WIE WIRD IHRE ENTSCHÄDIGUNG BERECHNET?. Sie werden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes von gleichwertigen Gegenständen unter Berücksichtigung von Abnutzung und Veralterung entschädigt.
WIE WIRD IHRE ENTSCHÄDIGUNG BERECHNET?. Wenn die Entschädigung nicht gütlich bestimmt werden kann, wird sie über eine außergerichtliche Einigung eingeschätzt, unter Vorbehalt unserer jeweiligen Rechte. Jede Partei wählt ihren Experten aus. Wenn diese Experten nicht sich nicht einig werden, wird ein Dritter zu Rate gezogen. Alle drei arbeiten gemeinsam und nach dem Mehrheitsprinzip. Wenn die beiden Parteien keine Experten benennen oder die beiden Experten sich nicht auf die Xxxx eines Dritten einigen können, wird der Experte im Schnellverfahren durch den Vorsitzenden des Landgerichts ernannt. Jeder der Vertragspartner übernimmt die Kosten und Honorare seines Experten und ggf. die Hälfte der Ausgaben des dritten Experten.
WIE WIRD IHRE ENTSCHÄDIGUNG BERECHNET?. Sie werden auf der Grundlage des Wiederbeschaffungswertes gleichwertiger Gegenstände und gleicher Art, Überalterung und Abnutzung entschädigt. In keinem Fall wird die in Artikel L 121-5 des Gesetzbuchs über das Versicherungswesen (Code des Assurances) vorgesehene Verhältnisregel angewendet.