Weiter- oder Rückfahrt Musterklauseln

Weiter- oder Rückfahrt. Wir organisieren die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Wir übernehmen hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 € für die
Weiter- oder Rückfahrt. Der Versicherer übernimmt die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel (soweit erforderlich auch die Kosten für ein Taxi) für - die Rückfahrt vom Schadenort zum ständigen Wohnort; - die Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort; - die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.
Weiter- oder Rückfahrt. XXXXXX organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz im Inland oder zum Zielort der versicherten Person. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der versicherten Person sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. XXXXXX übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EURO für die
Weiter- oder Rückfahrt. Wir leisten den Weiter- und Rückfahrt-Service.
Weiter- oder Rückfahrt. Der helden.de-Schutzbrief organisiert die Weiterfahrt zu Ihrem ständigen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Der helden.de-Schutzbrief übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 Euro für die
Weiter- oder Rückfahrt. XXXXXX organisiert die Weiterfahrt zu Ihrem ständi- gen Wohnsitz im Inland oder zu Ihrem Zielort, ent- sprechend der örtlichen Gegebenheiten, wahlweise durch ÖPNV, Sharing-Anbieter oder Taxi. Selbstver- ständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zu Ihrem Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrads. XXXXXX übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EURO für die
Weiter- oder Rückfahrt. Das geschützte Fahrzeug ist nach einer Panne, einem Unfall, nach der Entwendung von Fahrzeugteilen nicht mehr technisch fahrbereit oder wurde gestohlen. Der ACE ist bei der Weiter- oder Rückfahrt behilflich und trägt die Kosten für die geschützten Personen: _ im Tarif ACE Classic, wenn der Schadenort über 1.200 km vom Wohnort entfernt ist. _ im Tarif ACE Comfort, wenn der Schadenort im Ausland liegt. _ im Tarif ACE Comfort+ sowie im Baustein Camper, wenn dies erforderlich, zweckmäßig und sinnvoll ist.
Weiter- oder Rückfahrt. Für den berechtigten Nutzer des Fahrrads sowie für mit­ fahrende Familienangehörige übernimmt der Versicherer die zusätzlichen Kosten für Taxi, Bahn oder andere öf­ fentliche Verkehrsmittel: – die Rückfahrt vom Schadenort zum ständigen Wohn­ ort; – die Weiterfahrt vom Schadenort zum Zielort; – die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll. Die Leistungen nach A.2.3.5.1 können gemeinsam gel­ tend gemacht werden. Der Versicherer übernimmt die Kosten für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrrads bis zur Wiederher­ stellung der Fahrbereitschaft, bis zum Wiederauffinden des gestohlenen Fahrrads, sofern es in einem fahrberei­ ten Zustand ist oder bis zur Beschaffung eines neuen Fahrrads. Die Kostenübernahme erfolgt für höchstens sieben Tage. Nimmt der Versicherungsnehmer bzw. der berechtigte Nutzer die Leistung nach A.2.3.5.1 in Anspruch, über­ nimmt der Versicherer keine Ersatzradkosten.
Weiter- oder Rückfahrt. Bikmo organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz der versicherten Person im Inland oder zu ihrem Zielort. Dies gilt auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz der versicherten Person, sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades vom Schadenort. Bikmo übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500€ für die:
Weiter- oder Rückfahrt. Der Versicherer ersetzt die infolge eines Versicherungsfalls notwendigen Kosten für die Rückfahrt zum ständigen Wohnsitz oder zum Zielort des Versicherungsnehmers oder der mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Personen mit öffentlichen Verkehrsmitteln (soweit erforderlich auch per Taxi), wenn das Fahrrad als Fortbewegungsmittel genutzt wurde und aufgrund des Versicherungsfalls die Fahrt nicht fortgesetzt werden kann. Die Erstattung erfolgt bis zu 100 EUR.