WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen zu- ständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse AnordIX Treasury Plus I: A0RKXJ A2DKRH / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse BDE000A2DKRH6 nordIX Treasury Plus R: A1H72F A2QCX8 / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE000A2QCX86 Auflegungsdatum: Anteilklasse AnordIX Treasury Plus I: 228. Dezember 2008 Anteilklasse BXxxx 2017 nordIX Treasury Plus R: 154. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli Januar 2021 Stand: 01.01.202301.02.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt Kon- takt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ (EUR R): A2PMW2 / DE000A0RKXJ4 DE000A2PMW29 Anteilklasse B: A1H72F (EUR I): A2PMW3 / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE000A2PMW37 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22(EUR R): 4. Dezember 2008 November 2019 Anteilklasse B: 15(EUR I): 4. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 November 2019 Stand: 01.01.202322.02.2023
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Samples: Sales Contracts
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen zu- ständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse AR: A0RKXJ A2QK45 / DE000A0RKXJ4 DE000A2QK456 Anteilklasse BI: A1H72F A2QK46 / DE000A1H72F1 DE000A2QK464 Anteilklasse X (TF): A2QSGT SI: A2QK47 / DE000A2QSGT9 DE000A2QK472 Auflegungsdatum: Anteilklasse AR: 22. Dezember 2008 01.03.2021 Anteilklasse BI: 15. April 2011 01.03.2021 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 SI: 01.03.2021 Stand: 01.01.2023
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Samples: Sondervermögen Verkaufsprospekt
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A2PB65 / DE000A0RKXJ4 DE000A2PB655 Anteilklasse B: A1H72F A2PB66 / DE000A1H72F1 DE000A2PB663 Anteilklasse X (TF): A2QSGT A2P9Q2 / DE000A2QSGT9 DE000A2P9Q22 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 11.06.2019 Anteilklasse B: 15. April 2011 11.06.2019 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 29.09.2020 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt Kon- takt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ 976920 / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE0009769208 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 2231. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 Xxxx 1998 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen zu- ständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse AI: A0RKXJ X000X0 / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse BXX000X000X00 Xxxxxxxxxxxx R: A1H72F X000X0 / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT XX000X000X00 Xxxxxxxxxxxx T: A2JQLB / DE000A2QSGT9 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 DE000A2JQLB6 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und dem Anle- ger An- leger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen ge- richtlichen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung Zwangsver- steigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Kapi- talverwaltungsgesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer inländi- scher Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeile- gungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bundesver- band Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem elekt- ronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Online- Streitbeilegungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen zuständi- gen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A0X758 / DE000A0RKXJ4 DE000A0X7582 Anteilklasse B: A1H72F B (CHF): A1CS5A / DE000A1H72F1 DE000A1CS5A9 Anteilklasse C (USD): A1W9BC / DE000A1W9BC2 Anteilklasse X (TF): A2QSGT A2H5XH / DE000A2QSGT9 DE000A2H5XH1 Anteilklasse D: A3C912 / DE000A3C9127 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 15.12.2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 B (CHF): 29.12.2010 Anteilklasse C (USD): 22.01.2014 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 16.11.2017 Anteilklasse D: 28.01.2022 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ 976984 / DE000A0RKXJ4 DE0009769844 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 aufgelöst Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 2201. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 Oktober 1997 Stand: 01.01.202330.12.2020
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie Anleger so- wie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen gerichtli- chen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung Anerken- nung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten Gerich- ten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung alterna- tive Streitbeilegung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsver- fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bun- desverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungsverfah- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investiereninvestie- ren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätig- keit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außerge- richtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungs- verträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Beschwerdemanagement@uni- xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt vermit- telt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ M A A14XN4 / DE000A0RKXJ4 DE000A14XN42 Anteilklasse B: A1H72F R A A14XN5 / DE000A1H72F1 DE000A14XN59 Anteilklasse X (TF): A2QSGT B A A2JF7M / DE000A2QSGT9 DE000A2JF7M7 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22M A 04. Dezember 2008 2015 Anteilklasse B: 15R A 04. April 2011 Dezember 2015 Anteilklasse X (TF): 26B A 28. Juli 2021 Mai 2018 Stand: 01.01.202320.02.2024
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt Kon- takt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse AP: A0RKXJ A1110G / DE000A0RKXJ4 DE000A1110G0 Anteilklasse BS: A1H72F A1110H / DE000A1H72F1 DE000A1110H8 Anteilklasse X (TF): A2QSGT S+: A2H5XR / DE000A2QSGT9 DE000A2H5XR0 Auflegungsdatum: Anteilklasse AP: 22. Dezember 2008 noch nicht aufgelegt Anteilklasse BS: 15. April 2011 17.11.2014 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 S+: 18.12.2017 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen zu- ständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer Anteilklasse I: X0X0XX / ISINXX000X0X0XX0 Anteilklasse P: X0X0XX / XX000X0X0XX0 Anteilklasse AI: A0RKXJ / DE000A0RKXJ4 03.04.2018 Anteilklasse BP: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 03.04.2018 Stand: 01.01.2023
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Samples: Investment Fund Prospectus
WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS ACA- TIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbrau- cher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A2JF68 / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 DE000A2JF683 Anteilklasse X (TF): A2QSGT A2JF69 / DE000A2QSGT9 DE000A2JF691 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 15.05.2018 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment- Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der InsolvenzordnungInsolvenzord- nung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bundesver- band Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem elekt- ronischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Online- Streitbeilegungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Als Kontaktadresse der Gesellschaft kann dabei folgende E-Mail angegeben werden: Beschwerdemanage- xxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt vermit- telt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A1C1QH / DE000A0RKXJ4 DE000A1C1QH0 Anteilklasse BS: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 noch nicht aufgelegt Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 02.08.2010 Anteilklasse BS: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 noch nicht aufgelegt Stand: 01.01.202301.01.2022
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie Anleger so- wie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal- Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung Zwangsversteige- rung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile Ur- teile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung Streitbeilegung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfah- ren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bun- desverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungsverfah- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen Berenberg EM Local Bonds zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen selbstän- digen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergericht- liche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsver- trägen nutzen. Die E-Mail-Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Beschwerdemanagement@univer- xxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse R D: A1JUU1 / DE000A1JUU12 Anteilklasse I D: A1JUU2 / DE000A1JUU20 Anteilklasse B A: A0RKXJ A3D05R / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE000A3D05R1 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22R D 11. Dezember 2008 Mai 2012 Anteilklasse B: 15I D 11. April 2011 Mai 2012 Anteilklasse X (TF): 26B A 1. Juli 2021 Stand: 01.01.2023Februar 2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie Anleger so- wie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen gerichtli- chen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung Anerken- nung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten Gerich- ten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung alterna- tive Streitbeilegung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsver- fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bun- desverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungsverfah- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investiereninvestie- ren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätig- keit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außerge- richtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungs- verträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Beschwerdemanagement@uni- xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt vermit- telt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: / Anteilklasse A: A0RKXJ R D A3D06G / DE000A0RKXJ4 DE000A3D06G2 Anteilklasse B: A1H72F M D A3D06H / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE000A3D06H0 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 17.04.2023 Stand: 01.01.202326.02.2024
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A0M49S / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE000A0M49S4 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 2212. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 November 2007 Stand: 01.01.202310.03.2021
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment- Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der InsolvenzordnungInsolvenzord- nung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bundesver- band Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle Schlich- tungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A1C1QH / DE000A0RKXJ4 DE000A1C1QH0 Anteilklasse BS: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 noch nicht aufgelegt Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 02.08.2010 Anteilklasse BS: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 noch nicht aufgelegt Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie Anleger so- wie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem ei- nem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen gerichtli- chen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung Zwangs- versteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-In- vestment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer in- ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten Gerich- ten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung alterna- tive Streitbeilegung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsver- fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bun- desverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungsverfah- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investiereninvestie- ren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätig- keit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außerge- richtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungs- verträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Beschwerdemanagement@uni- xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt vermit- telt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ M A A14XN4 / DE000A0RKXJ4 DE000A14XN42 Anteilklasse B: A1H72F R A A14XN5 / DE000A1H72F1 DE000A14XN59 Anteilklasse X (TF): A2QSGT B A A2JF7M / DE000A2QSGT9 DE000A2JF7M7 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22M A 04. Dezember 2008 2015 Anteilklasse B: 15R A 04. April 2011 Dezember 2015 Anteilklasse X (TF): 26B A 28. Juli 2021 Mai 2018 Stand: 01.01.202301.06.2024
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie Anleger so- wie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem ei- nem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen gerichtli- chen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung Zwangs- versteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-In- vestment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer in- ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten Gerich- ten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung alterna- tive Streitbeilegung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsver- fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bun- desverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungsverfah- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investiereninvestie- ren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätig- keit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außerge- richtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungs- verträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Beschwerdemanagement@uni- xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt vermit- telt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ 975165 / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE0009751651 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 01.03.1993 Stand: 01.01.202301.10.2024
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A 975004 / DE000A0RKXJ4 DE0009750042 Anteilklasse B: A1H72F B A2PS2M / DE000A1H72F1 DE000A2PS2M5 Anteilklasse X (TF): A2QSGT C A2PS3F / DE000A2QSGT9 Auflegungsdatum: DE000A2PS3F7 Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 A 11.10.1991 Anteilklasse B: 15. April 2011 B 10.12.2019 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 C 31.03.2020 Stand: 01.01.202310.03.2021
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online- Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungsverträgen nutzen. Die E-Mail- Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen zu- ständigen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A1CZUB / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse B: A1H72F / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE000A1CZUB5 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 01.07.2010 Stand: 01.01.2023
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen ge- haltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie Anleger so- wie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Univer- sal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem ei- nem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erheben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen gerichtli- chen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung Zwangs- versteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-In- vestment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer in- ländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten Gerich- ten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung alterna- tive Streitbeilegung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsver- fahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Bun- desverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle Verbraucherschlichtungs- stelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren Streitbeilegungsverfah- ren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investiereninvestie- ren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit Tätig- keit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Die Europäische Kommission hat unter xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet. Verbraucher können diese für die außerge- richtliche Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit aus Online-Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Dienstleistungs- verträgen nutzen. Die E-Mail-Adresse der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx)Gesellschaft lautet: Beschwerdemanagement@uni- xxxxxx-xxxxxxxxxx.xxx. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt vermit- telt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen nationalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ A A1XADA / DE000A0RKXJ4 DE000A1XADA2 Anteilklasse B: A1H72F E A1XADB / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 DE000A1XADB0 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 03.02.2014 Stand: 01.01.202312.07.2024
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Dem Vertragsverhältnis zwischen Kapitalverwaltungsgesellschaft und Anleger sowie den vorvertragli- chen Beziehungen wird deutsches Recht zugrunde gelegt. Gemäß § 23 Abs. 2 der Allgemeinen Anla- gebedingungen ist der Sitz der Kapitalverwaltungsgesellschaft Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, sofern der Anleger keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Laut § 303 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) sind sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind Werbe- schriften in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH wird ferner die gesamte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher deut- scher Sprache führen. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuchs können Verbrau- cher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Ma- nagement e.V. anrufen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH und dem Anle- ger sowie die vorvertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnenGerichte anzurufen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebenbleibt hiervon unberührt. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen richtet sich nach Kontaktdaten der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich Verbraucher die Beteiligten auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform Schlichtungs- stelle der EU wenden Deutschen Bundesbank, Xxxxxxxx 00 00 00 xx 00000 Xxxxxxxxx, Tel.: (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle069) 2388 - 1907 oder -1906, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen SchlichtungsstelleFax: (069) 2388 - 1919, xxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xx, wenden. Das Recht, die Gerichte anzurufenanzu- rufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren hiervon unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse A: A0RKXJ X0XX0X / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse BXX000X0XX0X0 Xxxxxxxxxxxx X: A1H72F X0XX0X / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT / DE000A2QSGT9 XX000X0XX0X0 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 22. Dezember 2008 Anteilklasse B: 15. April 2011 Anteilklasse X (TF): 26. Juli 2021 02.10.2017 Stand: 01.01.20235. September 2017
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WICHTIGSTE RECHTLICHE AUSWIRKUNGEN DER VERTRAGSBEZIEHUNG. Durch den Erwerb der Anteile wird der Anleger Miteigentümer der vom Sondervermögen gehaltenen Vermögensgegenstände nach Bruchteilen. Er kann über die Vermögensgegenstände nicht verfügen. Mit den Anteilen sind keine Stimmrechte verbunden. Sämtliche Veröffentlichungen und Werbeschriften sind in deutscher Sprache abzufassen oder mit einer deutschen Übersetzung zu versehen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH wird ferner die gesamte ge- samte Kommunikation mit ihren Anlegern in deutscher Sprache führen. Das Rechtsverhältnis zwischen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH und dem Anle- ger Anleger sowie die vorvertraglichen vor- vertraglichen Beziehungen richten sich nach deutschem Recht. Der Sitz der ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Ge- sellschaft mbH ist Gerichtsstand für Klagen des Anlegers gegen ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH aus dem Vertragsverhältnis. Anleger, die Ver- braucher Verbraucher sind (siehe die folgende Definition) und in einem anderen EU-Staat wohnen, können auch vor einem zuständigen Gericht an ihrem Wohnsitz Klage erhebener- heben. Die Vollstreckung von gerichtlichen Ur- teilen Urteilen richtet sich nach der Zivilprozessordnung, ggf. dem Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung bzw. der Insolvenzordnung. Da die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsge- sellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH inländischem Recht unterliegt, bedarf es keiner Anerkennung inländischer Urteile vor deren Vollstreckung. Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten be- schreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeile- gung anstrengen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Universal-Investment-Gesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungs- verfahren Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. als zuständige Verbraucherschlichtungsstelle anrufen. Die ACATIS Investment Kapitalverwaltungsgesellschaft Uni- versal-Investment-Gesellschaft mbH nimmt an Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Die Kontaktdaten der „Ombudsstelle für Investmentfonds“ lauten: Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. Xxxxx xxx Xxxxxx 00 00000 Xxxxxx Telefon: (000) 0000000 - 0 Telefax: (030) 6449046 - 29 Email: xxxx@xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx xxx.xxxxxxxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxx.xx Verbraucher sind natürliche Personen, die in das Sondervermögen zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektro- nischem Wege zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeile- gungsplattform der EU wenden (xxx.xx.xxxxxx.xx/xxxxxxxxx/xxx). Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nati- onalen Schlichtungsstelle. Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt. Wertpapier-Kennnummer / ISIN: Anteilklasse AGLS Bank Klimafonds AK A : A0RKXJ A2DTNA / DE000A0RKXJ4 Anteilklasse BDE000A2DTNA1 GLS Bank Klimafonds AK B : A1H72F A2DTNB / DE000A1H72F1 Anteilklasse X (TF): A2QSGT DE000A2DTNB9 GLS Bank Klimafonds AK E : A2QCXS / DE000A2QSGT9 DE000A2QCXS0 Auflegungsdatum: Anteilklasse A: 2215. Dezember 2008 August 2017 Anteilklasse B: 15. April 2011 August 2017 Anteilklasse X (TF): 26S: noch nicht aufgelegt Anteilklasse E : 01. Juli 2021 Dezember 2020 Stand: 01.01.202301.12.2020
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