Anlieferung. 2.1 Für die Lieferung gilt Ziffer B.2.1 entsprechend.
Anlieferung. Beim Anliefern setzen wir voraus, dass das Fahrzeug unmittelbar an das Gebäude fahren und entladen werden kann. Mehrkosten, die durch weitere Transportwege oder wegen erschwerter Anfuhr vom Fahrzeug zum Gebäude verursacht werden, werden gesondert berechnet. Für Transporte über das 2. Stockwerk hinaus sind mechanische Transportmittel vom Auftraggeber bereit- zustellen. Treppen müssen passierbar und gegen Beschädigung geschützt sein. Wird die Ausführung unserer Arbeiten oder der von uns beauftragten Personen durch Umstände behindert, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so werden die entsprechenden Kosten (z. B. Arbeitszeit und Fahrtkosten) in Rechnung gestellt.
Anlieferung. Das Label wird die Tonträger dem Vertrieb auf eigene Kosten versand- und verkaufsbereit anliefern. Die Höhe der jeweiligen (Nach-)Bestellung liegt im Ermessen des Vertriebspartners.
Anlieferung. 3.1 Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tra- gen, dass die Entladestelle ohne Hindernisse über hinreichend befestigte, tragfähige und mit Lastwagen ohne Allradantrieb bis 40 t be- fahrbare Wege erreicht werden kann. Für die Anfahrt etwaig erforderliche Ausnahme- und Sondergenehmigungen beschafft der Kunde auf seine Kosten. Der Kunde ist verpflichtet, eine bevollmächtigte Person zur Einweisung in die Entladestelle, zur Entgegennahme der Lieferpapiere und zur Unterzeichnung des Lie- ferscheins bereitzustellen und dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung insgesamt be- triebs- und annahmefähig ist.
Anlieferung a) Wir behalten uns vor, bei begründeten Zweifeln an der richtigen Deklarierung eine Analyse der angelieferten Abfälle auf Kosten des Vertragspartners, Erzeugers und/ oder Anlieferers (im Folgenden „Vertragspartner“ genannt) vornehmen zu lassen, um die Einhaltung der Anlagenbestimmungen zu gewährleisten. Die Mitwirkung unseres Betriebspersonals bei der Deklarierung der angelieferten Abfälle durch Zuordnung zu einer Sortenart bzw. einer Abfallschlüsselnummer entbinden den Vertragspartner nicht von der Verantwortlichkeit für die richtige Deklarierung. Die Abfälle sind grundsätzlich nach Sorten getrennt anzuliefern. Erfolgt keine Trennung, richtet sich die Vergütung für die gesamte Menge nach dem Inhaltsstoff, für den die höchste Vergütung anfällt. Sämtliche Abfälle müssen frei von Radioaktivität sein. Sollte eine ionische Strahlung der Abfälle festgestellt werden, sind wir berechtigt die Annahme der Abfälle zu verweigern, die zuständigen Behörden zu informieren und die radioaktiven Abfälle unmittelbar und auf Kosten vom Vertragspartner, unter Beachtung etwaiger behördlicher Auflagen, zurückzuführen oder durch Dritte zurückführen zu lassen. Sämtliche Abfälle müssen frei von Bestandteilen sein, die für eine Entsorgung/ Verhüttung und/oder Verbrennung schädlich sind. Für Schäden, die durch die Mitlieferung solcher Materialien, wie z.B. ExpIosionsmaterial, Hohlkörper etc. entstehen, haftet der Vertragspartner in vollen Umfang.
Anlieferung a) XXXXX liefert dem Kunden die im Mietvertrag bezeichneten Mietgegenstände an die von ihm angegebene Anschrift.
Anlieferung. Erfüllungsort für die Anlieferung des Umarbeitungsmaterials ist Ago- sis Werk in Pforzheim unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Anschrift, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Kunde trägt die Kosten und die Gefahr der Anlieferung, auch wenn Agosi ein Transportmittel zur Verfügung stellt. Der Kunde ist für sachgemäßen Transport und Ver- packung und die Einhaltung etwaiger von Agosi erteilter Anweisun- gen sowie gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen verantwort- lich. Die Anlieferung von radioaktivem, quecksilberhaltigem oder ex- plosivem Material ist nicht gestattet. Die Anlieferung von sonstigem gefährlichen, z.B. giftigem, ätzendem, leicht entzündlichem Umarbei- tungsmaterial und die Übernahme von Material mit gefährlichen Be- standteilen, z.B. Chlor, Brom, Fluor, Arsen, Selen, Tellur, Bismut, Be- ryllium etc., ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Agosi gestattet. Der Kunde ist verpflichtet, die ggf. nach europäi- schem und deutschem Abfallrecht einschlägigen Vorschriften zur Ab- fallverbringung zu beachten. Der Kunde haftet für Schäden, die durch nicht richtige oder unvollständige Kennzeichnung entstehen.
Anlieferung. 4.1. Möglichkeiten zur Anlieferung • persönliche Übergabe innerhalb unserer Bürozeiten an der Firmenadresse • Versand an unsere Firmenadresse: Bei Sendungen an iui trägt der Versender die gesamten Transportkosten. • ggf. kann die Vorlage auch digital übermittelt werden
Anlieferung. (1) Wir liefern die Mietsache frei Haus zu dem im Einzelvertrag angegebenen Aufstellungsort.
Anlieferung. (1) Ein Transport ist durch den Vermieter gegen Aufpreis möglich. Die Anlieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, bis zur Bordsteinkante.