Welche Gerichte sind zuständig? Musterklauseln

Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz, können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen.
Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) FÜR VERSICHERTE DER GESETZLICHEN KRANKENVERSICHERUNG (GKV) diese AVB sind die Grundlage für unser gemeinsames Vertragsverhältnis. Der vereinbarte Versicherungsschutz ergibt sich aus diesen AVB, dem Versicherungsschein, späteren schriftlichen Vereinbarungen und den gesetzlichen Vorschrif- ten. Es gilt deutsches Recht.
Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Kla- gen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zuständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufent- haltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. DKV Deutsche Krankenversicherung AG Alle Konzern- gesellschaften ERGO Versicherungs- gruppe AG Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung perso- nenbezogener Daten zur Begründung, Durch- führung oder Beendigung eines Versiche- rungsverhältnisses (z. B. Bearbeitung eines Antrags, zur Beurteilung des zu versichernden Risikos, Verwaltung von Versicherungs- verträgen, zur Prüfung einer Leistungspflicht) ITERGO Informations- technologie GmbH IT-Dienstleister T-Systems Netzwerk- und Telefoniebetreiber ERGO Beratung und Vertrieb AG Vertrieb und Vermittlung von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen FWS Fieldwork Services GmbH Kundenzufriedenheitsbefragungen DKV Deutsche Kran- kenversicherung AG Almeda GmbH In- und Outbound-Telefonie Inter Assistance GmbH Assistanceleistungen Inter Partner Assis- tance Service GmbH Assistanceleistungen Medicomp GmbH Übermittlung von Hilfsmittelaufträgen an Leis- tungserbringer über zentrales Medium der Medicomp GmbH PAV Card GmbH Erstellen von Versichertenkarten D.A.S. Deutscher Automobil Schutz All- gemeine Rechtsschutz- Versicherungs-AG D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung perso- nenbezogener Daten zur Durchführung eines Versicherungsverhältnisses (zur Prüfung einer Leistungspflicht) Legial AG Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung perso- nenbezogener Daten zur Durchführung eines Versicherungsverhältnisses (zur Prüfung einer Leistungspflicht) Legal Net GmbH Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung perso- nenbezogener Daten zur Durchführung eines Versicherungsverhältnisses (zur Prüfung einer Leistungspflicht) ERGO Lebens- versicherung AG Xxxxxxxx Xxxxxx- versicherung AG ERGO Pensions- kasse AG Hamburg-Mannheimer Pensionskasse AG ERGO Pensions- fonds AG Münchener Rückversicherungs- Gesellschaft AG Risikoprüfung bei besonders hohen Risiken ERGO Lebens- ve...
Welche Gerichte sind zuständig?. Sie können Ansprüche aus dem Vertrag insbesondere bei folgenden Gerichten einklagen: • dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen Gericht . • dem für unseren Geschäftssitz oder die für Sie betreuende Niederlassung örtlich zuständigen Gericht . Wir können Ansprüche aus dem Vertrag insbesondere bei folgenden Gerichten einklagen: • dem für Ihren Wohnsitz örtlich zuständigen Gericht . • dem für den Sitz oder die Niederlassung Ihres Betriebes örtlich zuständigen Gericht. Das gilt, wenn Sie den Vertrag für Ihren Geschäfts- oder Gewerbebetrieb abgeschlossen haben. Das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht gilt in folgenden Fällen als vereinbart: • Ihr Wohnsitz, Ihr gewö hnlicher Aufenthalt oder Ihr Geschäftssitz liegt außerhalb Deutschlands. • Ihr Wohnsitz, Ihr gewöhnlicher Aufenthalt ist im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt.
Welche Gerichte sind zuständig?. Meinungsverschiedenheiten können ggf. auch eine gerichtliche Klärung erfordern. Für Ihre Klagen gegen uns ist das Gericht an unserem Sitz in Köln oder das Gericht an Ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zu- ständig. Für unsere Klagen gegen Sie ist das Gericht an Ihrem Wohnsitz zuständig. Haben Sie keinen ständigen Wohnsitz können wir unsere Klage an Ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort einreichen. Verlegen Sie nach Vertragsschluss Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland, ist das Gericht an unserem Sitz in Köln zuständig. Dies gilt auch, wenn uns Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klage- erhebung nicht bekannt ist. InfroirmvaatitonesbKlatrt azunVkerseicnhevruenrgsspirocdhuketern ung Sie sind versichert ✓ bei Krankheiten und Unfällen sowie zusätzlich – in Tarif KDBE und KDBS – bei professioneller Zahnreinigung und – in Tarif KDBP – bei Zahnprophylaxe und zahnaufhellenden Maßnahmen. Wir ersetzen Aufwendungen für medizinisch notwendige ambulante zahnärztliche Heilbehandlung bzw. professionelle Zahnreinigung: ✓ Verdopplung des Festzuschusses der GKV bei Zahnkronen und Zahnersatz. ✓ Zahnkronen, Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen: 50 % inklusive Leistung der GKV. ✓ bei kooperierenden Zahnärzten: Erhöhung auf 55 % inklusive GKV-Leistung. ✓ Zahnkronen, Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen, dentinadhäsive Füllungen: 85 % inklusive Leistung der GKV. ✓ bei kooperierenden Zahnärzten: Erhöhung auf 90 % inklusive GKV-Leistung. ✓ Zahnkronen, Zahnersatz, Implantate, Einlagefüllungen: 85 % inklusive Leistungen der GKV. ✓ bei kooperierenden Zahnärzten: Erhöhung auf 90 % inklusive GKV-Leistung. ✓ dentinadhäsive Füllungen: 100 % inklusive Leistung der GKV. ✓ 50 % ohne GKV-Vorleistung.

Related to Welche Gerichte sind zuständig?

  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.