Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie Fund.
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Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „"Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „"Fonds im ÜberblickÜber- blick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft beschliesst Verwaltungsgesellschaft be- schliesst gemäss Artikel 26 Art. 23 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „"Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie Fundden OGAW.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den Blockchain Fund.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie Fundden Heureka Outperformance Fonds.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft verbrieft, sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „"Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „"Fonds im ÜberblickÜber- blick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft beschliesst Verwaltungsgesellschaft be- schliesst gemäss Artikel 26 Art. 23 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „"Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie Fundden OGAW.
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Samples: Treuhandvertrag, Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den SafePort Silver Mining Fund.
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Samples: Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den SafePort Gold & Silver Mining Fund.
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Samples: Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den FM Multi Asset Fund.
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Samples: Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den CoCo Alpha Bond Fund.
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Samples: Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 23 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den Plenum CAT Bond Fund.
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Samples: Treuhandvertrag & Prospekt
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 23 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den Plenum CAT Bond Dynamic Fund.
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Samples: Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag Fondsvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte Personen können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags Fondsvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag Fondsvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den Phoenix Strategy Fund.
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Samples: Fondsvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile Antei- le beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate Zer- tifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschriebenbe- schrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den High Yield CoCo Bond Fund.
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Samples: Treuhandvertrag
Weitere Informationen zum OGAW. Die Anleger sind am Fondsvermögen des OGAW nach Massgabe der von ihnen erworbenen Anteile beteiligt. Die Anteile sind nicht verbrieft sondern werden nur buchmässig geführt, d.h. es werden keine Zertifikate ausgegeben. Eine Versammlung der Anleger ist nicht vorgesehen. Durch Zeichnung oder Erwerb von Anteilen anerkennt der Anleger den Treuhandvertrag und den Anhang A „Fonds im Überblick“. Anleger, Erben oder sonstige Berechtigte können die Aufteilung oder Auflösung des OGAW nicht verlangen. Die Details zum OGAW werden im Anhang A „Fonds im Überblick“ beschrieben. Alle Anteile des OGAW verkörpern grundsätzlich die gleichen Rechte, es sei denn die Ver- waltungsgesellschaft Verwaltungsgesellschaft beschliesst gemäss Artikel 26 des Treuhandvertrags innerhalb des OGAW verschiedene Anteilsklassen auszugeben. Gegenüber Dritten haften die Vermögenswerte des OGAW lediglich für Verbindlichkeiten, die vom OGAW eingegangen werden. • Dieser Prospekt und Treuhandvertrag inklusive Anhang A „Fonds im Überblick“ gilt für Xxxx Strategie den Global Trend Fund.
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Samples: Treuhandvertrag