Weitere Gestaltungsmöglichkeiten. Bieten wir zum Rentenzahlungsbeginn für neu abzu- schließende fondsgebundene Rentenversicherungen an- dere Verrentungsoptionen an (z.B. andere Todesfallleis- tungen), so besteht die Möglichkeit kostenlos diese neue Form der Kapitalverrentung zu wählen. In diesem Fall fin- det der im Versicherungsschein ausgewiesene Mindest- Rentenfaktor keine Anwendung. Eine andere Verren- tungsoption kann nur gewählt werden, wenn dadurch keine Änderung in der Art der Besteuerung Ihres Vertra- ges erfolgt. Auch die bei Abschluss gewählte Todesfallleistung für den Rentenbezug (siehe Absatz 10) kann vor Rentenzah- lungsbeginn noch angepasst werden: - die Garantielaufzeit kann verlängert oder verkürzt wer- den, - statt einer Garantielaufzeit nach Absatz 10a kann eine Rückzahlgarantie nach Absatz 10b gewählt werden, - statt einer Rückzahlgarantie nach Absatz 10b kann eine Garantielaufzeit nach Absatz 10a gewählt werden. Für die Antragsfristen gilt: Wenn für den Todesfall nach Rentenzahlungsbeginn eine Rentengarantiezeit von mindestens fünf Jahren oder eine Todesfallkapitalleistung eingeschlossen ist, muss der Antrag spätestens drei Monate vor Rentenzahlungsbe- ginn, ansonsten spätestens drei Jahre vor Rentenzah- lungsbeginn gestellt werden.
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