Wie lange zahlen wir Ihnen Leistungen? Musterklauseln

Wie lange zahlen wir Ihnen Leistungen?. Wenn die 🡭 versicherte Person seit mindestens sechs Mona- ten ununterbrochen arbeitsunfähig ist, erbringen wir unsere Leistung erstmals zu folgendem Zeitpunkt: Rückwirkend zum Anfang des nächsten Monats, nachdem die 🡭 versicherte Per- son arbeitsunfähig geworden ist. Wir leisten wegen Arbeitsunfähigkeit höchstens für insgesamt 36 Monate. Wenn wir bereits wegen Arbeitsunfähigkeit geleistet haben, rechnen wir diese Zeiträume auf die 36 Monate an. Wenn wir für insgesamt 36 Monate geleistet haben, endet der ArbeitsunfähigkeitsSchutz. Sie müssen dann keine Beiträge mehr für den ArbeitsunfähigkeitsSchutz zahlen. Unsere Leistungen enden zum Ablauf des Monats, in dem – die 🡭 versicherte Person nicht mehr arbeitsunfähig ist, – wir keine Bescheinigung nach 14.1.3 erhalten oder – die 🡭 versicherte Person stirbt. Unsere Leistungen enden außerdem, wenn – die 🡭 Leistungsdauer für die Berufsunfähigkeit endet oder – wir Leistungen erbringen, weil die 🡭 versicherte Person be- rufsunfähig geworden ist. Wenn wir eine Berufsunfähigkeits-Rente für einen Zeitraum anerkennen, für den Sie eine Rente wegen Arbeitsunfähigkeit erhalten haben, gilt: – Wir verrechnen die Rente wegen Arbeitsunfähigkeit mit der Berufsunfähigkeits-Rente. Sie erhalten nicht zwei Renten für den gleichen Zeitraum. – Diesen Zeitraum rechnen wir nicht auf die 36 Monate an, für die wir insgesamt höchstens eine Rente wegen Arbeits- unfähigkeit leisten.
Wie lange zahlen wir Ihnen Leistungen?. Wenn die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden ist, er- bringen wir unsere Leistung erstmals zu folgendem Zeitpunkt: Zum Anfang des nächsten Monats, nachdem die 🡭 versicherte Person berufsunfähig geworden ist. Sie können eine Leistung aus diesem Vertrag jederzeit bean- tragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den 🡭 Versicherungs- fall melden müssen. Wenn Sie die Berufsunfähigkeit jedoch so spät melden, dass Sie diese für die Vergangenheit nicht mehr nachweisen können, gilt: Wir zahlen dann eine rückwirkende Leistung für den Zeitraum, für den Sie die Berufsunfähigkeit nachweisen. Beachten Sie dazu 14. Sie können auch einen späteren Beginn der Berufsunfä- higkeits-Rente beantragen. Wir leisten dann frühestens ab diesem Zeitpunkt. Unsere Leistungen enden, wenn – die 🡭 versicherte Person nicht mehr berufsunfähig ist, – die 🡭 versicherte Person stirbt oder – wenn die 🡭 Leistungsdauer endet. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 Versicherungs- dauer erneut berufsunfähig wird, leisten wir erneut. Wenn die 🡭 versicherte Person nach Ablauf der 🡭 Versiche- rungsdauer erneut berufsunfähig wird, leisten wir unter fol- genden Bedingungen: – Die erneute Berufsunfähigkeit muss ihren Ursprung in einer zuvor von uns anerkannten Berufsunfähigkeit haben und – das Ende der 🡭 Leistungsdauer darf noch nicht erreicht sein.
Wie lange zahlen wir Ihnen Leistungen?. Wenn die 🡭 versicherte Person eine Grundfähigkeit verloren hat, erbringen wir unsere Leistung erstmals zu folgendem Zeitpunkt: Zum Anfang des nächsten Monats, nachdem die 🡭 versicherte Person eine Grundfähigkeit verloren hat. Sie können eine Leistung aus diesem Vertrag jederzeit beantragen. Es gibt keine Frist, bis zu der Sie den 🡭 Versicherungsfall melden müssen. Wenn Sie den Verlust einer Grundfähigkeit jedoch so spät melden, dass Sie diesen für die Vergangenheit nicht mehr nachweisen können, gilt: Wir zahlen dann eine rückwirkende Leistung für den Zeitraum, für den Sie den Verlust der Grundfähigkeit nachweisen. Beachten Sie dazu 13. Unsere Leistungen enden, wenn - die 🡭 versicherte Person nicht mehr unter dem Verlust einer Grundfähigkeit leidet, - die 🡭 versicherte Person stirbt oder - wenn die 🡭 Leistungsdauer endet. Wenn die 🡭 versicherte Person während der 🡭 Versicherungsdauer erneut eine Grundfähigkeit verliert, leisten wir erneut. Wenn die 🡭 versicherte Person nach Ablauf der 🡭 Versicherungsdauer erneut eine Grundfähigkeit verliert, leisten wir unter folgenden Bedingungen: - Der erneute Verlust der Grundfähigkeit muss seinen Ursprung in einem zuvor von uns anerkannten Verlust der Grundfähigkeit haben und - das Ende der 🡭 Leistungsdauer darf noch nicht erreicht sein. Sie können sich einmalig zum Rentenbeginn einen Teil der Renten als einmalige Kapitalleistung auszahlen lassen. Dazu muss die 🡭 versicherte Person eine der versicherten Grundfähigkeiten verloren haben. Die Kapitalleistung darf höchstens so hoch sein wie sechs monatliche Grundfähigkeiten-Renten. Sie können keine Kapitalleistung mehr erhalten, wenn - die verbleibende 🡭 Leistungsdauer weniger als zwei Jahre beträgt oder - Sie bereits eine Rente aus diesem Vertrag erhalten haben. Wenn wir eine Kapitalleistung auszahlen, verschiebt sich der Rentenbeginn um die Anzahl der Monate, für die wir eine Kapitalleistung gezahlt haben. Die 🡭 versicherte Person hat während der 🡭 Versicherungsdauer eine Grundfähigkeit verloren, wenn folgende Bedingungen vorliegen:

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

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