Weitergabe von Wechseln. Die Bank ist berechtigt, diskontierte Wechsel an andere Kreditinstitute weiterzugeben oder zu übertragen bzw. zu verpfänden, ohne den Kunden hiervon zu benachrichtigen.
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Samples: www.psd-koblenz.de, www.raiba-bidingen.de, www.vr-lif-ebn.de
Weitergabe von Wechseln. Die Bank ist berechtigt, diskontierte Wechsel an andere Kreditinstitute weiterzugeben oder zu übertragen bzw. zu verpfänden, ohne den Kunden Kun- den hiervon zu benachrichtigen.
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