Weitere Mobilitätsangebote Musterklauseln

Weitere Mobilitätsangebote a) Bei Inanspruchnahme der weiteren Mobilitätsangebote steht dem Kunden als Zahlart ausschließlich das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung. Die ÜSTRA AG ist ermächtigt, den Forderungseinzug für die weiteren Mobilitätsangebote im eigenen Namen vorzunehmen. Ein Verkauf oder eine Abtretung der Forderung erfolgt nicht.