungen, die den Xxxx zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziffer 1.1 und