Weiterentwicklung und Anpassung Musterklauseln

Weiterentwicklung und Anpassung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftragge- bers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entspre- chend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.
Weiterentwicklung und Anpassung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1, Ziffern 4, 5 und 7 weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauf- tragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs- AGB. (Diese Leistung entspricht 4.4.1 lfd. Nr. 2 dieses Vertrages.)