Weitergabe von Wechseln. Die Bank ist berechtigt, diskontierte Wechsel an andere Kreditinstitute weiterzugeben oder zu übertragen bzw. zu verpfänden, ohne den Kunden hiervon zu benachrichtigen.
Appears in 6 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weitergabe von Wechseln. Die Bank ist berechtigt, diskontierte Wechsel an andere Kreditinstitute weiterzugeben oder zu übertragen bzw. zu verpfänden, ohne den Kunden Kun- den hiervon zu benachrichtigen.
Appears in 2 contracts
Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen Und Sonderbedingungen