Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten Musterklauseln

Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten. 1. Weitergabe von Daten an das relevante Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe Die Teilnahme am Generali Vitality Programm hängt von bestimmten Teilnahmebedingungen – wie ggf. dem Abschluss eines für das Generali Vitality Programm relevanten Versicherungsvertrages – ab und kann Auswirkungen auf die Prämienhöhe des relevanten Versicherungsvertrags bei der Generali Deutschland Gruppe haben. In diesen Fällen übermitteln wir dem im Generali Vitality Antrag genannten Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe in regelmäßigen Abständen folgende Sie betreffende personenbezogene Daten: • Ihren Vor- und Nachnamen • Ihren Generali Vitality Mitgliedsstatus (beantragt/aktiv/beendet) • Den Jahrestag Ihrer Generali Vitality Mitgliedschaft • Ggf. die angegebene Versicherungsnummer Haben Sie eine an eine Versicherung gebundene Mitgliedschaft, bei der das sonstige gesundheitsbewusste Verhalten im Rahmen der Überschussbeteiligung berücksichtigt wird, übermitteln wir zusätzlich folgende Daten: • Ihren Generali Vitality Satus (Bronze/Silber/Gold/Platin) Sollten Sie einen weiteren für Generali Vitality relevanten Versicherungsvertrag mit einem Versicherungsunternehmen der Generali Deutschland Gruppe abschließen, übermitteln wir die entsprechenden vorgenannten Angaben auch an dieses Versicherungsunternehmen. • Zweck der Übermittlungen ist die Berücksichtigung der Statusinformationen durch das Versicherungsunternehmen bei Ihrem zu zahlenden Versicherungsbeitrag bzw. bei der Prüfung der Berechtigung zum Erhalt sowie bei der Berechnung der Höhe der Überschussbeteiligung (z. B. die Höhe der Zahlprämie oder die Höhe des Cashbacks). (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) • Ihren Vor- und Nachnamen, ggf. die Versicherungsnummer sowie Ihren Generali Vitality Mitgliedsstatus übermitteln wir dem entsprechenden Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe zudem für die Prüfung der Anspruchsberechtigung auf die Teilnahme am Generali Vitality Programm und damit die Einhaltung der Teilnahmebedingungen. (Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) Das Unternehmen der Generali Deutschland Gruppe erhält keine weiteren personenbezogene Daten (z.B. zu Ihren Aktivitäten im Rahmen des Generali Vitality Programms) und wird die übermittelten Statusinformationen nicht zu anderen als den genannten Zwecken verarbeiten. Insbesondere werden Ihre Statusinformationen seitens des Versicherungsunternehmens nicht mit Ihren personenbezogenen Daten (einschließlich etwaiger Gesundheitsdaten), die im...
Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten. Ihre im Rahmen der Vereinbarung erhobenen personenbezogenen Daten können für die oben genannten Zwecke innerhalb der Shell-Gruppe, auch an Shell-Gesellschaften außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“), übertragen werden. Außerdem können Ihre personenbezogenen Daten an eine der folgenden Parteien weitergegeben oder bei diesen bezogen werden: • Teilnehmer des SHELL FUEL CARD-Programms, wie z.B. die Einzelhändler und/oder andere Unternehmen, die im Rahmen des SHELL FUEL CARD-Programms an Inhaber der SHELL FUEL CARD Produkte liefern und/oder Dienstleistungen erbringen dürfen, • jede Person, der ein Mitglied der Shell-Gruppe vorschlägt, ihre Rechte und/oder Pflichten aus einer SHELL FUEL CARD-Vereinbarung zu übertragen, • Kreditauskunfts-, Prüf- und/oder Betrugsbekämpfungsstellen sowie Schiedsrichter, Garantiegeber oder andere Personen, die Referenzen oder Sicherheiten im Zusammenhang mit den Verpflichtungen eines Karteninhabers bereitstellen, z.B. Experian und CIFAS, • Versicherungsunternehmen in Verbindung mit Versicherungsprodukten, die sich auf den Betrieb und/oder die Leasinggesellschaften beziehen oder beziehen könnten, falls der Karteninhaber einen Fahrzeugleasingvertrag hat, um diesen Unternehmen die Überwachung der Fahrzeuglaufleistung und die Beurteilung der Kreditwürdigkeit zu ermöglichen. Wir werden Ihre personenbezogenen Daten ohne Ihre Zustimmung nur weitergeben, wenn wir dazu gesetzlich berechtigt oder verpflichtet sind. Ausführliche Informationen finden Sie in der Globalen Datenschutzerklärung - Geschäftskunden, Lieferanten und Geschäftspartner (Global Privacy Notice - Business Customers, Suppliers and Business Partners) unter xxx.xxxxx.xxx/xxxxxxx, abhängig von Ihrem Standort.
Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten. Pharmacyclics kann Ihre personenbezogenen Daten gegebenenfalls im Zusammenhang mit den in dieser Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken weitergeben. Insbesondere können wir Ihre personenbezogenen Daten den folgenden Parteien zur Verfügung stellen: • allen verbundenen Unternehmen innerhalb der AbbVie-Gruppe (einschließlich AbbVie Inc., die sich in den USA befindet, als unsere Muttergesellschaft) sowie Unternehmen und Personen, mit denen wir möglicherweise im Zusammenhang mit geplanten oder tatsächlichen Forschungsinitiativen zusammenarbeiten; • Drittunternehmen, die Pharmacyclics Waren oder Dienstleistungen bereitstellen, z. B. dem beauftragten CRO für die Studie, Rechtsberatern, Auditoren, IT-Dienstleistungsanbietern und Anbietern von Dienstleistungen für klinische Studien; • Ethikkommissionen und Regierungsbehörden, sowohl in Ihrem Land als auch in anderen Ländern (einschließlich der USA), in denen Pharmacyclics seine Forschungsaktivitäten durchführt; • anderen Dritten gemäß einem Gerichtsbeschluss, zur Wahrung der Interessen von Pharmacyclics, oder soweit dies anderweitig per Gesetz oder gemäß einem rechtlichen Verfahren erforderlich ist; und • tatsächlichen oder prospektiven Käufern des Geschäftsbetriebs von Pharmacyclics im Falle eines Verkaufs, einer Fusion oder einer Übernahme. Die Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten wie oben beschrieben kann deren Übermittlung in Länder (einschließlich Länder außerhalb der EU oder des EWR) umfassen, deren Gesetze zum Datenschutz und Schutz der Privatsphäre möglicherweise nicht denen entsprechen, die in Ihrem Wohnsitzland gelten, bzw. nicht den Schutz bieten, der in Ihrem Wohnsitzland besteht. Um ein angemessenes Datenschutzniveau zu gewährleisten, erfolgt die Übermittlung personenbezogener Daten innerhalb der AbbVie-Unternehmensgruppe (einschließlich AbbVie Inc. in den USA) im Rahmen interner Vereinbarungen, die den EU-Modellvertrag für Datenübermittlungen an Auftragsverarbeiter enthalten. Eine Kopie der Vereinbarung kann mittels einer E-Mail an xxxxxxxxxxxxx@xxxxxx.xxx angefordert werden. Soweit Pharmacyclics Dienstleister einsetzt oder mit Forschungspartnern zusammenarbeitet, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, wird diesen Dienstleistern und Forschungspartnern die Pflicht auferlegt, Ihre Daten zu schützen und Ihre personenbezogenen Daten gemäß dieser Datenschutzerklärung und zu keinem anderen Zweck zu verarbeiten. Jegliche Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte außerhalb der EU erfolgt un...
Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten. Wir leiten Ihre personenbezogenen Daten nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist notwendig ⮚ zur Erfüllung unserer rechtlichen Verpflichtungen, ⮚ für die Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person oder ⮚ für die Wahrung der berechtigten Interessen unseres Unternehmens oder eines Dritten notwendig, soweit die Interessen, Grundrechten und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen.

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  • Verarbeitung personenbezogener Daten 15.1. Verisure nimmt die Sicherheit der personenbezogenen Daten des Kunden ernst und verarbeitet die Daten des Kun- den gemäß den Anweisungen des Kunden (Aktionsplan) und den anwendbaren Vorschriften, indem solide interne Sicher- heitsvorkehrungen zum Schutz der personenbezogenen Daten des Kunden vorgenommen und dem Kunden Maßnahmen in Bezug auf die Rechte von personenbezogenen Daten zur Verfügung gestellt werden. 15.2. Die Datenschutzerklärung und die Videoüberwachungsrichtlinie von Verisure, sowie Anhang 5.3. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreiben wie personenbezogene Daten des Kunden erhoben, verwendet, verarbeitet, über- tragen und gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung von Verisure ist in einem separaten Dokument enthalten, wel- ches unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx abrufbar ist. Die Videoüberwachungsrichtlinie finden Sie unter xxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxx-xxxxxxxxxxx. Falls die Bestimmungen der Datenschutzerklärung und die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht miteinander vereinbar sein sollten, haben die Bestimmungen der Daten- schutzerklärung Vorrang. 15.3. Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und die Informationen, die er von seinen registrierten Kontakten zur Verfügung gestellt hat, wie personenbezogene Daten / Fotos / Videos / Tonaufnahmen, Daten die vom Alarmsystem stammen oder zwischen dem Alarmsystem und dem Kunden (über Verisure Mobilanwendungen) ausgetauscht werden, sowie alle aufgezeichneten Telefongespräche zwischen Verisure und dem Kunden, sowie seiner registrierten Kontakte, die im Aktionsplan angegebene Adresse und Angaben zum Grundstück sowie Gespräche, die über eine der Komponenten des Alarmsystems geführt werden (sofern das System dies zulässt), registriert, verarbeitet und verwendet werden, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist. Der Kunde verpflichtet sich die von ihm ange- gebenen registrierten Kontakte selbstständig und eigenverantwortlich über diese Verarbeitung zu informieren und die Einwilligung dieser Kontakte einzuholen, soweit dies rechtlich erforderlich ist. 15.4. Verisure gewährleistet sowohl für sich als auch für seine Mitarbeiter und Beauftragten die Vertraulichkeit der vom Kunden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten, insbesondere der Alarmdienste, und schützt diese durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen vor Dritten. Der Kunde ermächtigt Verisure, seine personenbezogenen Daten nach Ein- satz angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen (gemäß 28 DSGVO) an jedes Unternehmen weiterzu- geben, das zu derselben Unternehmensgruppe wie Verisure gehört, und an andere Dritte, die für Verisure den Vertrag ausführen. 15.5. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure Video-, Bild- oder Tonaufnahmen an Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei oder Justiz) oder an Versicherungsgesellschaf- ten weitergibt, um Schadensfälle zu klären oder die Straftäter zu ermitteln, soweit der Kunde und Verisure eine solche Dienstleistung vereinbart haben. 15.6. Mit der Unterzeichnung dieses Vertrags erteilt der Kunde sein Einverständnis (gemäß 6.1. DSGVO), dass Verisure einige Telefongespräche mit dem Kunden und/oder seinen registrierten Kontakten zu Trainings- und Qualitätszwecken aufzeichnen wird. Sollte der Kunde telefonisch die Aufzeichnung ablehnen, wird die Aufzeichnung gelöscht.

  • Schutz personenbezogener Daten Die Vertragsparteien kommen überein zusammenzuarbeiten, um ein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Einklang mit den höchsten europäischen und internationalen Standards, einschließlich der einschlägigen Übereinkünfte des Europarats, zu gewährleisten. Die Zusammenarbeit beim Schutz personenbezogener Daten kann unter anderem den Austausch von Informationen und von Experten umfassen.

  • Löschung und Rückgabe von personenbezogenen Daten (1) Kopien oder Duplikate der Daten werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Hiervon ausgenommen sind Sicherheitskopien, soweit sie zur Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Datenverarbeitung erforderlich sind, sowie Daten, die im Hinblick auf die Einhaltung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich sind. (2) Nach Abschluss der vertraglich vereinbarten Arbeiten oder früher nach Aufforderung durch den Auftraggeber – spätestens mit Beendigung der Leistungsvereinbarung – hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen, erstellte Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung datenschutzgerecht zu vernichten. Gleiches gilt für Test- und Ausschussmaterial. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. (3) Dokumentationen, die dem Nachweis der auftrags- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung dienen, sind durch den Auftragnehmer entsprechend der jeweiligen Aufbewahrungsfristen über das Vertragsende hinaus aufzubewahren. Er kann sie zu seiner Entlastung bei Vertragsende dem Auftraggeber übergeben.

  • Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten Rückversicherer: Vermittler: Datenverarbeitung in der Unternehmensgruppe: Externe Dienstleister: Weitere Empfänger:

  • Personenbezogene Daten Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.

  • Vertraulichkeit und Schutz personenbezogener Daten 5.1 Die Parteien gewährleisten, dass EDI-Nachrichten mit Informationen, die vom Sender oder im beiderseitigen Einvernehmen der Parteien als vertraulich eingestuft werden, vertraulich gehandhabt und weder an unbefugte Personen weitergegeben oder gesendet, noch zu anderen als von den Parteien vorgesehenen Zwecken verwendet werden. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ist zu beachten. Mit entsprechender Berechtigung unterliegt die weitere Übertragung derartiger vertraulicher Informationen demselben Vertraulichkeitsgrad. 5.2 EDI-Nachrichten werden nicht als Xxxxxx vertraulicher Informationen betrachtet, soweit die Informationen allgemein zugänglich sind.

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Weitergabe von Nachrichten Werden in den „Wertpapier-Mitteilungen“ Informationen veröffentlicht, die die Wertpapiere des Kunden betreffen, oder werden der Bank solche Informationen vom Emittenten oder von ihrem ausländischen Verwahrer/Zwischenverwahrer übermittelt, so wird die Bank dem Kunden diese Informationen zur Kenntnis geben, soweit sich diese auf die Rechtsposition des Kunden erheblich auswirken können und die Benachrichtigung des Kunden zur Wahrung seiner Interessen erforderlich ist. So wird sie insbesondere Informationen über - gesetzliche Abfindungs- und Umtauschangebote, - freiwillige Kauf- und Umtauschangebote, - Sanierungsverfahren zur Kenntnis geben. Eine Benachrichtigung kann unterbleiben, wenn die Information bei der Bank nicht rechtzeitig eingegangen ist oder die vom Kunden zu ergreifenden Maßnahmen wirtschaftlich nicht zu vertreten sind, weil die anfallenden Kosten in einem Missverhältnis zu den möglichen Ansprüchen des Kunden stehen.

  • Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)/ Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (No Show) 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.