Was gilt bei vereinbartem Lastschriftverfahren?. Sie haben mit uns das Lastschriftverfahren vereinbart? Dann ist die Zah- lung rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen kön- nen und der Einziehung nicht widersprochen wurde. Die Zahlung ist auch in folgendem Fall noch rechtzeitig: • Sie haben nicht zu verantworten, dass wir den fälligen Beitrag nicht einziehen konnten, und • Sie zahlen unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung. Wenn Sie es zu verantworten haben, dass wir nicht einziehen konnten, haben wir folgendes Recht: Wir können verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig sicherstellen.
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Was gilt bei vereinbartem Lastschriftverfahren?. Sie haben mit uns das Lastschriftverfahren vereinbart? Dann ist die Zah- lung Zahlung rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen kön- nen können und der Einziehung nicht widersprochen wurde. Die Zahlung ist auch in folgendem Fall noch rechtzeitig: • – Sie haben nicht zu verantworten, dass wir den fälligen Beitrag nicht einziehen konnten, und • – Sie zahlen unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung. Wenn Sie es zu verantworten haben, dass wir nicht einziehen konnten, haben wir folgendes Recht: Wir können verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig sicherstellen.
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Was gilt bei vereinbartem Lastschriftverfahren?. Haben Sie haben mit uns das Lastschriftverfahren vereinbart? Dann , gilt: Die Zahlung ist die Zah- lung rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen kön- nen ein- ziehen können und der Einziehung nicht widersprochen wurde. Die Zahlung ist auch in folgendem Fall noch rechtzeitig: • Sie haben nicht zu verantworten, dass wir den fälligen Beitrag nicht einziehen konnten, und • Sie zahlen unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung. Wenn Sie es zu verantworten haben, dass wir nicht einziehen konnten, haben wir folgendes Recht: Wir können verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig sicherstellen.
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Was gilt bei vereinbartem Lastschriftverfahren?. Haben Sie haben mit uns das Lastschriftverfahren vereinbart? Dann , gilt: Die Zahlung ist die Zah- lung rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen kön- nen können und der Einziehung nicht widersprochen wurde. Die Zahlung ist auch in folgendem Fall noch rechtzeitig: • – Sie haben es nicht zu verantworten, dass wir den fälligen Beitrag nicht einziehen konnten, und • – Sie zahlen unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung. Wenn Sie es zu verantworten haben, dass wir nicht einziehen konnten, haben wir folgendes Recht: Wir können verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig sicherstellen.
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Was gilt bei vereinbartem Lastschriftverfahren?. Haben Sie haben mit uns das Lastschriftverfahren für Ihr Konto vereinbart? Dann , gilt: Die Zahlung ist die Zah- lung rechtzeitig, wenn wir den Beitrag zum Fälligkeitstag einziehen kön- nen ein- ziehen können und Sie der Einziehung nicht widersprochen wurdewidersprechen. Die Zahlung ist auch in folgendem Fall noch rechtzeitig: • – Sie haben nicht zu verantworten, dass wir den fälligen Beitrag nicht einziehen konnten, und • – Sie zahlen unverzüglich nach unserer Zahlungsaufforderung. Wenn Sie es zu verantworten haben, dass wir nicht einziehen konnten, haben wir folgendes Recht: Wir können verlangen, dass Sie Ihre Zahlung künftig anderweitig sicherstellen.
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