Weitergabe. 2.3.1 Der Vertragspartner darf die Software einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung der Software überlassen. Die vorübergehende oder teilweise entgeltliche Überlassung der Nutzung an Dritte ist untersagt, gleich ob die Software in körperlicher oder unkörperlicher Form überlassen wurde. Das Gleiche gilt bei unentgeltlicher Überlassung. 2.3.2 Die Weitergabe der Software bedarf der schriftlichen Zustimmung von EXASOL. EXASOL erteilt die Zustimmung, wenn (i) der Vertragspartner EXASOL schriftlich versichert, dass er alle Originalkopien der Software dem Dritten weitergegeben und alle selbst erstellten Kopien gelöscht hat, (ii) der Dritte schriftlich sein Einverständnis gegenüber EXASOL mit den hier vereinbarten Nutzungs- und Weitergabebedingungen erklärt und, (iii) wenn keine wichtigen Gründe (z.B. Konkurrenzschutz) der Weitergabe entgegenstehen.
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Samples: Appliance Purchase Agreement, Kaufvertrag, Hardware Maintenance Agreement