Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. 12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, sondern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht und welche Folgen hat ihre Verletzung?
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. 12.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), gilt Folgendes:
12.1.1 Die versicherte Person kann Leistungen aus der Unfallversicherung ohne Ihre Zustimmung unmittelbar bei uns geltend machen. Wir leisten direkt an die versicherte Person.
12.1.2 Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz und über das Recht der versicherten Person gemäß Ziffer 12.1.1.
12.1.3 Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicherten Person sondern nur Ihnen zu.
12.1.4 Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
12.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
12.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. 26.1 Ist die Versicherung gegen Unfälle abgeschlos- sen, die einem anderen zustoßen (Fremdversi- cherung), steht die Ausübung der Rechte aus dem Vertrag nicht der versicherten Person, son- dern Ihnen zu. Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten ver- antwortlich.
26.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruch- steller entsprechend anzuwenden.
26.3 Ansprüche aus der Unfallversicherung und aus der Beitragsrückzahlung können ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
26.4 Einräumung und Widerruf eines Bezugsrechtes sind uns gegenüber nur und erst dann wirksam, wenn sie uns von Ihnen zu Ihren Lebzeiten schriftlich angezeigt worden sind.
26.5 Tod des Versicherungsnehmers Versicherungsnehmer wird der überlebende Ehegatte des bisherigen Versicherungsnehmers, es sei denn, Sie haben eine andere Vereinbarung mit uns getroffen.
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- AT).
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. Zeitlich begrenzte Updategarantie Diese Versicherungsbedingungen gelten ergänzend zu den Versiche- rungsbedingungen für den SV PrivatSchutz - Allgemeiner Teil (SVPS- AT).
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. 21
12.2 Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller 21
12.3 Übertragung und Verpfändung von Ansprüchen 21
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. UV-STD 01/2015
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. 8.1 Ist die Versicherung gegen Versicherungsfälle abgeschlossen, die einem anderen zustoßen (Fremdversicherung), gilt folgendes:
8.1.1 Durch uns gegenüber in Textform abzugebende Erklärung können Sie die versicherte Person als Empfangs- berechtigten der Versicherungsleistung benennen. Die Benennung kann widerruflich oder unwiderruflich erfolgen. Haben Sie eine entsprechende Bestimmung getroffen, kann ausschließlich die von Ihnen bestimmte Person die Versicherungsleistung verlangen. In diesem Fall leisten wir direkt an die versicherte Person. Ist die versicherte Person nicht als Empfangsberechtigter benannt, können nur Sie als Versicherungsnehmer die Versicherungsleistung verlangen.
8.1.2 Sie als Versicherungsnehmer informieren jede versicherte Person über den im Rahmen dieses Vertrages bestehenden Versicherungsschutz und über das Recht der versicherten Person gemäß Ziffer 0.
8.1.3 Die Ausübung sonstiger Rechte aus dem Vertrag steht nicht der versicherten Person, sondern nur Ihnen zu.
8.1.4 Sie sind neben der versicherten Person für die Erfüllung der Obliegenheiten verantwortlich.
8.2 Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
8.3 Die Versicherungsansprüche können vor Fälligkeit ohne unsere Zustimmung weder übertragen noch verpfändet werden.
Wie sind die Rechtsverhältnisse der am Vertrag beteiligten Personen zueinander?. 10 14 Xxxx verjähren die Ansprüche aus dem Vertrag? 10 15 Welches Gericht ist zuständig? 11 16 Was ist bei Mitteilungen an uns zu beachten? 11 Was gilt, wenn Sie uns Ihre Anschriften- oder Namensänderung nicht mitteilen? 11 17 Welches Recht findet Anwendung? 12