Common use of Welche Regelungen und Garantien gelten für eine verein- barte Unfall-Rente im Rentenbezug? Clause in Contracts

Welche Regelungen und Garantien gelten für eine verein- barte Unfall-Rente im Rentenbezug?. 5.1 Ziffer 2.2 AUB wird wie folgt ergänzt: Stirbt die versicherte Person, unabhängig von der Todesursache, vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag des Unfalls gerechnet, der eine Unfall-Rentenleistung ausgelöst hat, so wird die Unfall- Rente bis zum Ende des 10. Jahres nach dem Unfall an den Bezugsberechtigen gezahlt. Dies gilt nicht, falls die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls das 75. Lebensjahr vollendet hat.

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Welche Regelungen und Garantien gelten für eine verein- barte Unfall-Rente im Rentenbezug?. 5.1 11.1 Ziffer 2.2 AUB ABUI wird wie folgt ergänzt: Stirbt die versicherte Person, unabhängig von der Todesursache, vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag des Unfalls gerechnet, der eine Unfall-Rentenleistung ausgelöst hat, so wird die Unfall- Unfall-Rente bis zum Ende des 10. Jahres nach dem Unfall an den Bezugsberechtigen Bezugsberech- tigen gezahlt. Dies gilt nicht, falls die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls das 75. Lebensjahr vollendet hat.

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Welche Regelungen und Garantien gelten für eine verein- barte Unfall-Rente im Rentenbezug?. 5.1 10.1 Ziffer 2.2 AUB wird wie folgt ergänzt: Stirbt die versicherte Person, unabhängig von der Todesursache, vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag des Unfalls gerechnet, der eine Unfall-Rentenleistung ausgelöst hat, so wird die Unfall- Unfall-Rente bis zum Ende des 10. Jahres nach dem Unfall an den Bezugsberechtigen Bezugsberech- tigen gezahlt. Dies gilt nicht, falls die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls das 75. Lebensjahr vollendet hat.

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Welche Regelungen und Garantien gelten für eine verein- barte Unfall-Rente im Rentenbezug?. 5.1 11.1 Ziffer 2.2 AUB wird wie folgt ergänzt: Stirbt die versicherte Person, unabhängig von der Todesursache, vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag des Unfalls gerechnet, der eine Unfall-Rentenleistung ausgelöst hat, so wird die Unfall- Unfall-Rente bis zum Ende des 10. Jahres nach dem Unfall an den Bezugsberechtigen Bezugs- berechtigen gezahlt. Dies gilt nicht, falls die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls das 75. Lebensjahr vollendet hat.

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Welche Regelungen und Garantien gelten für eine verein- barte Unfall-Rente im Rentenbezug?. 5.1 7.1 Ziffer 2.2 AUB ABUI wird wie folgt ergänzt: Stirbt die versicherte Person, unabhängig von der Todesursache, vor Ablauf von 10 Jahren ab dem Tag des Unfalls gerechnet, der eine Unfall-Rentenleistung ausgelöst hat, so wird die Unfall- Rente bis zum Ende des 10. Jahres nach dem Unfall an den Bezugsberechtigen gezahlt. Dies gilt nicht, falls die versicherte Person zum Zeitpunkt des Unfalls das 75. Lebensjahr vollendet hat.

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