Common use of Weitere vorvertragliche Informationen Clause in Contracts

Weitere vorvertragliche Informationen. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob er den Ver- trag, die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen sowie, während der Vertragslaufzeit, die von den gel- tenden Bestimmungen vorgesehenen Mitteilungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Xxxxxx per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden will; er hat das Recht, auf jeden Fall und unentgeltlich die Unterlagen aus dem vorangehenden Punkt in Papierform zu erhal- ten und die verwendete Technik der Fernkommunikation zu ändern, außer dies ist nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag vereinbar; er nimmt zur Kenntnis, dass die Gesell- schaft die Unterzeichnung und Rücksendung des von ihr zugesandten Vertrags verlangt; der Versicherungsnehmer kann zur Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags nach eigener Xxxx die Papierform oder einen anderen dauerhaften Xxxxxx verwenden (außer der Vertrag wurde als elektronisches Dokument erstellt, unter Einhaltung der technischen Regeln aus Art. 71 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. Xxxx 2005) und ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Gesellschaft zurück senden; falls der Vertrag durch Werbung und Vermittlung über den Kundendienst ange- boten wurde, hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit dem Verantwortlichen der Koordinierung und Kont- rolle der Werbe- und Verkaufstätigkeit von Versicherungs- verträgen in Kontakt zu kommen. Gemäß Art. 5 des GvD 28/2010 ist für jeden mit diesem Vertrag verbundenen Streitfall der Mediationsversuch Pflicht, als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer dar- auffolgenden gerichtlichen Klage. Die immer aktualisierten Informationsunterlagen stehen auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ zur Verfügung. Der Text des Informationsblatts ist auf 06/2018 aktuali- siert. Die Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien - haftet für die Wahrheitstreue und Vollständigkeit der in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben und Auskünfte. Zurich Insurance Company Ltd Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Generalvertreter für Italien Informationsblatt - S. 8 von 13

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Weitere vorvertragliche Informationen. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob er den Ver- trag, die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen sowie, während der Vertragslaufzeit, die von den gel- tenden Bestimmungen vorgesehenen Mitteilungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Xxxxxx per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden will; er hat das Recht, auf jeden Fall und unentgeltlich die Unterlagen aus dem vorangehenden Punkt in Papierform zu erhal- ten erhalten und die verwendete Technik der Fernkommunikation zu ändern, außer dies ist nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag vereinbar; er nimmt zur Kenntnis, dass die Gesell- schaft Ge- sellschaft die Unterzeichnung und Rücksendung des von ihr zugesandten Vertrags verlangt; der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer kann zur Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags nach eigener Xxxx die Papierform oder einen anderen dauerhaften Xxxxxx verwenden (außer der Vertrag Ver- trag wurde als elektronisches Dokument erstellt, unter Einhaltung der technischen Regeln aus Art. 71 des Gesetzesdekrets Ge- setzesdekrets Nr. 82 vom 7. Xxxx 2005) und ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Gesellschaft zurück senden; falls der Vertrag durch Werbung und Vermittlung über den Kundendienst ange- boten angeboten wurde, hat der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer das Recht, mit dem Verantwortlichen der Koordinierung Koordi- nierung und Kont- rolle Kontrolle der Werbe- und Verkaufstätigkeit von Versicherungs- verträgen Versicherungsverträgen in Kontakt zu kommen. Gemäß Art. 5 des GvD 28/2010 ist für jeden mit diesem Vertrag verbundenen Streitfall der Mediationsversuch Pflicht, als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer dar- auffolgenden da- rauffolgenden gerichtlichen Klage. Die immer aktualisierten Informationsunterlagen stehen auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ zur Verfügung. Der Text des Informationsblatts ist auf 06/2018 aktuali- siertaktualis- iert. Die Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien - haftet für die Wahrheitstreue und Vollständigkeit der in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben und Auskünfte. Informationsblatt - S. 7 von 12 Zurich Insurance Company Ltd Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Generalvertreter für Italien Informationsblatt - S. 8 von 13Italien

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Weitere vorvertragliche Informationen. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob er den Ver- trag, die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen sowie, während der Vertragslaufzeit, die von den gel- tenden Bestimmungen vorgesehenen Mitteilungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Xxxxxx per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden will; er hat das Recht, auf jeden Fall und unentgeltlich die Unterlagen aus dem vorangehenden Punkt in Papierform zu erhal- ten und die verwendete Technik der Fernkommunikation zu ändern, außer dies ist nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag vereinbar; er nimmt zur Kenntnis, dass die Gesell- schaft die Unterzeichnung und Rücksendung des von ihr zugesandten Vertrags verlangt; der Versicherungsnehmer kann zur Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags nach eigener Xxxx die Papierform oder einen anderen dauerhaften Xxxxxx verwenden (außer der Vertrag wurde als elektronisches Dokument erstellt, unter Einhaltung der technischen Regeln aus Art. 71 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. Xxxx 2005) und ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Gesellschaft zurück senden; falls der Vertrag durch Werbung und Vermittlung über den Kundendienst ange- boten wurde, hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit dem Verantwortlichen der Koordinierung und Kont- rolle der Werbe- und Verkaufstätigkeit von Versicherungs- verträgen in Kontakt zu kommen. Gemäß Art. 5 des GvD 28/2010 ist für jeden mit diesem Vertrag verbundenen Streitfall der Mediationsversuch Pflicht, als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer dar- auffolgenden gerichtlichen Klage. Die immer aktualisierten Informationsunterlagen stehen auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ zur Verfügung. Der Text des Informationsblatts ist auf 06/2018 02/2018 aktuali- siert. Die Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien - haftet für die Wahrheitstreue und Vollständigkeit der in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben und Auskünfte. Zurich Insurance Company Ltd Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Der Generalvertreter für Italien Informationsblatt - S. 8 von 13Xxxxxxx Xxxxxx Glossar Den folgenden Begriffen und Ausdrücken geben die Ge- sellschaft und der Versicherungsnehmer die hier aufge- führte Bedeutung:

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Weitere vorvertragliche Informationen. Der Versicherungsnehmer kann wählen, ob er den Ver- trag, die vorvertraglichen und vertraglichen Unterlagen sowie, während der Vertragslaufzeit, die von den gel- tenden Bestimmungen vorgesehenen Mitteilungen in Papierform oder auf einem anderen dauerhaften Xxxxxx per Post, E-Mail oder Fax erhalten und senden will; er hat das Recht, auf jeden Fall und unentgeltlich die Unterlagen aus dem vorangehenden Punkt in Papierform zu erhal- ten und die verwendete Technik der Fernkommunikation zu ändern, außer dies ist nicht mit dem abgeschlossenen Vertrag vereinbar; er nimmt zur Kenntnis, dass die Gesell- schaft die Unterzeichnung und Rücksendung des von ihr zugesandten Vertrags verlangt; der Versicherungsnehmer kann zur Unterzeichnung und Rücksendung des Vertrags nach eigener Xxxx die Papierform oder einen anderen dauerhaften Xxxxxx verwenden (außer der Vertrag wurde als elektronisches Dokument erstellt, unter Einhaltung der technischen Regeln aus Art. 71 des Gesetzesdekrets Nr. 82 vom 7. Xxxx 2005) und ihn per Post, E-Mail oder Fax an die Gesellschaft zurück senden; falls der Vertrag durch Werbung und Vermittlung über den Kundendienst ange- boten wurde, hat der Versicherungsnehmer das Recht, mit dem Verantwortlichen der Koordinierung und Kont- rolle der Werbe- und Verkaufstätigkeit von Versicherungs- verträgen in Kontakt zu kommen. Gemäß Art. 5 des GvD 28/2010 ist für jeden mit diesem Vertrag verbundenen Streitfall der Mediationsversuch Pflicht, als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer dar- auffolgenden gerichtlichen Klage. Die immer aktualisierten Informationsunterlagen stehen auf der Website xxx.xxxxxx-xxxxxxx.xx im Abschnitt „Dokumente“ zur Verfügung. Der Text des Informationsblatts ist auf 06/2018 04/2018 aktuali- siert. Die Zurich Insurance Company Ltd - Generalvertretung für Italien - haftet für die Wahrheitstreue und Vollständigkeit der in diesem Informationsblatt enthaltenen Angaben und Auskünfte. Zurich Insurance Company Ltd Xxxxxx Xxxxx Xxxxxxxx Der Generalvertreter für Italien Informationsblatt - S. 8 von 13Xxxxxxx Xxxxxx Glossar Den folgenden Begriffen und Ausdrücken geben die Ge- sellschaft und der Versicherungsnehmer die hier aufge- führte Bedeutung:

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