Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Der Auftragnehmer verwendet die AuftraggeberDaten ausschließlich in Übereinstimmung mit den Weisungen des Auftraggebers, wie sie abschließend in den Bestimmungen dieses Vertrags Ausdruck finden. Einzelweisungen, die von den Festlegungen dieses Vertrags abweichen oder zusätzliche Anforderungen aufstellen, bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und erfolgen nach Maßgabe des im Hauptvertrag festgelegten Änderungsverfahrens. 3.2 Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten verstößt, wird er den Auftraggeber möglichst zeitnah darauf hinweisen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen. 3.3 Soweit der Auftragnehmer durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten auch ohne Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechenden rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet. 3.4 Weisungen des Auftraggebers sind mindestens in Textform (z.B. EMail) zu erteilen. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform (z.B. EMail). 3.5 Sofern gegen den Auftragnehmer wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO geltend gemacht werden, ohne dass der Auftragnehmer gegen eine vom Auftraggeber erlassene Weisung verstoßen hat, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers einschließlich sämtlicher Gerichts und Anwaltskosten. Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit eine Weisung rechtswidrig und dies für den Auftragnehmer offensichtlich war oder der Schadenersatzanspruch auf die Verletzung einer speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflicht aus der DSGVO gestützt wird.
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Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Der Auftragnehmer verwendet verarbeitet die AuftraggeberDaten ausschließlich in Übereinstimmung mit Daten entsprechend den Weisungen des Auftraggebers, wie sie sofern der Auftragnehmer nicht gesetzlich zu einer anderweitigen Verarbeitung verpflichtet ist. In letzterem Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Gesetz eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.2 Die Weisungen des Auftraggebers sind grundsätzlich abschließend in den Bestimmungen dieses Vertrags Ausdruck findenfestgelegt und dokumentiert. Einzelweisungen, die von den Festlegungen dieses Vertrags abweichen oder zusätzliche Anforderungen aufstellen, bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und erfolgen nach Maßgabe des im Hauptvertrag festgelegten Änderungsverfahrens, in dem die Weisung zu dokumentieren und die Übernahme etwa dadurch bedingter Mehrkosten des Auftragnehmers durch den Auftraggeber zu regeln ist.
3.2 3.3 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass Weisungen möglichst klar und nachvollziehbar sind. Weisungen dürfen dabei nicht gegen das Recht der EU oder der Mitgliedstaaten verstoßen. Ist eine Weisung aus der Sicht des Auftragnehmers unklar, so wird er den Auftraggeber unverzüglich schriftlich oder per E-Mail darauf hinweisen und um Klarstellung bitten. Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung des Auftraggebers gegen die DSGVO diesen Vertrag oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten das geltende Datenschutzrecht verstößt, wird ist er nach einer entsprechenden Mitteilung (z.B. per E-Mail oder über ein Ticketsystem) an den Auftraggeber möglichst zeitnah darauf hinweisen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen.
3.3 Soweit . Die Parteien stimmen darin überein, dass die alleinige Verantwortung für die weisungsgemäße Verarbeitung der Auftragnehmer durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten auch ohne Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, teilt der Auftragnehmer dem beim Auftraggeber die entsprechenden rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietetliegt.
3.4 Weisungen des Auftraggebers Der Auftraggeber benennt als weisungsbefugte Person gegenüber dem Auftragnehmer: Der Auftraggeber ist jederzeit berechtigt, die weisungsberechtigte Person und/oder deren Stellvertreter zu ersetzen. Änderungen sind mindestens jedoch zwingend vorab gegenüber dem Auftragnehmer in Textform (z.B. EMail) zu erteilen. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform (z.B. EMail)anzuzeigen.
3.5 Sofern gegen den Auftragnehmer wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO geltend gemacht werden, ohne dass der Auftragnehmer gegen eine vom Auftraggeber erlassene Weisung verstoßen hat, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers einschließlich sämtlicher Gerichts und Anwaltskosten. Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit eine Weisung rechtswidrig und dies für den Auftragnehmer offensichtlich war oder der Schadenersatzanspruch auf die Verletzung einer speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflicht aus der DSGVO gestützt wird.
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Samples: Data Processing Agreement
Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 Der Auftragnehmer verwendet die AuftraggeberDaten Auftraggeber-Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit den Weisungen des Auftraggebers, wie sie abschließend in den Bestimmungen dieses Vertrags Ausdruck finden. Einzelweisungen, die von den Festlegungen dieses Vertrags abweichen oder zusätzliche Anforderungen aufstellen, bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und erfolgen nach Maßgabe des im Hauptvertrag festgelegten Änderungsverfahrens.
3.2 Ist der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO DS-GVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten verstößt, wird er den Auftraggeber möglichst zeitnah darauf hinweisen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen.
3.3 Soweit der Auftragnehmer durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten auch ohne Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechenden rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.4 Weisungen des Auftraggebers sind mindestens in Textform (z.B. EMailE-Mail) zu erteilen. Mündliche Weisungen bestätigt der Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform (z.B. EMailE-Mail).
3.5 Sofern gegen den Auftragnehmer wegen eines Verstoßes gegen die DSGVO DS-GVO Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO DS-GVO geltend gemacht werden, ohne dass der Auftragnehmer gegen eine vom Auftraggeber erlassene Weisung verstoßen hat, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen frei. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers einschließlich sämtlicher Gerichts Gerichts- und Anwaltskosten. Die Freistellungspflicht gilt nicht, soweit eine Weisung rechtswidrig und dies für den Auftragnehmer offensichtlich war oder der Schadenersatzanspruch auf die Verletzung einer speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflicht aus der DSGVO DS-GVO gestützt wird.
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Weisungsbefugnisse des Auftraggebers. 3.1 7.1. Der Auftragnehmer verwendet darf die AuftraggeberDaten Auftraggeber-Daten ausschließlich in Übereinstimmung mit im Auftrag und gemäß den Weisungen des AuftraggebersAuftraggebers verarbeiten, wie sie abschließend in den Bestimmungen dieses Vertrags Ausdruck finden. Einzelweisungen, die von den Festlegungen dieses Vertrags abweichen oder zusätzliche Anforderungen aufstellen, bedürfen einer vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers und erfolgen nach Maßgabe des im Hauptvertrag festgelegten Änderungsverfahrens.
3.2 Ist sofern der Auftragnehmer der Ansicht, dass eine Weisung gegen die DSGVO oder gegen andere Datenschutzbestimmungen der EU oder der Mitgliedstaaten verstößt, wird er den Auftraggeber möglichst zeitnah darauf hinweisen. Außerdem ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführung der Weisung bis nicht gesetzlich zu einer Bestätigung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen.
3.3 Soweit der Auftragnehmer durch das Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Auftragnehmer unterliegt, anderweitigen Verarbeitung verpflichtet ist, die personenbezogenen Daten auch ohne Weisung des Auftraggebers zu verarbeiten, . In letzterem Fall teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die entsprechenden diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht Gesetz eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
3.4 7.2. Der Auftraggeber besitzt insoweit gegenüber dem Auftragnehmer ein umfassendes Weisungsrecht über Art, Umfang, Zweck und Verfahren der Verarbeitung von Auftraggeber-Daten. Die Weisungen des Auftraggebers sind mindestens sollen grundsätzlich in Schrift- oder Textform (z.B. EMail) zu erfolgen. Bei Bedarf kann der Auftraggeber Weisungen auch mündlich oder telefonisch erteilen. Mündliche Mündlich oder telefonisch erteilte Weisungen bestätigt der bedürfen jedoch einer unverzüglichen Bestätigung durch den Auftraggeber unverzüglich mindestens in Textform (z.B. EMail)Schrift- oder Textform. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, sämtliche Weisungen des Auftraggebers zu dokumentieren.
3.5 Sofern gegen 7.3. Weisungen sollen im Regelfall von dem/den Projektansprechpartner/n des Auftraggebers gegenüber den Projektansprechpartnern auf Seiten des Auftragnehmers erteilt werden. In dringenden Fällen darf aber auch jeder andere Beschäftigte des Auftraggebers aber auch jedem anderen Beschäftigten des Auftragnehmers entsprechende Weisungen erteilen, sofern der Projektansprechpartner auf Seiten des Auftragnehmers nicht erreichbar war.
7.4. Der Auftragnehmer wegen eines Verstoßes gegen wird die DSGVO Ansprüche auf Zahlung von Schadenersatz gemäß Art. 82 DSGVO geltend gemacht werden, ohne dass der Auftragnehmer gegen eine vom Auftraggeber erlassene Weisung verstoßen hat, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen freiWeisungen des Auftraggebers unverzüglich ausführen. Der Auftraggeber übernimmt hierbei auch ist berechtigt, dem Auftragnehmer hierfür im Einzelfall eine jeweils angemessene Frist zu setzen.
7.5. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er die Kosten Auftraggeber-Daten im Einklang mit den Bestimmungen dieses Vertrags und den Weisungen des Auftraggebers verarbeitet. Ist der notwendigen Rechtsverteidigung des Auftragnehmers einschließlich sämtlicher Gerichts und Anwaltskosten. Die Freistellungspflicht gilt nichtAuftragnehmer der begründeten Ansicht, soweit dass eine Weisung rechtswidrig des Auftraggebers gegen diesen Vertrag oder das geltende Datenschutzrecht verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung gegenüber dem Auftraggeber mit mindestens 14-tägiger Frist berechtigt, die Ausführung der Weisung bis zu einer Bestätigung oder Änderung der Weisung durch den Auftraggeber auszusetzen.
7.6. Ist es dem Auftragnehmer unzumutbar, eine Weisung des Auftraggebers auszuführen, so ist der Auftragnehmer berechtigt den Hauptvertrag und dies für den Auftragnehmer offensichtlich war oder der Schadenersatzanspruch auf die Verletzung einer speziell den Auftragsverarbeitern auferlegten Pflicht aus der DSGVO gestützt wirddiesen Vertrag außerordentlich zu kündigen.
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Samples: Auftragsverarbeitungsvertrag