Wann endet der Vertrag? Musterklauseln

Wann endet der Vertrag?. Ihr Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht Ihnen oder uns fristgemäß vor dem Ablauf des Versicherungsjahres eine Kündigung zugegangen ist. Nach einer Laufzeit von einem Jahr können Sie den Vertrag zum ersten eines jeden Monats kündigen. Daneben können Sie oder wir Ihren Vertrag kündigen. Das ist in folgenden Fällen möglich: • Wir haben eine Leistung erbracht (Schadenfallkündigung). Sie und wir können kündigen. • Wir haben die Prämie ohne Anpassung Ihrer Leistungen erhöht. Sie können kündigen. • Wir haben die Vertragsbedingungen geändert. Sie können kündigen. • Sie haben die Prämien verspätet oder gar nicht gezahlt. Wir können kündigen. Einzelheiten und Fristen können Sie den nachfolgend abgedruckten Allgemeinen Bedingungen entnehmen.
Wann endet der Vertrag?. Der Vertrag ist zunächst für die dokumentierte Zeit abgeschlossen. Das Versicherungsverhältnis verlängert sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn Ihnen nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf eine Kündigung von uns in Textform zugegangen ist. Wenn Sie das Vertragsverhältnis beenden möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Vertrag täglich in Textform zu kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können aber auch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam werden soll. Weitere Regelungen zur Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte den Versicherungsbedingungen der einzelnen Produkte.
Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spätestens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Nr. B 2.1 Mecklenburgischen ABGI bzw. der Nr. B 2.1 der Mecklenburgischen AgGlB. Weitere Kündigungsrechte bestehen bei vollständigem Wegfall des versicherten Risikos, nach einer Beitragsangleichung ohne dass sich der Umfang des Versi- cherungsschutzes ändert und nach Eintritt des Versicherungsfalls. Dann endet die Versicherung schon vor Ende der vereinbarten Dauer. Einzelheiten entnehmen Sie bitte u. a. den Nrn. A 23 und B 2.2 der Mecklenburgi- schen ABGI bzw. den Nr. A 15 und B 2.2 Mecklenburgischen AgGlB. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand unserer Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regel- mäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.
Wann endet der Vertrag?. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag durch Kündigung beenden: • Spätestens 1 Monat vor Ablauf des Vertrages bzw. sofern vereinbart 1 Monat vor Ablauf des Ver- sicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag der einmonatigen Frist bei VZ eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschweigend um ein Jahr. • Nach jedem Versicherungsfall, für den eine Leis- tung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage seit Kenntnis von der Auszahlung durch VZ. • Wenn VZ die Prämien ändert. Die Kündigung muss in diesem Fall am letzten Tag des Versiche- rungsjahres bei VZ eintreffen. • Wenn VZ die gesetzliche Informationspflicht gemäss Art. 3 VVG verletzt haben sollte. Das Kündigungsrecht erlischt 4 Wochen nachdem der Versicherungsnehmer von dieser Verletzung Kenntnis erhalten hat, auf jeden Fall aber nach Ablauf eines Jahres seit einer solchen Pflichtver- letzung. VZ kann den Vertrag durch Kündigung beenden: • Spätestens 1 Monat vor Ablauf des Vertrages bzw. sofern vereinbart 1 Monat vor Ablauf des Ver- sicherungsjahres. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Beginn der einmonatigen Frist beim Versiche- rungsnehmer eintrifft. Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich jeweils stillschwei- gend um ein Jahr. • Nach jedem Versicherungsfall, für den eine Leis- tung zu erbringen ist, sofern die Kündigung spä- testens mit der Auszahlung erfolgt. • Wenn erhebliche Gefahrentatsachen verschwie- gen oder unrichtig mitgeteilt wurden (Verletzung der Anzeigepflicht). XX kann den Vertrag durch Rücktritt beenden: • Wenn der Versicherungsnehmer mit der Bezah- lung der Prämie in Verzug ist, schriftlich gemahnt wurde und VZ darauf verzichtet, die Prämie ein- zufordern. • Im Falle eines Versicherungsbetrugs.
Wann endet der Vertrag?. Ergänzend zu Ziffer 10 AUB 2014 gilt: Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des Betriebs.
Wann endet der Vertrag?. Kündigungsmöglichkeiten des Versicherungsnehmers: - Bei Ablauf des dritten Vertragsjahres sowie jedes darauf folgenden Vertragsjahres.
Wann endet der Vertrag?. Sie können den Vertrag ebenso wie wir zum Ende der zunächst vereinbarten Vertragsdauer und zum Ablauf jedes Verlängerungsjahres kündigen (das muss spä- testens drei Monate vorher geschehen). Einzelheiten entnehmen Sie bitte den § 19, 20, 21 und 24 der Mecklenburgischen ABL 2021. Name und Anschrift: Mecklenburgische Versicherungs-Gesellschaft a. G. Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit Xxxxx xxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxx Postanschrift: Mecklenburgische Versicherungsgruppe, 00000 Xxxxxxxx Sitz: Neubrandenburg und Hannover Eintragung im Handelsregister: HRB Nr. 1 beim Amtsgericht Neubrandenburg und HRB Nr. 4667 beim Amtsgericht Hannover Vorstand: Xxxxx Xxxxxx (Vorsitzender), Xxxxxxxxxx Xxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxx Vorsitzender des Aufsichtsrates: Xxxxxx Xxxxxxxx Gegenstand der Geschäftstätigkeit ist der unmittelbare und mittelbare Betrieb der Schadens- und Personenversicherungen. Der Vertrag kommt dadurch zustande, dass wir Ihren Antrag annehmen. Regelmäßig geschieht dies spätestens durch Zugang des Versicherungsscheins bei Ihnen. Wir haben keine Frist vorgesehen, wie lange Sie an Ihren Antrag gebunden sind.
Wann endet der Vertrag?. Die Laufzeit des Vertrages entnehmen Sie bitte dem Versicherungsschein. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert er sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht spätes- tens drei Monate vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Weitere Kündi- gungsrechte entnehmen Sie bitte den AVB.
Wann endet der Vertrag?. Der Vertrag endet durch Widerruf: –Der Vertragspartner von innova kann seine Anmeldung innert 14 Tagen seit der Anmeldung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, widerrufen. Der Vertrag endet sodann durch Kündigung: – Die Vertragsparteien können nach einer Mindestvertrags­ dauer von einem Jahr unter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Ende eines Kalenderjahres den Vertrag kündigen. Der Vertragspartner von innova hat die entsprechende Mitteilung schriftlich oder in einer anderen Form, die den Nachweis durch Text ermöglicht, an innova zu richten. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag zudem bei Entgeltanpassungen kündigen. Die Kündigung muss diesfalls am letzten Tag des Kalenderjahres bei innova eintreffen. – Der Vertragspartner von innova kann den Vertrag weiter nach jedem Unfall kündigen, für den eine Leistung zu erbringen ist, spätestens 14 Tage nachdem er oder sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten hat. – innova kann den Vertrag auch kündigen, wenn erhebliche Ge­ fahrstatsachen verschwiegen oder unrichtig mitgeteilt worden sind. Der Vertrag endet schliesslich: – mit dem Tod der versicherten Person; – durch Auflösung des Kollektivversicherungsvertrages zwi­ schen der SOLIDA und innova. – wenn sein Vertragspartner mit der Bezahlung des Entgelts in Verzug ist, gemahnt wurde und er darauf verzichtet, das Ent­ gelt einzufordern; – im Falle eines Versicherungsbetruges. Weitere Beendigungsmöglichkeiten ergeben sich aus den Allge­ meinen Versicherungsbedingungen sowie aus dem VVG. Wie bearbeiten innova und die SOLIDA Daten? Die verantwortliche Gesellschaft für die Bearbeitung der Perso­ nendaten im Zusammenhang mit der Versicherungsanmeldung, der Bestandespflege und dem Inkasso ist innova. Die SOLIDA (SOLIDA Versicherungen AG, Xxxxxxxxxxxxxxxx 00, 0000 Xxxxxx) tritt als verantwortliche Gesellschaft hinsichtlich der Bearbeitung von Personendaten in der Schadenabwicklung auf. Personendaten werden durch die oben genannten verantwort­ lichen Gesellschaften zu Zwecken, die sich aus den Vertrags­ unterlagen oder der Vertragsabwicklung ergeben, insbesondere für die Bestimmung des Entgelts, für die Risikoabklärung, für die Bearbeitung von Versicherungsfällen und für statistische Aus­ wertungen bearbeitet. Zudem stimmt der Vertragspartner von innova mit der Unterzeichnung des Vertrages der Bearbeitung seiner Daten für Marketingzwecke zu. innova und die SOLIDA übertragen im erforderlichen Um­ fang Daten zur Bearbei...
Wann endet der Vertrag?. Der Versicherungsvertrag endet, wenn der Betrieb eingestellt oder die Vereinigung aufgelöst wird. Ein Betriebsübergang ist keine Einstellung des Betriebs.