Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes Musterklauseln

Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Der Versicherungsvertrag kommt zustande, wenn der Versicherungsschein übermittelt oder angeboten wird oder wir schrift- lich die Annahme des Antrages erklären. Zahlen Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig nach den in Nr. 7 Absatz 1 und 2 bestimmten Zeitpunkten, sondern zu einem späteren Zeitpunkt, beginnt der Versicherungsschutz frühestens zu dem Zeitpunkt zu dem die Zahlung veranlasst wurde. Das gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Der Vertrag kommt mit Zugang des Versicherungsscheins beim Versicherungsnehmer zustande. Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versiche- rungsschein angegebenen Zeitpunkt, sofern der Versicherungsnehmer den ersten oder einmaligen Beitrag unverzüglich nach Ablauf der Widerspruchsfrist zahlt. An Ihren Antrag sind Sie einen Monat gebunden.
Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Nach Eingang des Versicherungsantrages am Hauptsitz von Helvetia in St. Gallen informiert Helvetia den Versicherungsnehmer sobald als möglich, ob sie den Antrag annimmt. Sobald dem Versicherungs- nehmer die Annahme zugegangen ist, gilt die Versicherung als abgeschlossen. Zum Nachweis des Versicherungsabschlusses erhält der Versicherungsnehmer seine Police. Der Versicherungsschutz beginnt, sofern nicht auf einen früheren Zeitpunkt eine Deckungszusage in Textform abgegeben wurde, mit dem in der Police festgelegten Beginn.
Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Nach Eingang Ihres Versicherungsantrages am Hauptsitz der Helvetia in St. Gallen informieren wir Sie sobald als möglich, ob wir Ihren Antrag annehmen. Sobald Ihnen unsere Annah- me zugegangen ist, gilt die Versicherung als abgeschlossen. Zum Nachweis des Versicherungsabschlusses erhalten Sie Ihre Police. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Prämie, sofern nicht auf einen früheren Zeitpunkt eine De- ckungszusage abgegeben, die Police ausgehändigt oder in der Police ein späterer Beginn festgelegt worden ist.
Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. 9 8. Widerrufsbelehrung 10 9. Laufzeit und Kündigungsbedingungen 11 10. Anwendbares Recht 11 11. Zuständiges Gericht 11 12. Vertragssprache 11 13. Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx/Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 Merkblatt zur Datenverarbeitung 12 Chubb European Group SE ist ein Unternehmen, das den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen des französischen Versicherungsgesetzes unterliegt |eingetragen unter der Registrierungsnummer 450 327 374 RCS Nanterre | eingetragener Sitz: La Tour Carpe Diem, 00 Xxxxx xxx Xxxxxxxx, Xxxxxxxxx Xxxx, 00000 Xxxxxxxxxx, Xxxxxxxxxx | Die Liste der Direktoren ist einsehbar unter https: // www .xxxxx.xxx/xx-xx/xxxxxxxxx.xxxx | Die Chubb European Group SE hat ein voll eingezahltes Aktienkapital von €896.176.662,-- und unterliegt der Zulassung und Aufsicht der ,,Autorité de contrôle prudentiel et de résolution (ACPR) 4‘‘, Place de Budapest, CS 92459, 75436 PARIS CEDEX 09 sowie in Deutschland zusätzlich den Regularien der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zur Ausübung der Geschäftstätigkeit, welche sich von den französischen Regularien unterscheiden können | Direktion für Deutschland | Baseler Straße 10, 60329 Frankfurt am Main | Amtsgericht Frankfurt HRB 58029 | Hauptbevollmächtigter Xxxxxxx Xxxxx | XXx-XxXx.: XX000000000 | XxxxXxXx.: 807/V90807004025 | Citigroup Global Markets Deutschland | IBAN: DE47 5021 0900 0210 1170 24 | BIC: XXXXXXXX 1 Versicherungsumfang
Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes. Der Vertrag kommt durch Online-Abschluss zustande. Beginn des Vertrages und Ihres Versicherungsschutzes ist der im Versicherungsschein genannte Tag. Auf die Wartezeiten in Ziffer 6.2 der Versicherungsbedingungen weisen wir hin.
Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes dem Versicherungsnehmer zu, wenn über die Prämienerhöhung keine Einigung erzielt wer- den sollte. Nach Eingang des Versicherungsantrages am Hauptsitz der Helvetia in St. Gallen informiert die Helvetia den Versicherungsnehmer sobald als möglich, ob sie den Antrag annimmt. So- bald dem Versicherungsnehmer die Annahme zugegangen ist, gilt die Versicherung als ab- geschlossen. Zum Nachweis des Versicherungsabschlusses erhält der Versicherungsnehmer seine Police. Der Versicherungsschutz beginnt mit der Zahlung der Prämie, sofern nicht auf einen früheren Zeitpunkt eine Deckungszusage abgegeben, die Police ausgehändigt oder in der Police ein späterer Beginn festgelegt worden ist.

Related to Zustandekommen des Vertrages / Beginn des Versicherungsschutzes

  • Anlageziel und Anlagepolitik Das Anlageziel des Fonds besteht darin, ein langfristiges Kapitalwachstum zu erzielen, indem er vornehmlich in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere von Unternehmen weltweit investiert. Der Fonds verwendet verschiedene auf statistischen und numerischen Analysen basierende quantitative Techniken einschließlich maschinelles Lernen, wobei ein der Verwaltungsgesellschaft gehörender Algorithmus aus umfangreichen Eingabedatenvolumen lernen und Prognosen in Bezug auf die zukünftige Entwicklung von Aktienkursen erstellen kann. Der Anlageverwalter, der zur Entwicklung des Algorithmus beitrug, wird in Bezug auf die Titelauswahl und den Portfolioaufbau einen disziplinierten und rigorosen Ansatz verfolgen. Der Fonds kann Finanzderivate zu Absicherungszwecken und/oder zu Anlagezwecken sowie zur Steuerung von Wechselkursrisiken einsetzen, vorbehaltlich der Bedingungen und Beschränkungen der geltenden Gesetze und Verordnungen. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI AC World Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Der Anlageverwalter versucht, das Risiko erheblicher Wertveränderungen des Fonds im Vergleich zur Benchmark zu reduzieren. Längerfristig wird die potenzielle Wertveränderung des Fonds (gemessen an der erwarteten Volatilität) unter normalen Umständen voraussichtlich die potenzielle Wertveränderung der Benchmark nicht übersteigen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Der Fonds investiert in Aktien und aktienähnliche Wertpapiere aus aller Welt, die ein Engagement in Schwellenmärkte bieten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte illiquide werden, was den Anlageverwalter zwingen würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Potentielle Anleger sollten den Risikofaktor „Operatives Risiko“ im Abschnitt „Allgemeine Risikofaktoren“ beachten. Sie finden dort Informationen zu den mit dem Fonds verbundenen operativen Risiken. • Der Fonds kann Finanzderivate zu Anlagezwecken im Rahmen der Verfolgung seines Anlageziels nutzen (zusätzlich zu ihrem Einsatz für Absicherungszwecke). Der Einsatz von Derivaten zu anderen Zwecken als der Absicherung kann zu Hebeleffekten führen und die Volatilität hinsichtlich des Nettoinventarwerts des Fonds erhöhen.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.