Common use of WAS WIR AUSSCHLIESSEN Clause in Contracts

WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig werden oder Schadenersatz zahlen, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurden. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • Kraftstoffkosten; • persönliche Gegenstände und persönliches Eigentum, die im oder/und am Fahrzeug verbleiben; • Zoll- und Abstellkosten, ausgenommen solche, die Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst waren; • transportierte Waren und Tiere • Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge von der • Motorräder unter 125 cm3; • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle anderen Anhänger als jene, die für den Gepäcktransport bestimmt sind, sowie Bootsanhänger, Fahrzeugtransportanhänger; Gefahrengüter fallen, wie sie insbesondere in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle Gegenstände, die Sprengstoffe, Munition, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige und/oder infektiöse Substanzen, ätzende oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthalten; •Alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Art, ihrer Verpackung oder ihrer Konditionierung eine Gefahr für das Personal, Dritte, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen oder andere transportierte Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente.

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WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig werden oder Schadenersatz zahlen, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurden. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • Kraftstoffkosten; • persönliche Gegenstände und persönliches Eigentum, die im oder/und am Fahrzeug verbleiben; • Zoll- und Abstellkosten, ausgenommen solche, die Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst waren; • transportierte Waren und Tiere • Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge von der • Motorräder unter 125 cm3; • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle anderen Anhänger als jene, die für den Gepäcktransport bestimmt sind, sowie Bootsanhänger, Fahrzeugtransportanhänger; Gefahrengüter fallen, wie sie insbesondere in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle Gegenstände, die Sprengstoffe, Munition, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige und/oder infektiöse Substanzen, ätzende oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthalten; •Alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Art, ihrer Verpackung oder ihrer Konditionierung eine Gefahr für das Personal, Dritte, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen oder andere transportierte Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente.Vergessen eines persönlichen gegenstandes im mietobjekt

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WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig werden oder Schadenersatz zahlen, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurden. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • Kraftstoffkosten; • persönliche Gegenstände und persönliches Eigentum, die im oder/und am Fahrzeug verbleiben; • Zoll- und Abstellkosten, ausgenommen solche, die Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst waren; • transportierte Waren und Tiere • Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge von der • Motorräder unter 125 cm3; • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle anderen Anhänger als jene, die für den Gepäcktransport bestimmt sind, sowie Bootsanhänger, Fahrzeugtransportanhänger; Gefahrengüter fallen, wie sie insbesondere in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle Gegenstände, die Sprengstoffe, Munition, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige und/oder infektiöse Substanzen, ätzende oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthalten; •Alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Art, ihrer Verpackung oder ihrer Konditionierung eine Gefahr für das Personal, Dritte, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen oder andere transportierte Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente.

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WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im Absatz „WELCHE ALLGEMEINEN AUSSCHLÜSSE GELTEN FÜR DEN VERTRAG?“, sind ausgeschlossen : •Alle Gegenstände, die unter nationale, europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig werden oder Schadenersatz zahlen, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurden. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • Kraftstoffkosten; • persönliche Gegenstände und persönliches Eigentum, die im oder/und am Fahrzeug verbleiben; • Zoll- und Abstellkosten, ausgenommen solche, die Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst waren; • transportierte Waren und Tiere • Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge von der • Motorräder unter 125 cm3; • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle anderen Anhänger als jene, die für den Gepäcktransport bestimmt sind, sowie Bootsanhänger, Fahrzeugtransportanhänger; Gefahrengüter fallen, wie sie insbesondere in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle Gegenstände, die Sprengstoffe, Munition, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige und/oder infektiöse Substanzen, ätzende oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthalten; •Alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Art, ihrer Verpackung oder ihrer Konditionierung eine Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: Ersatzteile; und Abschleppkosten, Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge von der Versicherungsleistung „Ersatzfahrzeug“ aus: Gefahr für das Personal, Dritte, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen oder andere transportierte Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; •Betäubungsmittel oder andere illegale Substanzen; •Schusswaffen; •Gegenstände, die einen Transport unter kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind; •Tote oder lebende Tiere; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; •-Banknoten, Zahlungskarten handelbare Wertpapiere, und Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; • Edelsteine,Perlen, Ausweispapiere und andere Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente.. NOTFALL-SERVICE TELEFONISCHE BERATUNG VOR UND WÄHREND IHRES AUFENTHALTS

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WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im Absatz „WELCHE ALLGEMEINEN AUSSCHLÜSSE GELTEN FÜR DEN VERTRAG?“, sind ausgeschlossen : •Alle Gegenstände, die unter nationale, europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig werden oder Schadenersatz zahlen, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurden. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • Kraftstoffkosten; • persönliche Gegenstände und persönliches Eigentum, die im oder/und am Fahrzeug verbleiben; • Zoll- und Abstellkosten, ausgenommen solche, die Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst waren; • transportierte Waren und Tiere • Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge von der • Motorräder unter 125 cm3; • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle anderen Anhänger als jene, die für den Gepäcktransport bestimmt sind, sowie Bootsanhänger, Fahrzeugtransportanhänger; Gefahrengüter fallen, wie sie insbesondere in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle Gegenstände, die Sprengstoffe, Munition, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige und/oder infektiöse Substanzen, ätzende oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthalten; •Alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Art, ihrer Verpackung oder ihrer Konditionierung eine Gefahr für das Personal, Dritte, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen oder andere transportierte Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; •Betäubungsmittel oder andere illegale Substanzen; •Schusswaffen; •Gegenstände, die einen Transport unter kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind; •Tote oder lebende Tiere; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; •-Banknoten, Zahlungskarten handelbare Wertpapiere, und Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; • Edelsteine,Perlen, Ausweispapiere und andere Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente.. NOTFALL-SERVICE TELEFONISCHE BERATUNG VOR UND WÄHREND IHRES AUFENTHALTS

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WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im Absatz „WELCHE ALLGEMEINEN AUSSCHLÜSSE GELTEN FÜR DEN VERTRAG?“, sind ausgeschlossen : •Alle Gegenstände, die unter nationale, europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig werden oder Schadenersatz zahlen, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurden. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • KraftstoffkostenErsatzteile; • persönliche Gegenstände und persönliches EigentumAbschleppkosten, die im oder/und am Fahrzeug verbleiben; • Zoll- und Abstellkosten, ausgenommen solche, die Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst waren; • transportierte Waren und Tiere • Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge von der • Motorräder unter 125 cm3; • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle anderen Anhänger als jene, die für den Gepäcktransport bestimmt sind, sowie Bootsanhänger, Fahrzeugtransportanhänger; Versicherungsleistung „Ersatzfahrzeug“ aus: Gefahrengüter fallen, wie sie insbesondere in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle Gegenstände, die Sprengstoffe, Munition, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige und/oder infektiöse Substanzen, ätzende oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthalten; •Alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Art, ihrer Verpackung oder ihrer Konditionierung eine Gefahr für das Personal, Dritte, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen oder andere transportierte Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; •Betäubungsmittel oder andere illegale Substanzen; •Schusswaffen; •Gegenstände, die einen Transport unter kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien, die durch geltende Gesetze oder Vorschriften verboten sind; •Tote oder lebende Tiere; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; •-Banknoten, Zahlungskarten handelbare Wertpapiere, und Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; •Edelsteine,Perlen, Ausweispapiere und andere Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente.

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Samples: www.campinglefouduroi.fr

WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig Die Einsätze werden oder Schadenersatz zahlenunter Vorbehalt der örtlichen Verfügbarkeit, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss vor allem in Bezug auf das Mieten des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurdendurchgeführt. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • Kraftstoffkosten; • persönliche Gegenstände und persönliches EigentumDie Leistungen, die im oder/und am Fahrzeug verbleiben; • Zoll- und AbstellkostenBedarfsmoment oder im Einverständnis mit uns nicht gefordert wurden, ausgenommen solchegeben später kein Recht auf Rückerstattung oder auf eine Ausgleichszahlung mit Ausnahme von Abschleppen auf Autobahnen oder gleichgestellten Straßen. In allen Fällen müssen Sie die Original-Rechnungen als Beleg vorlegen. In keinem Fall gehen die Gebühren, die Gegenstand einer geschuldet hätten oder mit denen Sie gerechnet hätten, zu unseren Lasten (Kosten für Treibstoff, Aufladen mit Strom, Maut, Restaurants, Taxen, Hotel im Fall eines vorgesehenen Aufenthalts am Ort der Stillstands des Fahrzeugs, Kosten für Ersatzteile etc.). Außer den allgemeinen Ausschlüssen ist Folgendes ausgeschlossen: • Folgen des Fahrzeugstillstands, um Wartungsarbeiten durchzuführen, • Stillstände in Folge von vorgesehenen Eingriffen (Wartungs-, Kontroll-, Änderungsarbeiten) oder in Folge eines Wartungsmangels, • sich wiederholende Pannen, die durch die fehlende Reparatur des Fahrzeugs (z. B.: defekte Batterie) nach unserem ersten Einsatz verursacht werden, • Wartungs-, Kontroll-, Änderungsarbeiten, Montage von Zubehör, Ersatz von Verschleißteilen und Stillstände in Folge von Einsätzen, die im Wartungsprogramm des Fahrzeugs vorgesehen sind, und deren Folgen, • die Reparatur des Fahrzeugs und die dabei anfallenden Kosten, • Diebstähle ohne Entwendung von Gepäckstücken, verschiedenen Materialien und Gegenständen, die im Fahrzeug waren, sowie dessen Zubehör (insbesondere das Autoradio). • Kosten, die nicht durch Originaldokumente nachgewiesen werden, • Kosten, die ohne unser Einverständnis angefallen sind oder nicht ausdrücklich im vorliegenden Vertrag vorgesehen sind, • Standgebühren (in Frankreich) und Parkgebühren für das Fahrzeug. • Kosten für Treibstoff und Maut, • Kosten für Aufladen und Strom, • Selbstbehaltskosten im Fall eines Mietfahrzeugs, • Zollgebühren, • Verpflegungskosten, • Folgen von Zwischenfällen, die bei Tests, motorisierten Fahrten oder Wettfahrten (oder deren Versuchen) geschehen sind, die der geltenden Gesetzgebung zur vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst waren; Genehmigung von Behörden unterworfen sind, wenn Sie daran als Konkurrent teilnehmen, oder während Trainingsfahrten, die der vorherigen Zulassung durch die Behörden unterworfen sind, und dies auch dann, wenn Sie Ihr eigenes Fahrzeug verwenden. transportierte Waren und Tiere Rückrufaktionen des Herstellers, Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der Schäden, die in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge Ländern aufgetreten sind, die von der Garantie des vorliegenden Vertrags ausgeschlossen sind oder außerhalb des Gültigkeitszeitraums des Vertrags sind und insbesondere über die im Ausland vorgesehene Reisezeit hinausgehen. Motorräder unter 125 cm3; • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht Stillstände durch das Fehlen oder die schlechte Qualität von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle Schmiermitteln oder anderen Anhänger als jeneFlüssigkeiten, die für den Gepäcktransport bestimmt die Funktionsweise des Fahrzeugs notwendig sind, sowie Bootsanhängeraußer Treibstoffmangel oder Falschbetankung, Fahrzeugtransportanhänger; Gefahrengüter fallen• unerwünschtes Auslösen des Alarms, wie sie insbesondere in den Vorschriften • Beladung des Fahrzeugs und der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle GegenständeAnhängevorrichtung, • jedwede Forderung, die Sprengstoffedie Folge eines Abschleppens ist, Munitiondas durch einen anderen Grund als Falschparken bedingt ist, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige und/oder infektiöse Substanzen, ätzende oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthalten; •Alle Gegenstände• jedwede Forderung, die aufgrund ihrer Artdie Folge eines unentschuldbaren oder absichtlichen Fehlverhaltens ist, ihrer Verpackung gefährliche Fahrweise, insbesondere Fahren unter Einfluss von Alkohol/Betäubungsmitteln, schwerwiegende Geschwindigkeitsüberschreibung. In dem Fall, dass die Absicht während oder ihrer Konditionierung eine Gefahr für das Personalnach unserem Einsatz festgestellt wird, Drittekann die Rückerstattung der aufgewendeten Kosten von Ihnen gefordert werden, • jedwede Forderung, die Umweltdie Folge einer Verweigerung ist, sich einer Kontrolle zu unterziehen, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen einen Beweis dieses Zustands erkennen oder andere transportierte Gegenständefestlegen soll, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände und/oder Gegenstände• jedwede Forderung, die gegen die geltenden Gesetze und Vorschriften verstoßen; kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern; •Veröffentlichungen Folge von Fahrerflucht oder audiovisuelle Medieneiner Nichteinhaltung ist, • jedwede Forderung, die durch geltende Gesetze die Folge von Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Vorschriften verboten sind; •Jeder Inhalt, dessen Transport per Post geeignet istdie Verweigerung, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten Fahrerlaubnis in voller Höhe erfüllen, die für Folge Entscheidung über den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumente.Entzug auszuhändigen. NOTFALL „VERGESSENER GEGENSTAND“

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Samples: animation1.centerparcs.com

WAS WIR AUSSCHLIESSEN. Zusätzlich zu den allgemeinen Ausschlüssen im europäische und internationale Vorschriften für WAS WIR AUSSCHLIESSEN Zusätzlich zu den Ausschlüssen im Abschnitt „Welche allgemeinen Ausschlüsse gelten für alle unsere Versicherungsleistungen?“können wir nicht tätig werden oder Schadenersatz zahlen, wenn der Ausfall aus den folgenden Gründen erfolgt: • Kraftstoffmangel und Fehlbetankung; • Reifenpanne; • Schlüsselverlust, -vergessen, -diebstahl oder - bruch, mit Ausnahme des Schlüsselbruchs im Lenkschloss des Fahrzeugs; • wiederholte Pannen gleicher Art, die durch unterlassene der Fahrzeugreparatur nach einer ersten Inanspruchnahme unserer Dienste im Vormonat des Ereignisses verursacht wurden; • Probleme und Ausfälle der Klimaanlage; • Karosserieschäden, die nicht zum Ausfall des Fahrzeugs führen, sofern im Vertrag nichts Gegenteiliges festgelegt ist; • die Folgen des Fahrzeugausfalls zur Durchführung von Wartungsarbeiten; • Ausfälle von Alarmsystemen, die nicht serienmäßig eingebaut wurden. Unser Versicherungsschutz schließt Rückerstattungen aus für: • Kraftstoffkosten; • persönliche Gegenstände und persönliches Eigentumgeltenden Ausschlüssen, die im oder/Absatz „WELCHE ALLGEMEINEN AUSSCHLÜSSE GELTEN FÜR DEN VERTRAG?“ im Kapitel „VERTRAGSRAHMEN“ aufgeführt sind, wird Folgendes ausgeschlossen: • Diebstahl von Gepäck, persönlichen Gegenständen und am Fahrzeug verbleibenGegenständen, die unbeaufsichtigt an einem öffentlichen Ort gelassen oder in einem von mehreren Personen geteilten Raum aufbewahrt werden; • Zoll- und AbstellkostenVergessen, Verlust ( ausgenommen solchedurch ein Beförderungsunternehmen), Austausch; • Diebstahl ohne Einbruch, der von einer Behörde (Polizei, Gendarmerie, Beförderungsunternehmen, Zahlmeister etc.) ordnungsgemäß aufgenommen wurde; • Diebstahl durch Ihre Mitarbeiter während der Ausübung ihrer Tätigkeit; • versehentliche Beschädigung durch auslaufende Flüssigkeiten, Fette, Farbstoffe oder korrosive Substanzen, die Gegenstand einer vorherigen Vereinbarung mit dem Assistance-Dienst warenin Ihrem Gepäck enthalten sind; • transportierte Waren und Tiere • Fahrzeugreparatur- • alle Kosten außer der Kostenübernahme für ein Ersatzfahrzeug innerhalb der in der Tariflichen Leistungszusage angegebenen Grenzen. Unsere Versicherungsschutz schließt den Ausfall folgender Fahrzeuge Beschlagnahme von der • Motorräder unter 125 cm3Eigentum durch die Behörden (Zoll, Polizei); • Mopeds, Mofas; • Gepäckanhänger mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg; • Anhänger nicht standardmäßiger Herstellung und alle anderen Anhänger als jene, die für den Gepäcktransport bestimmt sind, sowie Bootsanhänger, Fahrzeugtransportanhänger; Gefahrengüter fallen, wie sie insbesondere in den Vorschriften der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) definiert sind; •Alle Gegenstände, die Sprengstoffe, Munition, Gase, feste und flüssige brennbare Materialien, oxidierende, giftige Schäden durch Motten und/oder infektiöse Substanzen, ätzende Nagetiere sowie Brandschäden durch Zigaretten oder radioaktive Produkte, und Lithiumbatterien und -akkus enthaltendurch eine nicht brennende Wärmequelle; •Alle Gegenstände, die aufgrund ihrer Art, ihrer Verpackung oder ihrer Konditionierung eine Gefahr für das Personal, Dritte, die Umwelt, die Sicherheit von Transportfahrzeugen darstellen oder andere transportierte Gegenstände, Maschinen, Fahrzeuge oder Eigentum Dritter beschädigen können; •Gefälschte Gegenstände • Diebstahl aus einem Cabrio und/oder Pickup oder einem anderen Fahrzeug ohne Kofferraum. Der Versicherungsschutz bleibt aufrecht, sofern die mit dem Fahrzeug gelieferte Gepäckabdeckung verwendet wird; • Kollektionen, Muster von Handelsvertretern; • Diebstahl, Verlust, Vergessen oder Beschädigung von Zahlungsmitteln, Dokumenten, Büchern, Pässen, Ausweispapieren, Fahrscheinen und Kreditkarten; • Diebstahl von Schmuck, wenn er nicht in einem verschlossenen Safe aufbewahrt oder nicht getragen wurde; • Bruch von zerbrechlichen Gegenständen, z. B. aus Porzellan, Glas, Elfenbein, Keramik, Marmor; • indirekte Schäden wie Wertminderung und Nutzungsausfall; • die na€olgend angeführten Gegenstände: alle Prothesen, die gegen die geltenden Gesetze Geräte aller Art, Anhänger, Wertsachen, Gemälde, Brillen, Kontaktlinsen, Schlüssel aller Art (außer Hausschlüssel), auf Tonband oder Film aufgezeichnete Dokumente sowie berufliche Ausrüstung, Mobiltelefone, CDs, DVDs, alle Multimediageräte (MP3, MP4, PDA etc.), GPS, Musikinstrumente, Nahrungsmittel, Feuerzeuge, Kugelschreiber, Zigaretten, Alkohol, Kunstgegenstände, Angelruten, Kosmetika, Filme und Vorschriften verstoßenwährend Ihrer Reise erworbene Gegenstände; kontrollierten Temperaturbedingungen erfordern• Verzögerung oder Kauf im Herkunftsland; •Veröffentlichungen oder audiovisuelle Medien• jede Verspätung, die durch geltende Gesetze einen Ausfall oder Vorschriften verboten sind; •Jeder InhaltFehlfunktion von Elektro- oder Computersystemen verursacht wird, dessen Transport per Post geeignet ist, die menschliche Würde, körperliche Unversehrtheit oder Achtung vor dem menschlichen Körper zu verletzen, insbesondere Asche und Grabbeigaben; Metallmünzen, die gesetzliches Zahlungsmittel sind und ihre Verbindlichkeiten in voller Höhe erfüllen, die für den Umlauf in Frankreich bestimmt sind, sowie Edelmetalle; Wertsachen ; •Gegenstände, deren Beförderung einen gewerblichen Vorgang ist und solche, die zum Verkauf bestimmt sind; •Kraftfahrzeuge, Autozubehör, Gartengeräte, Gegenstände mit Flüssigkeiten, Möbel; •Haushalts- oder elektronische Geräte und Zubehör, HiFi-Geräte, Musikinstrumenteeinschließlich derjenigen von Betreibern öffentlicher Verkehrsmittel.

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