Weitergabe. (1) Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung. (2) Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dieser erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Kunde dem Anbieter schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem Anbieter mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
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Weitergabe. (1) 6.1. Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände Vertrags- gegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gleiche gilt bei unentgeltlicher oder teilweise entgeltlicher Überlassung.
(2) 6.2. Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung des AnbietersWeitergabeder Vertragsgegenständebedarfderschriftlichen Einwilligungdurch AS/point. Dieser AS/point erteilt die Zustimmung, wenn (ia) der Kunde dem Anbieter der AS/point schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (iib) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem Anbieter der AS/point mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen Weitergabe Bedingungen erklärt.
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Weitergabe. (1) Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung.
(2) Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Dieser erteilt die Zustimmung, wenn (ia) der Kunde dem Anbieter schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (iib) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem Anbieter mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
(3) Von den vorstehenden Absätzen (1) und (2) sind die Open Source-Komponenten ausgenommen.
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Weitergabe. (1) 6.1. Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände Vertrags- gegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gleiche gilt bei unentgeltlicher oder teilweise entgeltlicher Überlassung.
(2) 6.2. Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung des AnbietersEinwilligung durch Fimans. Dieser Fimans erteilt die Zustimmung, wenn (ia) der Kunde dem Anbieter der Fimans schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (iib) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem Anbieter der Fimans mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen Weitergabe Bedingungen erklärt.
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Weitergabe. (1) 6.1. Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche vorüber- gehende Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gleiche gilt bei unentgeltlicher oder teilweise entgeltlicher Überlassung.
(2) 6.2. Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung des AnbietersEinwilligung durch SUM- MIT. Dieser SUMMIT erteilt die Zustimmung, wenn (ia) der Kunde dem Anbieter der SUMMIT schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten erstell- ten Kopien gelöscht hat, und (iib) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem Anbieter der SUMMIT GmbH mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
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Weitergabe. (1) 6.1. Der Kunde darf die Vertragsgegenstände einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Vertragsgegenstände überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Vertragsgegenstände in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen werden. Das Gleiche gleiche gilt bei unentgeltlicher oder teilweise entgeltlicher Überlassung.
(2) 6.2. Die Weitergabe der Vertragsgegenstände bedarf der schriftlichen Zustimmung des AnbietersEinwilligung durch SUMMIT. Dieser SUMMIT erteilt die Zustimmung, wenn (ia) der Kunde dem Anbieter der SUMMIT schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Vertragsgegenstände dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, und (iib) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber dem Anbieter der SUMMIT mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt.
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