Weitergabe von Aufträgen an Dritte. Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte ist ohne schriftliche Zustim- mung des Bestellers unzulässig und berechtigt den Besteller, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung des AG unzulässig und berechtigt den AG, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu verlangen.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. Stand: 02/2022 Unsere Aufträge dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte (z. B. Subunternehmer) weitergegeben werden. Eine Weitergabe ohne Zustimmung berechtigt uns ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadensersatz zu fordern.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. Die Weitergabe von Aufträgen an Dritte (Unterlieferanten) durch den Lieferanten ist ohne unsere schriftliche Einwilligung unzulässig und berechtigt uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie den uns durch die unzulässige Weitergabe des oder der Aufträge an Unterlieferanten entste- henden Schaden von dem Lieferanten ersetzt zu verlangen.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. 12.1 Der Lieferant ist ohne die schriftliche Einwilligung des Bestellers nicht berechtigt, den Auftrag oder wesentliche Teile davon an Dritte weiterzugeben.
12.2 Im Falle des Verstoßes des Lieferanten gegen die in Ziffer 12.1 übernommene Verpflichtung ist der Besteller berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten sowie Schadenersatz zu verlangen.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. 12.1. Die Weitergabe der Aufträge an Dritte (Unterauftragnehmer, Unterlieferanten) ist nur mit vorgängi- ger Zustimmung von MRB Xxxx in Textform zulässig. Mehrkosten hat in jedem Fall der Lieferant zu tragen.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. 13.1. Die Weitergabe der Aufträge an Dritte (Unterauftragnehmer, Unterlieferanten) ist nur mit vorhe- riger, schriftlicher Zustimmung von FONDIUM zulässig. Mehrkosten durch die Weitergabe oder Unterauftragsvergabe hat in jedem Fall der Lieferant zu tragen.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. Der Auftragnehmer darf die Ausführung unserer Aufträge oder wesentlicher Teile dieser nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergeben.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. Der Lieferant darf Unteraufträge nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von STIHL erteilen. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt in jedem Fall der Lieferant. Die Parteien können im Einzelfall abweichendes vereinbaren. Die Erbringung von Leistungen durch Unterlieferanten ist in jedem Fall gestattet, insoweit die Vereinbarung zwischen den Parteien eine Leistung zum Gegenstand hat, die der Lieferant in gleicher Form einer Vielzahl von Kunden anbietet.
Weitergabe von Aufträgen an Dritte. Die W eitergabe der Aufträge an Dritte (Unterauftragnehmer, Unterlieferanten) ist nur mit unserer vorgängiger Zustimmung in Textform zulässig. Mehrkosten hat in jedem Fall der Lieferant zu tragen.