Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.lv.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente Elementen bestehen, z.B.: – aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner), – aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.mittelbayerische.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehen: • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner/Button), • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link), • Textfeld in einem Newsletter.
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Samples: iam-net.eu
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern Bewegt- Bildern (u. a. u.a. Banner, Button), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link, Hyperlink).
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Samples: www.projektmagazin.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten ge- nannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, - aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. z. B. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.
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Samples: baeckerwelt.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern Bewegten Bildern (u. a. u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.foundry-planet.com
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/und/ oder Text, aus Tonfolgen und/und/ oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner, sonstige Bewegtbilder), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: trainer-magazine.com
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: – aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), – aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link).
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Samples: www.neuromedizin.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern Bewegt-Bildern (u. a. u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.country.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, - aus Tonfolgen (Loop) und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link).
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Samples: www.delius-klasing.de
Werbemittel. (1a) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: • aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner), • aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer ei- ner vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellther- stellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link).
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Samples: www.nnz-online.de
Werbemittel. (1) 3.1 Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente Elementen bestehen, zum Beispiel: ▪ aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner), ▪ aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.rheingau-echo.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner, Button), aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse Online‐Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link, Hyperlink).
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Samples: anzeigen.augsburger-allgemeine.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehenbestehen und über verschiedene Plattformen ausgespielt werden: ▪ aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner/Button), ▪ aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)., ▪ Textfeld in einem Newsletter. ▪ Anzeigen und Advertorials in Online- und Print Medien
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Samples: www.germany.travel
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehen: ▪ aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner/Button), ▪ aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)., ▪ Textfeld in einem Newsletter. ▪ Anzeigen und Advertorials in Print Medien
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Samples: www.germany.travel
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel beispielsweise aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehen: aus Aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner)Bewegtbildern, aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Online- Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. „Link“), bzw. Textfeld in einem Newsletter.
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Samples: hallberger.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: ‐ aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner), ‐ aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Online‐ Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.viatoura.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner), ) in Offline- / Print- oder Online-Formaten - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.mathe-seite.de
Werbemittel. (1) . Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: aus einem Bild und/• Aus Bild, Bewegtbild, Video, Animation, Tonfolgen und / oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. Banner), aus Text • Aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www.effektivsichtbar.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente Ele- menten bestehen, zum Beispiel: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: www2.aachener-zeitung.de
Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen, beispielsweise: · aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (u. a. u.a. Banner), · aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link).
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Samples: jeversches-wochenblatt.de