Was ist zusätzlich bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden nicht versichert? Musterklauseln

Was ist zusätzlich bei Brems-, Betriebs- und Bruchschäden nicht versichert?. Bei einem Schadenfall aufgrund eines unvorhergesehenen und plötzlich eintretenden Brems-, Betriebs- und reinen Bruchschadens an dem versicherten Fahrzeug nach Ziffer 1.4 Nummer (2.2) ist darüber hinaus nicht versichert: (1) Welche Fahrzeuge und Zubehörteile sind nicht versichert? a. →Motoren und Getriebe einschließlich Gelenkwelle sowie Differenzial, die der Fortbewegung des Fahrzeugs dienen. b. Zubehör und Ersatzteile, die mit dem Fahrzeug nicht fest verbunden sind. c. Sonstige Teile, die während der Lebensdauer der versicherten Sache erfahrungsgemäß mehrfach ausgetauscht werden müssen. Teile in diesem Sinne sind zum Beispiel Reifen oder Batterie. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn diese Teile aufgrund eines Ereig- nisses beschädigt oder zerstört werden, das gleichzeitig auch andere entschädigungspflichtige Schäden am Fahrzeug verursacht hat. (2) Welche Ereignisse und Schäden fallen nicht unter den Versicherungsschutz? a. Schäden, die auf Verschleiß oder übermäßige Beanspruchung zurückzuführen sind; b. Schäden durch Mängel, die bei Abschluss der Versicherung am Fahrzeug bereits vorhanden waren und Ihnen oder einer Person, die über den Einsatz des versicherten Fahrzeugs verantwortlich entscheidet, bekannt sein mussten; c. Schäden durch Einsatz einer erkennbar reparaturbedürftigen Sache, es sei denn, der Schaden steht mit der Reparaturbedürftigkeit nachweislich nicht in Zusammenhang oder das Fahrzeug war zur Zeit des Schadens mit unserer Zustimmung wenigstens behelfsmäßig repariert; x. Xxxxxxx, die eine unmittelbare Folge sind - zwangsläufiger, sich dauernd wiederholender Einflüsse des bestimmungsgemäßen Betriebes, - übermäßiger Bildung von Rost, bzw. des Ansatzes von Xxxxxxxxxxx, - Schlamm oder sonstiger Ablagerungen. e. Schäden durch allmähliche, chemische oder biologische Einwirkung (zum Beispiel Oxidation, Schimmel, Säure oder Laugen).

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