Wann zahlen wir Ihnen einen Startzuschuss? Musterklauseln

Wann zahlen wir Ihnen einen Startzuschuss?. Wir zahlen unter folgender Bedingung einen Startzuschuss: Wir müssen keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mehr erbringen, weil die 🡭 versicherte Person – neue berufliche Fähigkeiten erworben hat und – tatsächlich eine Tätigkeit ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht. Der Startzuschuss beträgt sechs zuletzt gezahlte monatli- che Berufsunfähigkeits-Renten, höchstens 10.000 EUR. Wir zahlen den Startzuschuss zu Beginn des Monats, in dem wir keine Leistungen mehr erbringen. Wenn innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir den Startzuschuss gezahlt haben, eine neue Berufsunfähigkeit eintritt, gilt: Wir rechnen den Startzu- schuss auf die neuen Berufsunfähigkeits-Renten an. Sie können den Startzuschuss auch mehrfach erhalten. Wenn die 🡭 versicherte Person nach mehr als sechs Monaten erneut berufsunfähig wird, gilt: Wir zahlen den Startzuschuss erneut, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unter folgenden Bedingungen zahlen wir keinen Startzu- schuss: – Wenn Sie oder die 🡭 versicherte Person ihre Mitwirkungs- pflicht nach 16.1 verletzt hat oder – wenn die 🡭 Leistungsdauer innerhalb von weniger als einem Jahr endet.
Wann zahlen wir Ihnen einen Startzuschuss?. Wir zahlen unter folgender Bedingung einen Startzuschuss: Wir müssen keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mehr erbringen, weil die 🡭 versicherte Person – neue Fähigkeiten erworben oder – eine 🡭 Ausbildung abgeschlossen hat. Der Startzuschuss beträgt sechs zuletzt gezahlte monatli- che Berufsunfähigkeits-Renten, höchstens 10.000 EUR. Wir zahlen den Startzuschuss zu Beginn des Monats, in dem wir keine Leistungen mehr erbringen. Wenn innerhalb eines Jah- res, nachdem wir den Startzuschuss gezahlt haben, eine neue Wenn die 🡭 versicherte Person nach mehr als einem Jahr erneut berufsunfähig wird, gilt: Wir zahlen den Startzuschuss erneut, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unter folgenden Bedingungen zahlen wir keinen Startzu- schuss: – Wenn Sie oder die 🡭 versicherte Person ihre Mitwirkungs- pflicht nach 19.1 verletzt hat oder – wenn die 🡭 Leistungsdauer innerhalb von weniger als einem Jahr endet. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 Versicherungs- dauer berufsunfähig (12) wird, erbringen wir folgende zusätz- liche Leistung: Wir erhöhen Ihre Berufsunfähigkeits-Rente nach 7 jährlich zu Beginn eines 🡭 Versicherungsjahres um ein Prozent, längstens bis zum Ende der 🡭 Leistungsdauer. Wir erhöhen die Rente erstmals zu Beginn des 🡭 Versicherungsjahres, nachdem wir für ein Jahr eine Berufsunfähigkeits-Rente gezahlt haben. Wenn Sie den ArbeitsunfähigkeitsSchutz (9) oder den Pflege- Schutz (10) eingeschlossen haben, gilt: Die Renten hieraus erhöhen wir nicht, wenn Sie die garantierte Leistungsdynamik eingeschlossen haben. Wenn die 🡭 versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist und wir die Leistung einstellen (19.3), gilt: Ihr Versicherungs- schutz reduziert sich wieder auf die Höhe, bevor die 🡭 versi- cherte Person berufsunfähig wurde. 9.1 Welche Leistungen erhalten Sie, wenn die

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