Welche Pflege-Rente erhalten Sie? Musterklauseln

Welche Pflege-Rente erhalten Sie?. Sie erhalten eine monatliche Pflege-Rente, wenn die 🡭 versi- cherte Person – Hilfe benötigt bei mindestens vier der in 14.2 genannten Verrichtungen oder – pflegebedürftig infolge Demenz nach 14.3 ist. Wir behalten uns vor, Folgendes für die Pflege-Rentenversi- cherung zu vereinbaren: – Andere Bedingungen, – einen anderen Zinssatz, mit dem wir Ihre Beiträge und Leistungen berechnen, – andere Kostensätze und – andere Annahmen zu den Wahrscheinlichkeiten, mit denen wir Leistungen berechnen. Die neuen Bedingungen müssen aber mit den bisherigen Be- dingungen vergleichbar sein.

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  • Verhalten bei Unfällen Bei Verkehrsunfällen hat der Mieter alle MaĂźnahmen einzuleiten, um die Beweissicherung (Unfallhergang) und die SchadenersatzansprĂĽche des Vermieters gegen Dritte zu gewährleisten. Der Mieter hat unbedingt die Polizei zu verständigen. An Ort und Stelle ist das Eintreffen der Polizei abzuwarten. Gegnerische AnsprĂĽche dĂĽrfen nicht anerkannt werden. Schuldanerkenntnisse sind nicht abzugeben. Selbst bei geringfĂĽgigen Schäden ist dem Vermieter ein Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen, Fahrzeuge, amtliche Kennzeichen, bekannt gegebene Versicherungsnummern sowie Namen und Anschriften von Zeugen enthalten, und ist per Telefax unverzĂĽglich an den Vermieter zu ĂĽbermitteln. Ein vom Mieter unterzeichnetes Original des Unfallberichts ist bei RĂĽckgabe des Fahrzeuges an den Vermieter zu ĂĽbergeben. Ist das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher, ist der Vermieter sofort zu unterrichten. Auch bei Brand, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter unverzĂĽglich der Vermieter und die zuständige Polizeibehörde zu unterrichten.

  • Unterrichtung ĂĽber nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgefĂĽhrte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzĂĽglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgefĂĽhrten Auftrags hierĂĽber zu unterrichten.

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Beauftragung Dritter Der Möbelspediteur kann einen weiteren FrachtfĂĽhrer mit der DurchfĂĽhrung des Umzugs beauftragen.

  • Fremdleistungen / Beauftragung Dritter 5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszufĂĽhren, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als ErfĂĽllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). 5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser ĂĽber die erforderliche fachliche Qualifikation verfĂĽgt. 5.3 In Verpflichtungen gegenĂĽber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die ĂĽber die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrĂĽcklich auch im Falle einer KĂĽndigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfĂĽllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte GrĂĽnde fĂĽr den Verdacht, dass ein betrĂĽgerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzĂĽglich zu prĂĽfen und zu erfĂĽllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.

  • Wie lange werden meine Daten gespeichert? Wir verarbeiten und speichern wir Ihre personenbezogenen Daten, solange es fĂĽr die ErfĂĽllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erfor- derlich ist. Dabei ist zu beachten, dass unsere Geschäftsbeziehung ein Dauerschuldverhältnis ist, welches auf Jahre angelegt ist. Sind die Daten fĂĽr die ErfĂĽllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforder- lich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken: • ErfĂĽllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen: Zu nennen sind das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO), das Kreditwesengesetz (KWG) und das Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen zwei bis zehn Jahre. • Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungs- vorschriften. Nach den §§ 195ff. des BĂĽrgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

  • Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen 9.1 MitgefĂĽhrte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen bzw. im Hotel. Das Hotel ĂĽbernimmt fĂĽr Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht fĂĽr Vermögensschäden, auĂźer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen. 9.2 Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Das Hotel ist berechtigt, dafĂĽr einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen. 9.3 Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzĂĽglich zu entfernen. Unterlässt der Kunde dies, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen. Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel fĂĽr die Dauer des Vorenthaltens des Raumes eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.

  • Erstattungsanspruch des Kunden bei einer autorisierten Zahlung (1) Der Kunde kann bei einer autorisierten Zahlung aufgrund einer SEPA-Basis-Lastschrift binnen einer Frist von acht Wochen ab dem Zeitpunkt der Belastungsbuchung auf seinem Konto von der Bank ohne Angabe von GrĂĽnden die Erstattung des belasteten Lastschriftbetrages verlangen. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die Zahlung befunden hätte. Etwaige ZahlungsansprĂĽche des Zahlungs- empfängers gegen den Kunden bleiben hiervon unberĂĽhrt. (2) Der Erstattungsanspruch nach Absatz 1 ist ausgeschlossen, sobald der jeweilige Betrag der Lastschriftbelastungsbuchung durch eine ausdrĂĽckliche Genehmigung des Kunden unmittelbar gegenĂĽber der Bank autorisiert worden ist. (3) ErstattungsansprĂĽche des Kunden bei einer nicht erfolgten oder fehlerhaft ausgefĂĽhrten autorisierten Zahlung richten sich nach Nummer A.2.6.2.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?