Common use of Wesentliche nachteilige Auswirkungen Clause in Contracts

Wesentliche nachteilige Auswirkungen. Wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principle Adverse Impact - PAIs) sind negative, wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch die Anlage- entscheidungen des Emittenten verursacht oder verstärkt werden oder direkt mit ihnen zusammenhän- gen. Amundi berücksichtigt PAIs durch eine Kombination von Ansätzen: Ausschlüsse, Integration von ESG- Ratings, Engagement, Abstimmungen, Überwachung von Kontroversen. Für Art. 8 und Art. 9 Fonds berücksichtigt Amundi alle obligatorischen PAIs in Anhang 1, Tabelle 1 der RTS, die auf die Strategie des Fonds anwendbar sind, und stützt sich auf eine Kombination aus Aus- schlussrichtlinien (normativ und sektoriell), Integration des ESG-Ratings in den Anlageprozess, Enga- gement und Abstimmungsstrategien. Für alle anderen Fonds, die nicht gemäß Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung eingestuft sind, berücksichtigt Xxxxxx eine Auswahl von PAIs im Rahmen seiner normativen Ausschlusspolitik, und für diese Fonds wird nur der Indikator Nr. 14 (Engagement gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonen- minen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) von Anhang 1, Tabelle 1 der RTS für diese Fonds berücksichtigt. Ausführlichere Informationen zu den PAIs sind in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenle- gungsverordnung“, die unter xxx.xxxxxx.xx abrufbar ist, enthalten.

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Wesentliche nachteilige Auswirkungen. Wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principle Adverse Impact - PAIs) sind negative, wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch die Anlage- entscheidungen des Emittenten verursacht oder verstärkt werden oder direkt mit ihnen zusammenhän- gen. Amundi berücksichtigt PAIs durch eine Kombination von Ansätzen: Ausschlüsse, Integration von ESG- ESG-Ratings, Engagement, Abstimmungen, Überwachung von Kontroversen. Informationen über die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen erhalten Sie im jeweiligen Rechenschaftsbericht in der Anlage- strategie bzw. im Anhang „Regelmäßige Informationen“. Für Art. 8 und Art. 9 Fonds berücksichtigt Amundi alle obligatorischen PAIs in Anhang 1, Tabelle 1 der RTS, die auf die Strategie des Fonds anwendbar sind, und stützt sich auf eine Kombination aus Aus- schlussrichtlinien (normativ und sektoriell), Integration des ESG-Ratings in den Anlageprozess, Enga- gement und Abstimmungsstrategien. Für alle Bei allen anderen Fonds, die nicht gemäß Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung eingestuft sind, berücksichtigt Xxxxxx eine Auswahl von PAIs im Rahmen seiner normativen begegnet Amundi bestimmten nachteiligen Auswirkungen durch ihre Ausschlusspolitik, und für diese Fonds wird nur insbeson- dere der Indikator Nr. 14 (Engagement gegenüber Exposure in umstrittenen Waffen (Antipersonen- minen, Streumunition, chemische und biologische Waffen) von Anhang 1, Tabelle 1 der RTS für diese Fonds wird berücksichtigt. Ausführlichere Informationen zu den PAIs sind in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenle- gungsverordnung“, die unter xxx.xxxxxx.xx abrufbar ist, enthalten.

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Wesentliche nachteilige Auswirkungen. Wesentliche nachteilige Auswirkungen (Principle Adverse Impact - PAIs) sind negative, wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren, die durch die Anlage- entscheidungen des Emittenten verursacht oder verstärkt werden oder direkt mit ihnen zusammenhän- gen. Amundi berücksichtigt PAIs durch eine Kombination von Ansätzen: Ausschlüsse, Integration von ESG- Ratings, Engagement, Abstimmungen, Überwachung von Kontroversen. Informationen über die wich- tigsten nachteiligen Auswirkungen erhalten Sie im jeweiligen Rechenschaftsbericht in der Anlagestra- tegie bzw. im Anhang „Regelmäßige Informationen“. Für Art. 8 und Art. 9 Fonds berücksichtigt Amundi alle obligatorischen PAIs in Anhang 1, Tabelle 1 der RTSFonds, die auf die Strategie des Fonds anwendbar gemäß Artikel 8 oder 9 der Offenlegungsverordnung eingestuft sind, und stützt sich auf eine Kombination aus Aus- schlussrichtlinien (normativ und sektoriell), Integration werden die Infor- mationen über die PAI-Indikatoren in dem entsprechenden Abschnitt des ESG-Ratings in den Anlageprozess, Enga- gement und Abstimmungsstrategienvorvertraglichen Dokumentes im Anhang zu diesem Prospekt bzw. Für alle Anlegerinformationsdokument aufgeführt. Bei allen anderen Fonds, die nicht gemäß Art. 8 oder Art. 9 der Offenlegungsverordnung eingestuft sind, berücksichtigt Xxxxxx eine Auswahl von PAIs im Rahmen seiner normativen Ausschlusspolitik, und für diese Fonds wird Amundi nur der den Indikator Nr. 14 (Engagement Exposition gegenüber umstrittenen Waffen (Antipersonen- minenWaffen, Antiperso- nenminen, Streumunition, chemische chemischen Waffen und biologische biologischen Waffen) von Anhang des Anhangs 1, Tabelle 1 der RTS für diese Fonds berücksichtigtRTS. Ausführlichere Informationen zu den PAIs wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren sind in der Erklärung „Offenlegung gem. Art 10 der Offenle- gungsverordnung“, die im Jahresbericht des Fonds sowie im Amundi Sustainable Finance Disclosure Statement enthalten und sind unter xxx.xxxxxx.xx abrufbar ist, enthaltenabrufbar.

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