Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag betei- ligten Personen zueinander?. U 200 1.2010 18/20 12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die ei- nem anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicher- ten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versi- cherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- antwortlich. 12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entspre- chend anzuwenden. 12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
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Samples: Unfallversicherung
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag betei- ligten Personen zueinander?. U 200 1.2010 18/20
12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die ei- nem einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicher- ten versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versi- cherten versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- antwortlichObliegen- heiten verantwortlich.
12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entspre- chend ent- sprechend anzuwenden.
12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet verpfän- det werden.
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Samples: Gvi Gruppen Unfallversicherung
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag betei- ligten Personen zueinander?. U 200 1.2010 18/20
12.1 12.1. Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die ei- nem einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicher- ten versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versi- cherten versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- antwortlichObliegen- heiten verantwortlich.
12.2 12.2. Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entspre- chend ent- sprechend anzuwenden.
12.3 12.3. Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet ver- pfändet werden.
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Samples: Unfallversicherung
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag betei- ligten Personen zueinander?. U 200 1.2010 18/20
12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die ei- nem anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicher- ten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versi- cherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- antwortlich.
12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entspre- chend anzuwenden.
12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
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