Werbe- und Verkaufsaktivitäten. (1) Am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Teilnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
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Samples: pfaffhack.iese.de, www.femtec.org, www.ipa.fraunhofer.de
Werbe- und Verkaufsaktivitäten. (1) Am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände ist ist, während der Veranstaltung, jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Teilnehmer die Teilnehmenden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
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Samples: www.fraunhofer.de
Werbe- und Verkaufsaktivitäten. (1) Am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände Während der Veranstaltung ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Teilnehmer die Teilnehmenden nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
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Samples: www.femtec.org
Werbe- und Verkaufsaktivitäten. (1) Am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände Während der Veranstaltung ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Teilnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
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Samples: www.zukunftskongress-logistik.de
Werbe- und Verkaufsaktivitäten. (1) Am Während der Veranstaltung sowie am Veranstaltungsstandort und dem dazugehörigen Gelände ist jede Art von Werbung sowie das Anbieten und der Verkauf von Waren oder Dienstleistungen durch den Teilnehmer nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Veranstalters zulässig.
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Samples: registration.ifam.fraunhofer.de