Widerruf der Zulassung der Clere-Aktien Musterklauseln

Widerruf der Zulassung der Clere-Aktien. Die Bieterin beabsichtigt mit diesem Delisting-Erwerbsangebot die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Zielgesellschaft in der Lage ist, den Antrag auf Widerruf der Zulassung der Clere-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zum Ende der Annahmefrist zu stellen. Wenn die Frankfurter Wertpapierbörse dem Antrag auf Widerruf der Zulassung der Clere-Aktien, den der Vorstand der Zielgesellschaft zu stellen beabsichtigt, stattgibt, wird sie die Zulassung der Clere-Aktien zum Handel im Regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse widerrufen. Der Vorstand der Zielgesellschaft hat ferner mitgeteilt, dass eine Einführung der Clere-Aktien an einem anderen regulierten Markt oder einer anderen Handelsplattform von der Zielgesellschaft nicht angestrebt wird. Der beabsichtigte Widerruf der Zulassung der Clere-Aktien wird für die Clere-Aktionäre insbesondere die folgenden Konsequenzen haben: • Im Falle eines Widerrufs der Zulassung endet der Handel der Clere-Aktien im Re- gulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse. Die Clere-Aktien sind nicht zum Handel in einem anderen regulierten Markt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland oder der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschafts- raumes zugelassen. Die Clere-Aktionäre werden daher keinen Zugang mehr zu einem regulierten Markt haben, was sich in erheblicher Weise nachteilig auf die Handelbarkeit der Clere-Aktien auswirken kann. • Dies gilt auch für Clere-Aktien, die möglicherweise im Zusammenhang mit einer oder mehreren zukünftigen Kapitalerhöhungen bei der Zielgesellschaft ausgege- ben werden. Der Vorstand der Zielgesellschaft beabsichtigt nicht, für solche neu- en Clere-Aktien die Zulassung zum Handel in einem regulierten Markt oder Frei- verkehr zu beantragen (unabhängig davon, inwieweit die teilweise Zulassung des Grundkapitals überhaupt möglich ist). • Im Falle des Widerrufs der Zulassung endet der Handel der Clere-Aktien über die elektronische Handelsplattform Xetra. • Die Veröffentlichung der Zielgesellschaft, dass sie beabsichtigt, den Widerruf der Zulassung der Clere-Aktien zu beantragen, hat bislang nicht dazu geführt, dass der Börsenkurs der Clere-Aktien deutlich gesunken ist. Es kann jedoch nicht aus- geschlossen werden, dass sich der Antrag auf Widerruf der Zulassung der Clere- Aktien nachteilig auf den Börsenkurs der Clere-Aktien auswirken wird. • Nach Durchführung des Widerrufs der Zulassung der Clere-Aktien finden die rechtlichen Bestimmungen, die an die Z...

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Ausschüttungen Ausschüttungen des Fonds sind grundsätzlich einkommen- bzw. körperschaftsteuer- und gewerbesteu- erpflichtig. Der Fonds erfüllt jedoch die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds, daher sind 30 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Einkommensteuer und 15 % für Zwecke der Gewerbesteuer, wenn die Anteile von natürlichen Personen im Betriebsvermögen gehalten werden. Für steuerpflichtige Körperschaften sind generell 40 % der Ausschüttungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 20 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Für Körperschaften, die Lebens- oder Krankenversicherungs- unternehmen sind und bei denen die Anteile den Kapitalanlagen zuzurechnen sind, oder die Kreditin- stitute sind und bei denen die Anteile dem Handelsbuch zuzurechnen sind oder von denen mit dem Ziel der kurzfristigen Erzielung eines Eigenhandelserfolgs erworben wurden, sind 15 % der Ausschüt- tungen steuerfrei für Zwecke der Körperschaftsteuer und 7,5 % für Zwecke der Gewerbesteuer. Die Ausschüttungen unterliegen i.d.R. dem Steuerabzug von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag). Da der Fonds die steuerlichen Voraussetzungen für einen Mischfonds erfüllt, wird beim Steuerabzug die Teilfreistellung von 15 % berücksichtigt.