Wann zahlen wir Ihnen einen Startzuschuss? Musterklauseln

Wann zahlen wir Ihnen einen Startzuschuss?. Wir zahlen unter folgender Bedingung einen Startzuschuss: Wir müssen keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mehr erbringen, weil die 🡭 versicherte Person – neue berufliche Fähigkeiten erworben hat und – tatsächlich eine Tätigkeit ausübt, die ihrer Lebensstellung vor Eintritt der Berufsunfähigkeit entspricht. Der Startzuschuss beträgt sechs zuletzt gezahlte monatli- che Berufsunfähigkeits-Renten, höchstens 10.000 EUR. Wir zahlen den Startzuschuss zu Beginn des Monats, in dem wir keine Leistungen mehr erbringen. Wenn innerhalb von sechs Monaten, nachdem wir den Startzuschuss gezahlt haben, eine neue Berufsunfähigkeit eintritt, gilt: Wir rechnen den Startzu- schuss auf die neuen Berufsunfähigkeits-Renten an. Sie können den Startzuschuss auch mehrfach erhalten. Wenn die 🡭 versicherte Person nach mehr als sechs Monaten erneut berufsunfähig wird, gilt: Wir zahlen den Startzuschuss erneut, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unter folgenden Bedingungen zahlen wir keinen Startzu- schuss: – Wenn Sie oder die 🡭 versicherte Person ihre Mitwirkungs- pflicht nach 16.1 verletzt hat oder – wenn die 🡭 Leistungsdauer innerhalb von weniger als einem Jahr endet.
Wann zahlen wir Ihnen einen Startzuschuss?. Wir zahlen unter folgender Bedingung einen Startzuschuss: Wir müssen keine Leistungen wegen Berufsunfähigkeit mehr erbringen, weil die 🡭 versicherte Person – neue Fähigkeiten erworben oder – eine 🡭 Ausbildung abgeschlossen hat. Der Startzuschuss beträgt sechs zuletzt gezahlte monatli- che Berufsunfähigkeits-Renten, höchstens 10.000 EUR. Wir zahlen den Startzuschuss zu Beginn des Monats, in dem wir keine Leistungen mehr erbringen. Wenn innerhalb eines Jah- res, nachdem wir den Startzuschuss gezahlt haben, eine neue Wenn die 🡭 versicherte Person nach mehr als einem Jahr erneut berufsunfähig wird, gilt: Wir zahlen den Startzuschuss erneut, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Unter folgenden Bedingungen zahlen wir keinen Startzu- schuss: – Wenn Sie oder die 🡭 versicherte Person ihre Mitwirkungs- pflicht nach 19.1 verletzt hat oder – wenn die 🡭 Leistungsdauer innerhalb von weniger als einem Jahr endet. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 Versicherungs- dauer berufsunfähig (12) wird, erbringen wir folgende zusätz- liche Leistung: Wir erhöhen Ihre Berufsunfähigkeits-Rente nach 7 jährlich zu Beginn eines 🡭 Versicherungsjahres um ein Prozent, längstens bis zum Ende der 🡭 Leistungsdauer. Wir erhöhen die Rente erstmals zu Beginn des 🡭 Versicherungsjahres, nachdem wir für ein Jahr eine Berufsunfähigkeits-Rente gezahlt haben. Wenn Sie den ArbeitsunfähigkeitsSchutz (9) oder den Pflege- Schutz (10) eingeschlossen haben, gilt: Die Renten hieraus erhöhen wir nicht, wenn Sie die garantierte Leistungsdynamik eingeschlossen haben. Wenn die 🡭 versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist und wir die Leistung einstellen (19.3), gilt: Ihr Versicherungs- schutz reduziert sich wieder auf die Höhe, bevor die 🡭 versi- cherte Person berufsunfähig wurde. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 Versicherungs- dauer arbeitsunfähig wird (13), erbringen wir folgende Leistung: – Wir zahlen eine Rente in Höhe der Berufsunfähigkeits- Rente und – Sie müssen keine Beiträge für diesen Vertrag zahlen. Wir leisten nur in folgendem Fall: Sie beantragen die Leistun- gen, während die 🡭 versicherte Person arbeitsunfähig ist.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

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  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.