Common use of Waschküchenordnung Clause in Contracts

Waschküchenordnung. 2.8.1 Dem Mieter steht das Recht zu, die zum Allgemeingebrauch vorhandenen Wascheinrichtungen gegen Bezahlung der tatsächlichen Energie- und War- tungskosten werktags zwischen 07.00 – 22.00 Uhr zu benützen. Nach Be- endigung der Wäsche hat er Räume und Apparate zu reinigen.

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Samples: Mietvertrag, www.waldstaetten.ch

Waschküchenordnung. 2.8.1 2.8.1. Dem Mieter steht das Recht zu, die zum Allgemeingebrauch vorhandenen vor- handenen Wascheinrichtungen gegen Bezahlung der tatsächlichen Energie- Energie-, Wasser- und War- tungskosten Wartungskosten zu benützen. Die dafür vorgese- henen Zeiten regelt der Hauswart. Ohne eine solche Regelung kann die Waschküche werktags zwischen 07.00 und 22.00 Uhr zu benützenbenutzt werden. Nach Be- endigung Beendigung der Wäsche hat er der Mieter Räume und Apparate zu reinigen.

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Samples: www.immodienste.ch

Waschküchenordnung. 2.8.1 Dem Mieter steht das Recht zu, die zum Allgemeingebrauch Allgemein- gebrauch vorhandenen Wascheinrichtungen gegen Bezahlung der tatsächlichen Energie- Energie-, Wasser- und War- tungskosten Wartungskosten werktags zwischen 07.00 – 07.00-22.00 Uhr zu benützen. Nach Be- endigung Beendigung der Wäsche hat er Räume und Apparate zu reinigen.

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Samples: Mietvertrag Für Wohnung