Common use of Werbemittel Clause in Contracts

Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Samples: Werbeauftrag

Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. u. a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Samples: Werbeauftrag

Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. u. a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken u. a. die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Print Und Digitalwerbung

Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Online‐ Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Samples: Werbeauftrag

Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehenbestehen und über verschiedene Plattformen ausgespielt werden: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. u. a. Banner/Button), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)., ▪ Textfeld in einem Newsletter. ▪ Anzeigen und Advertorials in Online- und Print Medien (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Samples: Werbeauftrag

Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bewegt-Bildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, - aus Tonfolgen (Loop) und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. u. a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse bei Anklicken die Verbindung zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link). (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden deutlich als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/und/ oder Text, aus Tonfolgen und/und/ oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. Banner, sonstige Bewegtbilder), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) WerbemittelSoweit die Online-Werbung nicht offensichtlich als Werbung erkennbar ist, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht kann bodyLIFE Medien sie als solche erkennbar sindkenntlich machen oder verlangen, werden als Werbung deutlich kenntlich gemachtdass dies gemacht wird, insbesondere mit dem Wort „Anzeige“ kennzeichnen und/ oder vom redaktionellen Inhalt räumlich absetzen, um den Werbecharakter zu verdeutlichen.

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Werbemittel. (1) . Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/• Aus Bild, Bewegtbild, Video, Animation, Tonfolgen und / oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern (u.a. Banner), - aus Text • Aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). (2) . Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden vom Auftraggeber als Werbung deutlich kenntlich gemachtgekennzeichnet.

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Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel beispielsweise aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehen: - aus Aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern (u.a. Banner)Bewegtbildern, - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Online- Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link), bzw. Textfeld in einem Newsletter. (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Werbemittel. (1a) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer ei- ner vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellther- stellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link). (2b) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)., (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Anordnung und/oder Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. u. a. Banner/Button), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link), • Textfeld in einem Newsletter. (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten folgenden Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. u. a. Banner/Button), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link)., ▪ Textfeld in einem Newsletter. ▪ Anzeigen und Advertorials in Print Medien (2) Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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Werbemittel. (1) Ein Werbemittel im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten ge- nannten Elemente bestehen: - aus einem Bild und/oder Text, - aus Tonfolgen und/oder Bewegten Bildern Bewegtbildern (u.a. z. B. Banner), - aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.z. B. Link). (2) . Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

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