Weiter- und Rückfahrt Musterklauseln

Weiter- und Rückfahrt. Der Versicherer organisiert die Weiterfahrt zum ständigen Wohnsitz oder zum Zielort, entsprechend der örtlichen Gegeben- heiten, wahlweise durch ÖPNV, Sharing-Anbieter oder Taxi. Selbstverständlich gilt dies auch für die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz sowie die Abholung des wieder fahrbereiten Fahrrades. Der Versicherer übernimmt hierbei entstehende Kosten bis zur Höhe von 500 EUR für die a) Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, b) die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, c) die Fahrt für eine Person zum Schadenort bzw. zur Werkstatt, wohin das Fahrrad abgeschleppt wurde, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll. Diese Leistung übernimmt der Versicherer nicht, wenn die Leistung PickUp durch Familie und Freunde (Ziff. 4.2.3) in Anspruch genommen werden.
Weiter- und Rückfahrt. 4.5.1 Fahrt vom Schadenort zum Wohnsitz oder für die Fahrt vom Schadenort zum Zielort, 4.5.2 die Rückfahrt vom Zielort zum Wohnsitz, 4.5.3 die Fahrt zum Schadenort für eine Person, wenn das wieder fahrbereite Fahrrad dort abgeholt werden soll.