Wie und unter welchen Voraussetzungen können die Beiträge angepasst werden?. 10.1 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitragssatz für bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen und - wenn die 10.2 Ergibt die Neukalkulation, dass eine Änderung des Beitrags- satzes um weniger als 5 % erforderlich wäre, besteht kein Anpassungs- recht und auch keine Anpassungsverpflichtung. 10.3 Erhöhungen des Beitragssatzes werden Ihnen mindestens einen Monat vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres von uns mitgeteilt. Sie gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, in Textform kündigen. 10.4 Senkungen des Beitragssatzes gelten ohne besondere Mittei- lung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, das auf den Ab- schluss der Überprüfung durch den Treuhänder folgt.
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Samples: Versicherungsbedingungen, Unfallversicherung
Wie und unter welchen Voraussetzungen können die Beiträge angepasst werden?. 10.1 Wir sind berechtigt und verpflichtet, den Beitragssatz für bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen und - wenn diedie Entwicklung der Schadenaufwendungen und der den Verträgen zure- chenbaren Kosten dies erforderlich machen - an diese Entwicklung anzupassen.
10.2 Ergibt die Neukalkulation, dass eine Änderung des Beitrags- satzes um weniger als 5 % erforderlich wäre, besteht kein Anpassungs- recht und auch keine Anpassungsverpflichtung.
10.3 Erhöhungen des Beitragssatzes werden Ihnen mindestens einen Monat vor Beginn des nächsten Versicherungsjahres von uns mitgeteilt. Sie gelten ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Sie können den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung, in Textform kündigen.
10.4 Senkungen des Beitragssatzes gelten ohne besondere Mittei- lung ab Beginn des nächsten Versicherungsjahres, das auf den Ab- schluss der Überprüfung durch den Treuhänder folgt.
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