Common use of Wie berechnen wir die Beiträge? Clause in Contracts

Wie berechnen wir die Beiträge?. Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Wir berechnen ihn vom Versicherungsbeginn an. Zu Beginn der Versiche- rung zahlen Sie den Beitrag, der dem Eintrittsalter der versicherten Person entspricht. Das Eintrittsalter er- rechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt und dem Geburtsjahr. Wir haben die Tarife KS1 und KS2 nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Dies bedeutet: Es werden keine Rückstellungen für das Alter angespart, um den mit zunehmendem Alter eintretenden Anstieg der Krankheitskosten vorzufinanzieren. Für die versicherte Person, die das 24., 29., 34. bzw. 39. Lebensjahr voll- endet, gilt daher der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe. Diesen Beitrag haben Sie ab Beginn des dann folgenden Kalenderjahres zu zahlen. • Die Berechnung der Beiträge ist in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. • Bei Beitragsänderungen können wir auch vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb), Private Krankenversicherung

Wie berechnen wir die Beiträge?. Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Wir berechnen ihn vom Versicherungsbeginn an. Zu Beginn Be- ginn der Versiche- rung Versicherung zahlen Sie den Beitrag, der dem Eintrittsalter der versicherten Person entspricht. Das Eintrittsalter er- rechnet errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt und dem Geburtsjahr. Wir haben die Tarife KS1 und KS2 Tarif KDT50 nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Dies bedeutet: Es werden keine Rückstellungen für das Alter angespart, um den mit zunehmendem Alter eintretenden Anstieg der Krankheitskosten vorzufinanzieren. Für die versicherte Person, die das 249., 19., 29., 3439., 49., 59., 69., 79. bzw. 3989. Lebensjahr voll- endetvollendet, gilt daher der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe. Diesen Beitrag haben Sie ab Beginn des dann folgenden Kalenderjahres zu zahlen. • Die Berechnung der Beiträge ist in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. • Bei Beitragsänderungen können wir auch vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.

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Samples: Ergänzungen Zu Den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Avb)

Wie berechnen wir die Beiträge?. Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Wir berechnen ihn vom Versicherungsbeginn an. Zu Beginn der Versiche- rung Versicherung zahlen Sie den Beitrag, der dem Eintrittsalter der versicherten Person entspricht. Das Eintrittsalter er- rechnet errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt und dem Geburtsjahr. Wir haben die Tarife KS1 und KS2 Tarif KDTK85 nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Dies bedeutet: Es werden keine Rückstellungen Rück- stellungen für das Alter angespart, um den mit zunehmendem Alter eintretenden Anstieg der Krankheitskosten vorzufinanzieren. Für die versicherte Person, die das 2419., 29., 3439., 49., 59., 69. bzw. 3979. Lebensjahr voll- endetvollendet, gilt daher der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe. Diesen Beitrag haben Sie ab Beginn des dann folgenden Kalenderjahres zu zahlen. • Die Berechnung der Beiträge ist in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. • Bei Beitragsänderungen können wir auch vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.

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Samples: Allgemeine Versicherungsbedingungen (Avb)

Wie berechnen wir die Beiträge?. Der Beitrag ist ein Monatsbeitrag. Wir berechnen ihn vom Versicherungsbeginn an. Zu Beginn Be- ginn der Versiche- rung Versicherung zahlen Sie den Beitrag, der dem Eintrittsalter der versicherten Person entspricht. Das Eintrittsalter er- rechnet errechnet sich aus der Differenz zwischen dem Jahr, in dem die Versicherung beginnt und dem Geburtsjahr. Wir haben die Tarife KS1 und KS2 Tarif KDT85 nach Art der Schadenversicherung kalkuliert. Dies bedeutet: Es werden keine Rückstellungen für das Alter angespart, um den mit zunehmendem Alter eintretenden Anstieg der Krankheitskosten vorzufinanzieren. Für die versicherte Person, die das 249., 19., 29., 3439., 49., 59., 69., 79. bzw. 3989. Lebensjahr voll- endetvollendet, gilt daher der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe. Diesen Beitrag haben Sie ab Beginn des dann folgenden Kalenderjahres zu zahlen. • Die Berechnung der Beiträge ist in unseren technischen Berechnungsgrundlagen festgelegt. • Bei Beitragsänderungen können wir auch vereinbarte Risikozuschläge entsprechend ändern.

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Samples: Ergänzungen Zu Den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (Avb)