Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen? Musterklauseln

Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Beanspruchen Sie Rentenleistungen aus dem Versicherungsvertrag, müssen Sie uns den aktu- ellen Versicherungsschein sowie ein amtliches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versicherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Renten- zahlung auf unsere Kosten ein amtliches Zeugnis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens verlangen wir diesen Nachweis nach Ablauf einer vereinbarten Rentengarantiezeit. Der Tod der ver- sicherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich anzuzeigen. Außer dem Versicherungsschein ist uns eine amtliche, Alter und Geburtsort enthal- tende Sterbeurkunde einzureichen. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzu- zahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe), wenn sie eine Rentenleistung verlangen. Anstelle der Rentenzahlung können Sie auf einen Monatsersten innerhalb der Abrufphase oder zum Termin des spätesten Rentenbeginns die Auszah- lung einer Kapitalleistung verlangen. Dies müssen Sie mit einer Frist von einem Monat bei uns schriftlich beantragen. In diesem Fall zahlen wir an den Bezugsberechtigten das Fondsguthaben aus. Mit der Kapitalauszahlung erlischt die Versi- cherung. Beanspruchen Sie die Kapitalauszah- lung aus dem Versicherungsvertrag, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein vorlegen. Dies gilt auch für Dritte (Bezugsberechtigter oder Erbe), wenn sie eine Kapitalauszahlung verlan- gen. Falls Sie die Prämiengarantie eingeschlossen ha- ben, steht für die Kapitalauszahlung zu Beginn der Abrufphase also mindestens ein Fondsgutha- ben in Höhe der Prämiengarantie zur Verfügung.
Was ist zu beachten, wenn Sie eine Rentenleistung verlangen?. Werden Rentenleistungen aus dem Versiche- rungsvertrag beansprucht, müssen Sie uns den aktuellen Versicherungsschein sowie ein amtli- ches Zeugnis mit dem Geburtsdatum der versi- cherten Person vorlegen. Wir können vor jeder Rentenzahlung ein amtliches Zeugnis verlangen, ob die versicherte Person noch lebt, höchstens jedoch einmal pro Jahr. Frühestens verlangen wir diesen Nachweis nach Ablauf einer verein- barten Rentengarantiezeit. Der Tod der versi- cherten Person ist uns in jedem Fall unverzüg- lich anzuzeigen. Außer dem Versicherungs- schein ist uns eine amtliche, Alter und Geburts- ort enthaltende Sterbeurkunde der versicherten Person einzureichen. Zu Unrecht empfangene Leistungen sind an uns zurückzuzahlen. Die vorstehende Regelung gilt auch für die Be- zugsberechtigten, wenn sie eine Rentenleistung verlangen.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.