Werbung und E-Mail-Tracking Musterklauseln

Werbung und E-Mail-Tracking. Ich willige widerruflich ein, dass Generali Engagement Solutions GmbH mich über personalisierte E-Mails kontaktiert, um mich über eigene Angebote und Angebote von Partnerunternehmen – ggfs. auch mit Tipps für einen gesünderen Lebensstil* – zu infor- mieren, und mich über E-Mails und ggfs. telefonisch kontaktiert, um mich zu meiner Kundenzufriedenheit zu befragen. Für diese werbliche Kommunikation gestatte ich Generali Engagement Solutions GmbH, meine Kontaktdaten zu verarbeiten und mein Nutzungsverhalten im Hinblick auf erhaltene E-Mails zu analysieren. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, informieren wir Sie mittels personalisierter E-Mails über eigene Angebote und Partnerangebote und befragen Sie mittels E-Mails sowie ggf. auch telefonisch zu Ihrer Kundenzufriedenheit. Die personenbezogenen Daten werden von uns vertraulich behandelt und nicht an die Partner weitergegeben. Um Ihnen auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse abgestimmte E-Mails zukommen lassen und für Sie nicht interessante Informationen herausfiltern zu können, verwenden wir E-Mails, die auf sog. Zählpixeln basieren, d.h. kleinen Grafiken, die beim Aufruf einer E-Mail automatisch geladen werden. Damit können wir feststellen, ob und wann Sie unsere E-Mail geöffnet und wie Sie diese ggfs. genutzt haben, z.B. welche Elemente innerhalb der E-Mails, d.h. Logos, Buttons, Links etc., sie angeklickt haben und wie lange Sie in bestimmten Bereichen der E-Mail verweilten. Diese Informationen werten wir aus, um sie anschließend für zukünftige E-Mails berücksichtigen zu können. Darüber hinaus können wir Ihnen mittels solcher personalisierten E-Mails Empfehlungen, Anreize und Informationen zur Verbesserung Ihrer Gesundheit geben.* Mehr Informationen dazu sowie insbesondere den von uns verarbeiteten Daten erhalten Sie in diesem Video (xxx.xxxxxxxxxxxxxxxx.xxx/xx/xx/xxxxxx) und in unseren Datenschutzgrundsätzen.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.