Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in dieser Verbraucherinformation aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu
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Samples: Verbraucherinformation, Verbraucherinformation, Insurance Agreement
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: das Informationsblatt zu VersicherungsproduktenProduktinformationsblatt, • und die weiteren in dieser Verbraucherinformation aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Xxxxxxxxxxxxxx 000, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitrags, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer Ihnen auszuzahlen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zuzu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Ver- tragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
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Samples: Verbraucherinformation, Verbraucherinformation Und Versicherungsbedingungen
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich ein- schließlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrungdiese Belehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in dieser Verbraucherinformation aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und Abschnitt 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind ausgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G.Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxx 000Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen Xxxx. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge Prämien zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitragsder Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer von Ihnen auszuzahlenfür ein Jahr zu zahlenden Prämie. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge Beiträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzu- geben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maßgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließ- lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deut- lich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien ein- zeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübtPreises;
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbeson- dere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschließlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschließlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalte- ten Form;
12. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation wäh- rend der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem außergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenen- falls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbe- hörde. Ende der Widerrufsbelehrung Weitere wichtige Hinweise für den Fall eines Widerrufs Das Widerrufsrecht besteht gemäß § 8 Absatz 3 VVG nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Widerrufen Sie Ihren Änderungsantrag, so sind Sie auch an einen mit dem läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zuweiter.
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Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • - der Versicherungsschein, • - die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrung- diese Belehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: - das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • Versicherungsprodukten – nur für Verbraucher - und die weiteren in dieser Verbraucherinformation Abschnitt 2 aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Xxxxxxxxxxxxxx 000Brückes 63 – 63 a, 00000 XxxxxxxxxXxx Xxxxxxxxx Fax-Nr.: 0671/00000-00, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen xxxx@xxxxxxx.xx Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge Prämie zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitragsder Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei . Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag 1/360 der Jahresprämie bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw1/30 der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich Die Höhe der Überschussanteile hat der Versicherer Ihnen auszuzahlenPrämie entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Sie sind an Ihren Antrag auf Abschluss des Versicherungsvertrages einen Monat gebunden. Bezug zuzu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
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Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich einschlieftlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich ein- schlieftlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrungdiese Belehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in dieser Verbraucherinformation aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und Abschnitt 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind ausgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G.Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxx 000Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen Xxxx. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge Prämien zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitragsder Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer von Ihnen auszuzahlenfür ein Jahr zu zahlenden Prämie. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge Beiträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzu- geben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maftgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieft- lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deut- lich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschlieftlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien ein- zeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübtPreises;
8. Angaben darüber, wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbeson- dere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschlieftlich Informationen über den Betrag, den Sie im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieftlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschlieftlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieftlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalte- ten Form;
12. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation wäh- rend der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
15. einen möglichen Zugang für Sie zu einem auftergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenen- falls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
16. Name und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbe- hörde. Ende der Widerrufsbelehrung Laufzeit, Mindestlaufzeit, Beendigung des Vertrags Anwendbares Recht / Gerichtsstand Vertragssprache Zahlweise • Erstbeitrag • Folgebeitrag • SEPA-Lastschrift- Mandat • Ratenzahlung Das Widerrufsrecht besteht gemäft § 8 Absatz 3 VVG nicht bei Verträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Soweit eine vorläufige Deckung erteilt wurde, endet diese mit dem Zugang des Widerrufs bei uns. Widerrufen Sie Ihren Änderungsantrag, so sind läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Zu Laufzeit und Beendigung des Vertrags verweisen wir auf die Hinweise im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten. Einzelheiten entnehmen Sie dem Informationsblatt zu Versicherungsprodukten und den Versicherungsbedin- gungen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; das gilt sowohl für die Aufnahme der Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrages als auch für den Versicherungsvertrag selbst. Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an einen mit Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebundenAmts- bzw. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vorLandgericht in Köln (Sitz der Gesellschaft) geltend machen. Sämtliche das Vertragsverhältnis betreffende Informationen und Kommunikation finden in deutscher Sprache statt, es sei denn, dass im Einzelfall anders lautende Vereinbarungen getroffen werden. Ihre Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags gilt als rechtzeitig, wenn er einen Bezug zusie unverzüglich nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang des Versicherungsscheins erfolgt. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie innerhalb des im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Zeitraums bewirkt ist. Ist mit Ihnen die Einziehung des Beitrags von einem Konto vereinbart, gilt Ihre Zahlung als rechtzeitig, wenn der Beitrag zu dem im Versicherungsschein oder in der Beitragsrechnung angegebenen Fälligkeitstag einge- zogen werden kann und Sie einer berechtigten Einziehung nicht widersprechen. Falls wir mit Ihnen unterjährige Zahlweise vereinbaren, ist grundsätzlich ½-jährliche, ¼-jährliche oder monatliche Beitragszahlung möglich, wobei ein Zuschlag für unterjährige Beitragszahlung berechnet werden kann.
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Samples: Hausratversicherung
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich einschlieftlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich einschlieftlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrungdiese Belehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in dieser Verbraucherinformation aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und Abschnitt 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind ausgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G.Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxx 000Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen Xxxx. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge Prämien zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitragsder Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer von Ihnen auszuzahlenfür ein Jahr zu zahlenden Prämie. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge Beiträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzu- geben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maftgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieft- lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deut- lich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschlieftlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien ein- zeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübtPreises;
8. Angaben darüber, so sind wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbeson- dere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschlieftlich Informationen über den Betrag, den Sie auch an im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieftlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschlieftlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieftlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalte- ten Form;
12. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation während der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
15. einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vormöglichen Zugang für Sie zu einem auftergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenen- falls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, wenn er einen Bezug zudass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
Appears in 1 contract
Samples: Hunde Unfallversicherung
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • der Versicherungsschein, • die Vertragsbestimmungen, einschließlich einschlieftlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich ein- schlieftlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrungdiese Belehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • und die weiteren in dieser Verbraucherinformation aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und Abschnitt 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind ausgeführten Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G.Gothaer Allgemeine Versicherung AG, Xxxxxxxxxxxxxx 000Xxxxxxx Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxx, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen Xxxx. Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge Prämien zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz Versicherungs- schutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitragsder Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich pro Tag um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile hat der Versicherer von Ihnen auszuzahlenfür ein Jahr zu zahlenden Prämie. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge Beiträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben her- auszugeben sind. Haben Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt: Der Versicherer hat Ihnen folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Identität des Versicherers und der etwaigen Niederlassung, über die der Vertrag abgeschlossen werden soll; anzu- geben ist auch das Handelsregister, bei dem der Rechtsträger eingetragen ist, und die zugehörige Registernummer;
2. die ladungsfähige Anschrift des Versicherers und jede andere Anschrift, die für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Versicherer und Ihnen maftgeblich ist, bei juristischen Personen, Personenvereinigungen oder -gruppen auch den Namen eines Vertretungsberechtigten; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieft- lich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deut- lich gestalteten Form;
3. die Hauptgeschäftstätigkeit des Versicherers;
4. die wesentlichen Merkmale der Versicherungsleistung, insbesondere Angaben über Art, Umfang und Fälligkeit der Leistung des Versicherers;
5. den Gesamtpreis der Versicherung einschlieftlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien ein- zeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die Ihnen eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
6. Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;
7. die Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen, beispielsweise die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote, insbesondere hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübtPreises;
8. Angaben darüber, so sind wie der Vertrag zustande kommt, insbesondere über den Beginn der Versicherung und des Versiche- rungsschutzes sowie die Dauer der Frist, während der der Antragsteller an den Antrag gebunden sein soll;
9. das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufsrechts sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbeson- dere Namen und Anschrift derjenigen Person, gegenüber der der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen des Widerrufs einschlieftlich Informationen über den Betrag, den Sie auch an im Falle des Widerrufs gegebenenfalls zu zahlen haben; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieftlich der Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form;
a) Angaben zur Laufzeit des Vertrages;
b) Angaben zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
11. Angaben zur Beendigung des Vertrages, insbesondere zu den vertraglichen Kündigungsbedingungen einschlieftlich etwaiger Vertragsstrafen; soweit die Mitteilung durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschlieftlich der Allge- meinen Versicherungsbedingungen erfolgt, bedürfen die Informationen einer hervorgehobenen und deutlich gestalte- ten Form;
12. die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, deren Recht der Versicherer der Aufnahme von Beziehungen zu Ihnen vor Abschluss des Versicherungsvertrags zugrunde legt;
13. das auf den Vertrag anwendbare Recht, eine Vertragsklausel über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über das zuständige Gericht;
14. die Sprachen, in denen die Vertragsbedingungen und die in diesem Abschnitt genannten Vorabinformationen mitgeteilt werden, sowie die Sprachen, in denen sich der Versicherer verpflichtet, mit Ihrer Zustimmung die Kommunikation wäh- rend der Laufzeit dieses Vertrags zu führen;
15. einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebundenmöglichen Zugang für Sie zu einem auftergerichtlichen Beschwerde- und Rechtsbehelfsverfahren und gegebenen- falls die Voraussetzungen für diesen Zugang; dabei ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Möglichkeit für Sie, den Rechtsweg zu beschreiten, hiervon unberührt bleibt;
16. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zuName und Anschrift der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie die Möglichkeit einer Beschwerde bei dieser Aufsichtsbe- hörde. Ende der Widerrufsbelehrung
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Samples: Wassersportversicherung
Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise. Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen das Basisinformationsblatt zur Verfügung gestellt wor- den ist und • - der Versicherungsschein, • - die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der Tarifbestimmungen, • die Widerrufsbelehrung- diese Belehrung, • bei eingeschlossener Zusatzversicherung: - das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten, • Versicherungsprodukten – nur für Verbraucher - und die weiteren in dieser Verbraucherinformation Abschnitt 2 aufgeführten Informationen, die nach den §§ 1 und 2 der VVG-Informationspflichtenverordnung zur Verfügung zu stellen sind Informationen jeweils in Textform zugegangen sind. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Xxxxxxxxxxxxxx 000Brückes 63 – 63 a, 00000 XxxxxxxxxXxx Xxxxxxxxx Fax-Nr.: 0671/00000-00, E-Mail: xxxx@xxxxxxxxxxx.xx Widerrufsfolgen xxxx@xxxxxxx.xx Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Beiträge Prämie zu erstatten, wenn Sie zu- gestimmt zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil des Beitragsder Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei . Dabei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von 1/30 des Monatsbeitrags pro Tag 1/360 der Jahresprämie bzw. 0/00 xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx pro Tag bzw1/30 der Monatsprämie multipliziert mit der Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz bestanden hat. 1/180 des Halbjahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des Jahresbeitrags pro Tag bzw. 1/360 des durch die Aufschubzeit in Jahren geteilten Einmalbeitrags pro Tag. Den Rückkaufswert einschließlich Die Höhe der Überschussanteile hat der Versicherer Ihnen auszuzahlenPrämie entnehmen Sie bitte den Vertragsunterlagen. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der wirksame Wi- derruf Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam ausgeübt, so sind Sie auch an einen mit dem Versicherungsvertrag zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zuzu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder eines Dritten auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
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Samples: Wohngebäudeversicherung