Zurückweisung Musterklauseln

Zurückweisung. 2.1. Ist der Kunde mit den Leistungen des Mitarbeiters nicht zufrieden, so kann er die Arbeitskraft binnen 4 Stunden nach Beginn der Überlassung zurückweisen. 2.2. Der Kunde kann darüber hinaus den Mitarbeiter mit sofortiger Wirkung zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde. 2.3. Die Zurückweisung muss jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Personaldienstleister unter Angabe der Gründe erfolgen.
Zurückweisung. (1) Ist der Entleiher mit den Leistungen des Leiharbeitnehmers nicht zufrieden, so kann er die Arbeitskraft durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher binnen 4 Stunden nach Beginn der Überlassung zurückweisen. (2) Zu einem späteren Zeitpunkt kann der Entleiher den Leiharbeitnehmer mit Wirkung für die nächste Schicht nur dann durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber nach den Vorschriften des Kündigungsschutzgesetzes zu einer personen- und /oder verhaltensbedingten ordentlichen Kündigung berechtigen würde. (3) Der Entleiher kann den Leiharbeitnehmer mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der den Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde. (4) Die Zurückweisung muss jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher erfolgen, unter Angabe der Gründe.
Zurückweisung. Jeder VERTRAGSPARTNER hat das Recht, die Annahme von Informationen vor deren Überlas! sung zurückzuweisen` dennoch überlassene Informationen unterliegen nicht der Geheimhaltungspflicht nach dieser Ver! einbarung. Kein VERTRAGSPARTNER ist verpflichtet, be! stimmte Informationen offenzulegen.
Zurückweisung. 8.1. Ist der Entleiher mit den Leistungen des Leiharbeitnehmer nicht zufrieden, so kann er die Arbeitskraft binnen 4 Stunden nach Beginn der Überlassung zurückweisen. Die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung des Leiharbeitnehmers wird dem Entleiher nicht berechnet. 8.2. Der Entleiher kann darüber hinaus den Leiharbeitnehmer mit sofortiger Wirkung zurückweisen, wenn ein Grund vorliegt, der einen Arbeitgeber zu einer außerordentlichen Kündigung (§ 626 BGB) berechtigen würde, und der Entleiher diesen Grund dem Verleiher mit der Zurückweisung mitteilt. 8.3. Die Zurückweisung muss jeweils durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher unter Angabe der Gründe erfolgen. 8.4. In den Fällen der Zurückweisung wird der Verleiher im Rahmen seiner Möglichkeiten einen anderen fachlich gleichwertigen Leiharbeitnehmer überlassen. Eine Verpflichtung hierzu trifft den Verleiher nur dann, wenn er den zurückgewiesenen Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß ausgewählt hatte.
Zurückweisung. SMG ist nicht verpflichtet, die vom Werbeauftraggeber gelieferten Werbemittel zu prüfen. SMG sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen vor, die vom Werbeauftraggeber gelieferten Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen (siehe hierzu auch Ziffer 4.5 oben). SMG ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität zurückzuweisen. Eine Zurückweisung im vorgenannten Sinne teilt SMG dem Werbeauftraggeber jeweils unverzüglich mit. Der Werbeauftraggeber ist in diesem Falle dazu verpflichtet, unverzüglich ein neues bzw. geändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Sollten diese Ersatz-Werbemittel für die Einhaltung des vereinbarten Publikationszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, bleibt der volle Vergütungsanspruch von SMG so bestehen, als ob die Publikation zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.
Zurückweisung swiss radioworld ist nicht verpflichtet, die vom Werbeauftraggeber und oder der Agentur gelieferten Werbemittel zu prüfen. swiss radioworld sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. swiss radioworld ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität zurückzuweisen. Eine Zurückweisung im vorgenannten Sinne teilt swiss radioworld dem Werbeauftraggeber jeweils unverzüglich mit. Der Werbeauftraggeber ist in diesem Falle dazu verpflichtet, unverzüglich ein neues bzw. abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen.
Zurückweisung. 6.1. Es besteht keine Verpflichtung von GMA, sich die Werbung vor Annahme des Auftrags oder vor Ausstrahlung anzusehen und zu prüfen. Zur Klarstellung: Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbesendung verbleibt gemäß Ziffer 11.1 allein beim Auftraggeber. GMA behält sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen oder bereits teilweise ausgeführten Sendeaufträgen vor, die Werbung wegen ihres Inhalts, ihrer Form, ihrer Herkunft oder ihrer technischen Qualität, oder aus anderen sachlich gerechtfertigten Gründen, insbesondere auch wenn der Inhalt der Werbung gegen die Interessen der Veranstalterin oder GMA verstößt, zurückzuweisen. GMA teilt dem Auftraggeber die Zurückweisung und ihre Begründung unverzüglich mit. Sofern die Zurückweisung auf Gründen beruht, die der Abhilfe zugänglich sind, stellt der Auftraggeber unverzüglich eine neue bzw. geänderte Vorlage zur Ausstrahlung zur Verfügung, die sämtlichen Anforderungen entspricht. Sollte diese Vorlage für den ursprünglich geplanten Ausstrahlungszeitpunkt nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen, so behält GMA ungeachtet dessen den Vergütungsanspruch. Beruht die Zurückweisung auf Gründen, die der Abhilfe nicht zugänglich sind, so beispielsweise, wenn der Inhalt der Werbung aus Sicht von GMA gegen ihre Interessen oder jene der Veranstalterin verstößt, gilt der Vertrag für die noch nicht ausgestrahlte Werbung als aufgelöst. Der Auftraggeber hat in diesem Fall Anspruch auf Rückerstattung etwaig bereits gezahlten Entgelts. Etwaige weitere Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. 6.2. Wird die Werbung trotz der zunächst erklärten Zurückweisung ausgestrahlt, bleibt es bei der ursprünglichen Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers, es sei denn, der Auftraggeber hält an seinem Angebot auf ein entsprechendes Vertragsangebot nicht mehr fest und fordert die eingesandten Sendeunterlagen und das Sendematerial mindestens 10 Tage vor der Werbung zurück.
Zurückweisung. 12.1 M+P ist berechtigt, die Anlieferung und die Übernahme von Material vorübergehend d.h. bis zur Behebung der nachfolgend bezeichneten Hindernisse ganz oder teilweise zurückzuweisen, – wenn aus Gründen, welche die technische Betriebsführung beeinflussen insbe- sondere Witterung, Anlagendefekt, Stoffeigenschaften eine Übernahme, Behand- lung, Lagerung oder sonstiger vertraglich vereinbarter Umgang mit dem Material nicht möglich ist, – wenn in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers eine wesentliche Ver- schlechterung insbesondere Zahlungsunfähigkeit, Eröffnung des Insolvenz- oder des Vergleichsverfahrens eintritt und hierdurch die Zahlungsansprüche der Auftrag- nehmerin gefährdet werden, – bei höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlichen Gründen, sofern M+P die Erfül- lung der vertraglichen Pflichten hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, – aufgrund von nach Vertragsabschluss durch den Gesetzgeber veränderter Rahmen- bedingungen. 12.2 M+P ist zu einer Zurückweisung auch dann berechtigt, wenn auf Veranlassung des Auftraggebers Material ohne vorherige Terminsabsprache oder entgegen einer solchen angeliefert wird. 12.3 Sofern die Zurückweisung auf Umständen beruht, die der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter verursacht hat, ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche Ko- sten zu tragen, die M+P durch diese Zurückweisung entstehen. 12.4 Werden die zu einer Zurückweisung führenden Hindernisse behoben, vereinbaren die Parteien einen erneuten Anlieferungstermin, welcher dem Auftraggeber eine geord- nete Anlieferungsdisposition ermöglicht.
Zurückweisung. Ist der Entleiher mit den Leistungen des Leiharbeitnehmers nicht zufrieden, so kann er die Arbeitskraft durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Verleiher binnen 4 Stunden nach Beginn der Überlassung zurückweisen.
Zurückweisung. Xxxxxxxx Audience ist nicht verpflichtet, die vom Werbeauftraggeber und oder der Agentur gelieferten Werbemittel zu prüfen. Goldbach Audience sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen oder ähnlichen Gründen zurückzuweisen. Xxxxxxxx Audience ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität zurückzuweisen. Eine Zurückweisung im vorgenannten Sinne teilt Goldbach Audience dem Werbeauftraggeber jeweils unverzüglich mit. Der Werbeauftraggeber ist in diesem Falle dazu verpflichtet, unverzüglich ein neues bzw. abgeändertes Werbemittel zur Verfügung zu stellen. Sollten diese Ersatz-Werbemittel für die Einhaltung des vereinbarten Distributionszeitpunkts verspätet zur Verfügung gestellt werden, bleibt der volle Vergütungsanspruch von Goldbach Audience so bestehen, als ob die Distribution zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgt wäre.