Wann endet der Vertrag?. Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns fristgemäß vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Nach einer Laufzeit von einem Jahr können Sie den Vertrag zum ersten eines jeden Monats kündigen. Daneben können Sie oder wir Ihren Vertrag kündigen. Das ist in folgenden Fällen möglich: • Wir haben eine Leistung erbracht (Schadenfallkündigung). Sie und wir können kündigen. • Wir haben die Prämie ohne Anpassung Ihrer Leistungen erhöht. Sie können kündigen. • Wir haben die Vertragsbedingungen geändert. Sie können kündigen. • Sie haben die Prämien verspätet oder gar nicht gezahlt. Wir können kündigen. Einzelheiten und Fristen können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Bedingungen entnehmen.
Wann endet der Vertrag?. Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf eine Kündigung von uns in Textform zugegangen ist. Wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag täglich in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können aber auch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. Weitere Regelungen zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der einzelnen Produkte.
Wann endet der Vertrag?. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag durch Kündigung beenden: • spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bzw. sofern verein- bart 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist bei der Orion eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um ein Jahr; • nach jedem Versicherungsfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von dessen Erledigung durch die Orion; • wenn die Orion die Prämien ändert. Die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Versicherungsjahres bei der Orion eintreffen; • wenn die Orion die gesetzliche Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG verletzt haben sollte. Das Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen nachdem der Versicherungsnehmer von dieser Verletzung Kenntnis erhalten hat, auf jeden Fall aber nach Ablauf eines Jahres seit einer solchen Pflichtverletzung. Die Orion kann den Vertrag durch Kündigung beenden: • spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages bzw. sofern verein- bart 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der dreimonatigen Frist beim Versicherungsnehmer eintrifft.Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um ein Jahr. • nach jedem Versicherungsfall, für den eine Leistung zu erbringen ist, sofern die Kündigung spätestens mit der Erledigung des Falles erfolgt; • wenn erhebliche Gefahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mit- geteilt wurden (Verletzung der Anzeigepflicht). Die Orion kann den Vertrag durch Rücktritt beenden: • wenn der Versicherungsnehmer mit der Bezahlung der Prämie in Ver- zug ist, gemahnt wurde und die Orion darauf verzichtet, die Prämie einzufordern; • im Falle eines Versicherungsbetrugs. Diese Auflistungen enthalten nur die gebräuchlichsten Beendigungs- möglichkeiten. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Vertragsbedingungen sowie aus dem VVG.
Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGG bzw. der Nr. B 2.1 der Mecklenburgischen AgGlB. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei vollständigem Wegfall des versicherten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versiche- rungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den Nrn. A 24 und B 2.2 der Mecklen- burgischen ABGG bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.
Wann endet der Vertrag?. Ergänzend zu Ziffer 10.2 AUB gilt: Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die Gruppe aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des Betriebs.
Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Ebenfalls können Sie und wir nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles den Versicherungsvertrag kündigen. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.
Wann endet der Vertrag?. Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers: - Bei Ablauf des dritten Versicherungsjahres sowie jedes darauffolgenden Vertragsjahres.
Wann endet der Vertrag?. Der Vertrag endet
Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertrags- dauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte Abschnitt B § 14 der AMB 2017. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen.
Wann endet der Vertrag?. Ihr Versicherungsvertrag wird für den vereinbarten Zeitraum abgeschlossen, mindestens für ein Jahr. Der Vertrag verlängert jeweils um ein Jahr, wenn dieser nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres gekündigt wird. Bei einer Vertragslaufzeit von mehr als 3 Jahren können Sie als Versicherungsnehmer eine Kündigung bereits zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres aussprechen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in ABSCHNITT B-§ 6 AVB-Pflanze2017. Es besteht für Sie auch ein Kündigungsrecht gemäß Prämienanpassungsklausel MH001. Wir haben uns bemüht, Ihnen die wichtigsten Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages zu erläutern. Vielleicht sind noch Fragen offen geblieben, die Sie persönlich betreffen. Bitte sprechen Sie hierüber mit unserem Außendienstmitarbeiter, der Sie gerne beraten wird. Münchener und Magdeburger Agrarversicherung Aktiengesellschaft Xxxxxx-Xxxxxxxxxx-Str. 62-64 Postfach 830651 00000 Xxxxxxx 00000 Xxxxxxx Telefon: 089 / 000 000-0 Internet: xxx.xxxxxxx.xx Fax: 089 / 000 000 0 E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Commerzbank AG Konto: 0103651800 BLZ: 720 800 01 SWIFT-BIC: DRES DE FF 720 IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Handelsregister München HRB 3392 USt-ID-Nr.: DE129273568 Xxxxx Xxxxxxxxx (Vorsitzender) Xxxx Xxxxx Xx. Xxxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Unsere Hauptgeschäftstätigkeit besteht im unmittelbaren und mittelbaren Betrieb von landwirtschaftlichen Spezialversicherungen. Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Xxxxxxxxxxxxxxx Xxx. 000, 00000 Xxxx Garantiefonds oder vergleichbare Einrichtungen bestehen nicht.