Welche Leistung erbringt die Versicherung?. (1) Im Versicherungsfall zahlen wir nach Maßgabe dieser Bedingungen die im Versicherungsvertrag ausgewiesene Versicherungssumme (versicherte Rate). Für jeden nachgewiesenen Monat der Arbeitslosigkeit erbringen wir jeweils rückwirkend die versicherte Leistung. (2) Der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme entsteht bei andauerndem Fortbestand der Arbeitslosigkeit mit Ablauf einer Karenzzeit, wird jedoch nicht vor Beendigung der zur Feststellung notwendigen Erhebungen fällig. Die Karenzzeit beträgt 60 Tage ab dem ersten Tag der Arbeitslosigkeit. Mit Eintritt jedes weiteren Versicherungsfalls beginnt die Karenzzeit erneut. § 1. Nr. 2 (3) bleibt davon unberührt.
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Samples: Restkreditlebensversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Restkreditversicherung (Tarif Krf), Allgemeine Bedingungen Für Die Restkreditlebensversicherung
Welche Leistung erbringt die Versicherung?. (1) Im Versicherungsfall zahlen wir nach Maßgabe dieser Bedingungen die im Versicherungsvertrag ausgewiesene Versicherungssumme (versicherte Rate). Für jeden nachgewiesenen Monat der Arbeitslosigkeit Arbeitsunfähigkeit erbringen wir jeweils je- weils rückwirkend die versicherte Leistung.
(2) Der Anspruch auf Zahlung der Versicherungssumme entsteht bei andauerndem Fortbestand der Arbeitslosigkeit Arbeitsunfähigkeit mit Ablauf einer Karenzzeit, wird jedoch nicht vor Beendigung der zur Feststellung notwendigen Erhebungen fällig. Die Karenzzeit beträgt 60 42 Tage ab dem ersten Tag der ArbeitslosigkeitArbeitsunfähigkeit. Mit Eintritt jedes weiteren Versicherungsfalls beginnt die Karenzzeit erneut. § 1. 1 Nr. 2 (3) bleibt davon unberührt.
(3) Wird uns ein Versicherungsfall später als drei Monate nach Eintritt in Text- form mitgeteilt, so entsteht bei andauerndem Fortbestand der Anspruch auf die Versicherungsleistung erst mit dem Beginn des Monats der Mitteilung.
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Samples: Restkreditlebensversicherung, Allgemeine Bedingungen Für Die Restkreditversicherung (Tarif Krf)