Weiterentwicklung und Anpassung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftragge- bers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauftragung entspre- chend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs-AGB.
Weiterentwicklung und Anpassung. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Werkleistung jeweils nach den Vereinbarungen in Anlage Nr. 1, Ziffern 4, 5 und 7 weiterzuentwickeln, zu optimieren und an die sich ändernden Bedürfnisse des Auftraggebers anzupassen. Soweit in der Anlage nichts anderes geregelt ist, erfolgt die Beauf- tragung entsprechend den Konditionen dieses Vertrages und der einbezogenen EVB-IT Erstellungs- AGB. (Diese Leistung entspricht 4.4.1 lfd. Nr. 2 dieses Vertrages.)