Wertpapierfirmen. Die Regelungen in diesem Abschnitt – mit Ausnahme von Unterabschnitt B Nummer 2 und Nummer 5 – finden auf Wertpapierfirmen entsprechende Anwendung, sofern diese ein PM- Konto und/oder ein Geldkonto zur T2S-Wertpapierabwicklung in TARGET2-Bundesbank unterhalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen