Weiter- oder Rückfahrt. Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 € für die
(i) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort;
(ii) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz;
(iii) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Weiter- oder Rückfahrt. Der Versicherer übernimmt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (soweit erforderlich auch die Kosten für ein Taxi) für - die Rückfahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnort; - die Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort; - die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Weiter- oder Rückfahrt. XXXXXX organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz im In- land oder zum Zielort der versicherten Person. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der versicher- ten Person sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. XXXXXX übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR für die
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Weiter- oder Rückfahrt. XXXXXX organisiert die Weiterfahrt zu Ihrem ständi- gen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort, ent- sprechend der örtlichen Gegebenheiten, wahlweise durch ÖPNV, Sharing-Anbieter oder Taxi. Selbstver- ständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrads. XXXXXX übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EURO für die
a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c) die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt wer- den soll. Nimmt die versicherte Person die Leistung PickUp durch Familie und Freunde (§ 5 Ziffer 2.3.) in An- spruch, übernimmt XXXXXX keine Kosten für Weiter- oder Rückfahrt.
Weiter- oder Rückfahrt. Der helden.de-Schutzbrief organisiert die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Der helden.de-Schutzbrief übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 Euro für die
B4-5.1. Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
B4-5.2. die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
B4-5.3. die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Weiter- oder Rückfahrt. Wir leisten den Weiter- und Rückfahrt-Service.
Weiter- oder Rückfahrt. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz oder zum Zielort des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (soweit erforderlich auch per Taxi), wenn das Fahrrad als Fortbewegungsmittel genutzt wurde und aufgrund des Versicherungsfalls die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann. Die Erstattung erfolgt bis zu 100 EUR.
Weiter- oder Rückfahrt. Der Versicherer sorgt für die Weiterfahrt zum Wohnort des Versicherungsnehmers oder zum Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zie- lort zum Wohnort sow ie die Abholung des w ie- der fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Der Versicherer übernimmt hierbei entstehende Kosten inklusive des Transportes von Ladung und Gepäck bis zur Höhe von 500 EUR für die B-5.1 Fahrt vom Schadenort zum Wohn- oder Zielort; B-5.2 Rückfahrt vom Zielort zum Wohnort; B-5.3 Fahrt zum Schadenort für eine Person, w enn das w ieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt w erden soll. Der Versicherer sorgt für die Vermittlung eines Ersatzfahrrads und übernimmt die Kosten für die Anmietung bis zur Wiederherstellung der Fahr- bereitschaft oder bis zum Wiederauffinden des entw endeten fahrbereiten Fahrrads. Die Miet- kosten w erden für längstens 7 Tage und maxi- mal 50 EUR pro Tag übernommen. Nimmt der Versicherungsnehmer Leistungen nach B-5 (Weiter- und Rückfahrt) in Anspruch, übernimmt der Versicherer keine Kosten für ein Ersatzfahrrad.
Weiter- oder Rückfahrt. Das geschützte Fahrzeug ist nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen. Der ACE ist bei der Weiter- oder Rückfahrt behilflich und trägt die Kosten für die geschützten Personen:
6.1 für die Fahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnsitz des ACE-Mitglieds oder für die Fahrt vom Schaden- ort zum Zielort, jedoch höchstens innerhalb des Geltungsbereichs gemäß § 6;
6.2 für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz des ACE-Mitglieds, wenn das Fahrzeug gestohlen ist oder nicht mehr fahrbereit gemacht werden kann;
6.3 für die Rückfahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das Fahrzeug dort wieder fahrbereit gemacht wurde.
6.4 Die Kostenerstattung erfolgt bis zur Höhe der Bahnkosten 1.Klasse. Die Kosten bis zur Höhe eines Flugs in der Economy-Class werden erstattet,
6.5 Bei Inanspruchnahme eines Mietwagens gelten die Bestimmungen von Ziff. 7.
Weiter- oder Rückfahrt. Bikmo organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person im Inland oder zu ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der versicherten Person, sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Bikmo übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500€ für die:
a. Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort,
b. die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz,
c. die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.