Carsharing. Im Falle von Carsharing besteht eine Haftungsbegren- zung für Schäden am SHARE NOW Fahrzeug zugunsten des Kunden gemäß der folgenden Bestimmungen: Wird das SHARE NOW Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am SHARE NOW Fahrzeug, ist die Haftung des Kunden für Schäden am SHARE NOW Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung
a) in Höhe von bis zu EUR 750 bei Fahrzeugen der Kategorie XS und S, und
b) bis zu EUR 1.000 bei Fahrzeugen der Kategorie M und L. Beim Carsharing kann SHARE NOW die Selbstbeteiligung gegen Zahlung einer Fahrerschutzgebühr („FSG“) - wie in der SHARE NOW App – ausgewiesen, um EUR 250 reduzieren.
Carsharing. In the case of Carsharing, the Customer’s liability for damage to the SHARE NOW vehicle is limited pursuant to the fol- lowing provisions: If the SHARE NOW vehicle is damaged while it is used by the Cus- tomer or if the Customer causes a damage to the SHARE NOW ve- hicle, the liability of the Customer for damage to the SHARE NOW vehicle shall be limited to a deductible
a) in the amount of EUR 500 in case of vehicles of the category XS
b) in the amount of EUR 1,000 in case of vehicles of the category
Carsharing. In the case of Carsharing, the Customer's liability for damage to the SHARE NOW vehicle is limited pursuant to the fol- lowing provisions: If the SHARE NOW vehicle is damaged while it is used by the Cus- tomer or if the Customer causes a damage to the SHARE NOW ve- hicle, the liability of the Customer for damage to the SHARE NOW vehicle shall be limited to a deductible
a) in the amount of up to EUR 750 in case of vehicles of the cate- gory XS and S, and
b) in the amount of up to EUR 1,000 in case of vehicles of the cat- egory M and L. In the case of Xxxxxxxxxx SHARE NOW may reduce the deductible by the amount of EUR 250 by the payment of the additional Driver Protection Fee as set out in the SHARE NOW App.
Carsharing. Im Falle von Carsharing besteht eine Haftungsbegren- zung für Schäden am SHARE NOW Fahrzeug zugunsten des Kunden gemäß der folgenden Bestimmungen: Wird das SHARE NOW Fahrzeug während der Nutzungszeit des Kunden beschädigt oder verursacht der Kunde einen Schaden am SHARE NOW Fahrzeug, ist die Haftung des Kunden für Schäden am SHARE NOW Fahrzeug beschränkt auf eine Selbstbeteiligung in Höhe von bis zu EUR 750.
Carsharing. Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Rahmen des Mobilitätskonzeptes eine hohe CarSharing- Erschließungsqualität anzubieten. Die Stellplätze sind auf den 0,2 Stellplätzen / WE in unmittelbarer Gebäudenähe auf den Baufeldern sowie an den Mobilitätsstationen unterzubringen. Mit Fertigstellung der ersten Gebäude sind bereits die ersten CarSharing-Stationen zu etablieren.
Carsharing a) Für die Aktivierung des Mobilitätsangebotes „CarSharing“ muss der Kunde die AGB Mobilitätsshop, die AGB stadtmobil, die BB stadtmobil sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop akzeptieren und die Aktivierung durch die Auswahl der Schaltfläche „Kostenlos bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ (sofern kostenpflichtige Optionen ausgewählt wurden) abschließen. Für die Nutzung des Mobilitätsangebotes „CarSharing“ muss der Kunde zusätzlich zur Aktivierung einen Rahmenvertrag mit dem Kooperationspartner schließen, um über weitere Einzelverträge Fahrzeuge buchen zu können. Insoweit gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kooperationspartners. In Bezug auf den Rahmenvertrag gibt der Kunde bereits mit der Aktivierung des weiteren Mobilitätsangebotes über den Mobilitätsshop verbindlich ein Angebot auf Abschluss des Rahmenvertrages mit dem Kooperationspartner ab. Die ÜSTRA AG wird nur als Erklärungsbote für den Kooperationspartner tätig und ist ansonsten weder am Rahmenvertrag noch an Einzelverträgen beteiligt.
b) Die Darstellung des Mobilitätsangebotes „CarSharing“ stellt kein rechtlich verbindliches Angebot des Kooperationspartners dar, sondern eine Aufforderung des Kooperationspartners zur Abgabe eines Angebotes zum Abschluss eines CarSharing- Rahmenvertrages durch den Kunden („Vertragswunsch“). Der Kunde unterbreitet dem Kooperationspartner seinen Vertragswusch, indem er zum Ende der Aktivierung des weiteren Mobilitätsangebotes die AGB Mobilitätsshop, die AGB des Kooperationspartners, die BB stadtmobil sowie die Datenschutzerklärung Mobilitätsshop akzeptiert und den Vertragswunsch durch Auswahl der Schaltfläche „Kostenlos bestellen“ oder „Kostenpflichtig bestellen“ (sofern kostenpflichtige Optionen ausgewählt wurden) an die ÜSTRA AG übermittelt. Die ÜSTRA AG bestätigt dem Kunden die Übermittlung des Vertragswunsches durch die Mitteilung „Vielen Dank für die Bestellung“. Ergänzend erhält der Kunde per E-Mail eine Eingangsbestätigung zu seinem Vertragswunsch. Die Annahme des Vertragswunsches erfolgt durch eine weitere E-Mail des Kooperationspartners. Hierdurch ist der CarSharing-Rahmenvertrag zwischen dem Kunden und dem Kooperationspartner zustande gekommen und das Mobilitätsangebot „CarSharing“ aktiviert.
c) Der Vertragstext des Rahmenvertrages wird nicht gesondert gespeichert. Der Kunde sollte daher von der Möglichkeit der Speicherung der Eingangsbestätigung sowie der AGB Mobilitätsshop, der AGB des Kooperationspartners, der BB stadtmobil sowie...
Carsharing. Im Falle einer privaten Anmietung eines Carsharing-Pkw von einem gewerbsmäßigen Carsharing-Anbieter / einer Carsharing-Plattform reduziert sich im Schadenfall die bei dem Carsharing-Anbieter vereinbarte Selbstbeteiligung auf die bei uns gültige Selbstbeteiligung der Vollkaskoversicherung Ihres Vertrages. Die maximale Entschädigungsleistung beträgt 1.000 EUR je Versicherungsjahr. Voraussetzung für die Reduzierung der Selbstbeteiligung ist die Nutzung des Carsharing-Pkw durch eine zum Schadenzeitpunkt bei uns versicherte Person, ein bei uns versichertes Schadenereignis und dass sich der Schaden innerhalb des versicherten Geltungsbereichs nach A.2.4 ereignet. Darüber hinaus muss die Selbstbeteiligung aufgrund des Schadenereignisses tatsächlich entstanden sein. Die Übernahme der Selbstbeteiligung führt in der Vollkaskoversicherung nicht zu einem schadenbelasteten Verlauf nach I.4.2.1. Eine Übernahme der Selbstbeteiligung ist ausgeschlossen, wenn die versicherte Person gegen die Nutzungsbedingungen des Carsharing-Anbieters verstößt und dies zum Entstehen der Selbstbeteiligung geführt hat. Die Inanspruchnahme aus unserem Vertrag ist nur insoweit möglich, als durch anderweitige Versicherungen keine oder keine volle Deckung des entstandenen Schadens erreicht wird. Bei einem nach A.2.1.2. AKB mitversicherten Autoradio und / oder Navigationsgerät ersetzen wir bei Zerstörung oder Verlust des Gerätes abweichend von A.2.5.1.1 den Neupreis eines gleichwertigen Gerätes unter folgenden Voraussetzungen: • das Gerät ist nicht älter als 36 Monate und • Sie reichen die ursprüngliche Anschaffungsrechnung des Gerätes ein und • Sie weisen eine entsprechende Ersatzbeschaffung nach.
Carsharing. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtteilauto sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für alle Kosten und Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat.
Carsharing. Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Carsharing. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine Kraftstoff-sparende Fahrweise zu achten.