Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ” wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform er- folgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung Erklä- rung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden konto- führenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf Wider- ruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger Zahlungsemp- fänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Man- dats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen- Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger Zahlungsemp- fänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats Man- dats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Last- schriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „“Preis- und Leistungsverzeichnis“ ” wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Firmenlastschrift- Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ den AGB wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-SEPA- Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-SEPA- Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber gegen- über der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen- lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden fol- genden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werdenwer- den. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung Erklä- rung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag Geschäfts- tag gemäß „»Preis- und Leistungsverzeichnis“ « wirksam. Der Widerruf Wider- ruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser die- ser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Samples: www.consorsbank.de
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung Erklä- rung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß ge- mäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-FirmenlastschriftFirmen- lastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze Ab- sätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ “Konditionenverzeichnis” wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Samples: www.dz-privatbank.com
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ ” wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich erfol- gen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer C. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Samples: www.scharnhauserbank.de
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber ge- genüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungs- verzeichnis wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser die- ser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze Ab- sätze 2 und 3.
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Samples: czyborra.com
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ “Konditionenverzeichnis” wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Samples: www.dz-privatbank.com
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich und möglichst gegenüber der kontoführenden kontoführen- den Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser auch gegenüber dem Zahlungsempfänger Zahlungs- empfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Samples: www.umweltbank.de
Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber ge- genüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf demauf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und LeistungsverzeichnisLeistungs- verzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf Wi- derruf des SEPA-Firmenlastschrift-Firmenlastschrift- Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer 2.2.4 Absätze 2 B. 2.2.4.2 und 32.2.4.3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- Preis- und Leistungsverzeichnis“ Leistungsverzeichnis wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich in Textform erfolgen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer B. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats. Das SEPA-Firmenlastschrift-Mandat kann vom Kunden durch Erklärung gegenüber seiner Bank widerrufen werden. Der Widerruf wird ab dem auf den Eingang des Widerrufs folgenden Geschäftstag gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ wirksam. Der Widerruf sollte möglichst schriftlich erfol- gen und möglichst gegenüber der kontoführenden Stelle der Bank erfolgen. Zusätzlich sollte dieser zusätzlich auch gegenüber dem Zahlungsempfänger erklärt werden. Der Widerruf des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats erfasst bereits dem Konto des Kunden belastete SEPA-Firmenlastschriften Firmen-Lastschriften nicht. Für diese gilt Nummer D. 2.2.4 Absätze 2 und 3.
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