Common use of Wiederverkauf Clause in Contracts

Wiederverkauf. a) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, der Käufer begleicht die Forderung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: www.landkreis-heilbronn.de, www.lrabb.de, www.kreis-tuebingen.de

Wiederverkauf. a) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, der Käufer begleicht die Forderung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: www.albstadt.de, www.hohenlohekreis.de

Wiederverkauf. a) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer bzw. die HVD OWL nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigtbe- rechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, der Käufer begleicht die Forderung Forde- rung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: www.hvdowl.de

Wiederverkauf. a) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, denn der Käufer begleicht die Forderung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: www.zollernalbkreis.de

Wiederverkauf. a) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, der Käufer begleicht be- gleicht die Forderung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: www.lrakn.de

Wiederverkauf. a) a. Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, denn der Käufer begleicht die Forderung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: www.landkreis-goeppingen.de

Wiederverkauf. a) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer bzw. WBH nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufen, es sei denn, der Käufer begleicht die Forderung binnen zwei Wochen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: waldbauernholz.de

Wiederverkauf. a(1) Wenn der Käufer Holz unbezahlt abfährt, abfährt oder nach Ablauf der Zahlungsfrist nicht voll- ständig vollständig bezahlt oder die Bezahlung einstellt, ist der Verkäufer nach schriftlicher Benachrichtigung berechtigt, das noch unbezahlte Holz erneut zu verkaufenverkaufen (Wie- derverkauf), es sei denn, denn der Käufer begleicht die Forderung binnen zwei Wochen 14 Tagen nach dem Tage der Benachrichtigung.

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Samples: www.stadtwaldstiftung-laubach.de