Xxxx des Überschuss-Systems. Die Gesamtrente zum Rentenbeginn (garantierte Rente und Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn) ist ab diesem Zeitpunkt garantiert. Die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erfolgt in der Form einer zusätzlichen Ge- winnrente. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätes- tens bei Rentenbeginn, kann zwischen den folgenden Über- schuss-Systemen gewählt werden: ◼ Überschuss-System Steigende Gewinnrente, ◼ Überschuss-System Flexible Gewinnrente oder ◼ Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn erneut informieren. Das Überschuss-System Steigende Ge- winnrente gilt als vereinbart, wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende Verfügung in Textform getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbeginn ist nicht möglich. Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Januar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der je- weiligen Gewinnrente und wird zum ersten Rentenfälligkeit- stermin des jeweiligen Jahres wirksam.
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Xxxx des Überschuss-Systems. Die Gesamtrente zum Rentenbeginn (garantierte Rente und Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn) ist ab diesem Zeitpunkt garantiert. Die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erfolgt in der Form einer zusätzlichen Ge- winnrenteGewinnrente. Bei Abschluss des VersicherungsvertragsVer- sicherungsvertrags, spätes- tens spätestens bei Rentenbeginn, kann zwischen zwi- schen den folgenden Über- schussÜberschuss-Systemen gewählt werden: ◼ Überschuss-System Steigende Gewinnrente, ◼ Überschuss-System Flexible Gewinnrente oder ◼ Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn erneut informieren. Das Überschuss-System Steigende Ge- winnrente gilt als vereinbart, wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende Verfügung in Textform getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbeginn ist nicht möglich. Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Januar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der je- weiligen Gewinnrente und wird zum ersten Rentenfälligkeit- stermin Rentenfälligkeitster- min des jeweiligen Jahres wirksam.
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Xxxx des Überschuss-Systems. Die Gesamtrente zum Rentenbeginn (garantierte Rente und Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn) ist ab diesem Zeitpunkt garantiert. Die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erfolgt in der Form einer zusätzlichen Ge- winnrenteGewinnrente. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätes- tens spä- testens bei Rentenbeginn, kann zwischen den folgenden Über- schussÜberschuss-Systemen Sys- temen gewählt werden: ◼ • Überschuss-System Steigende Gewinnrente, ◼ • Überschuss-System Flexible Gewinnrente oder ◼ • Überschuss-System Teildynamische GewinnrenteGewinnrente (bei Rentenbe- ginn während der Tranchendauer nicht möglich). Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn erneut informiereninformie- ren. Das Überschuss-System Steigende Ge- winnrente Gewinnrente gilt als vereinbart, wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende Verfügung in Textform getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbeginn Rentenbe- ginn ist nicht möglich. Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Januar Ja- nuar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der je- weiligen jeweiligen Gewinnrente und wird zum ersten Rentenfälligkeit- stermin Rentenfälligkeitstermin des jeweiligen Jahres wirksamwirk- sam.
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Xxxx des Überschuss-Systems. Die Gesamtrente zum Rentenbeginn (garantierte Rente und Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn) ist ab diesem Zeitpunkt garantiert. Die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erfolgt in der Form einer zusätzlichen Ge- winnrenteGewinnrente. Bei Abschluss des VersicherungsvertragsVer- sicherungsvertrags, spätes- tens spätestens bei Rentenbeginn, kann zwischen zwi- schen den folgenden Über- schussÜberschuss-Systemen gewählt werden: ◼ Überschuss-System Steigende Gewinnrente, ◼ Überschuss-System Flexible Gewinnrente oder ◼ Überschuss-System Teildynamische Flexible Gewinnrente. Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn erneut informieren. Das Überschuss-System Steigende Ge- winnrente gilt als vereinbart, wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende schriftliche Verfügung in Textform getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbeginn ist nicht möglich. Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Januar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der je- weiligen Gewinnrente und wird zum ersten Rentenfälligkeit- stermin des jeweiligen Jahres wirksam.
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Samples: fiseba.de
Xxxx des Überschuss-Systems. Die Gesamtrente Rente zum Rentenbeginn (garantierte Rente und Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn) ist ab diesem Zeitpunkt garantiertgaran- tiert. Die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erfolgt in der Form einer zusätzlichen Ge- winnrenteGewinnrente. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätes- tens spätestens bei Rentenbeginn, kann zwischen zwi- schen den folgenden Über- schussÜberschuss-Systemen gewählt werden: ◼ Überschuss-System Steigende Gewinnrente, ◼ Überschuss-System Flexible Gewinnrente oder ◼ Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente. Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn erneut informieren. Das Überschuss-System Steigende Ge- winnrente gilt als vereinbart, wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende Verfügung in Textform getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbeginn ist nicht möglich. Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Januar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der je- weiligen Gewinnrente und wird zum ersten Rentenfälligkeit- stermin Rentenfälligkeits- termin des jeweiligen Jahres wirksam.
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Xxxx des Überschuss-Systems. Die Gesamtrente Rente zum Rentenbeginn (garantierte Rente und Rente aus der Überschussbeteiligung vor Rentenbeginn) ist ab diesem Zeitpunkt garantiertgaran- tiert. Die Überschussbeteiligung nach Rentenbeginn erfolgt in der Form einer zusätzlichen Ge- winnrenteGewinnrente. Bei Abschluss des Versicherungsvertrags, spätes- tens spätestens bei Rentenbeginn, kann zwischen zwi- schen den folgenden Über- schussÜberschuss-Systemen gewählt werden: ◼ Überschuss-System Steigende Gewinnrente, ◼ Überschuss-System Flexible Gewinnrente, ◼ Überschuss-System Teildynamische Gewinnrente oder ◼ Überschuss-System Teildynamische Fallende Gewinnrente. Über diese Wahlmöglichkeit werden wir Sie vor Rentenbeginn erneut informieren. Das Überschuss-System Steigende Ge- winnrente gilt als vereinbart, wenn bis zum Rentenbeginn keine anders lautende Verfügung in Textform getroffen wurde. Ein Wechsel des Überschuss-Systems nach Rentenbeginn ist nicht möglich. Die Überschusszuweisung nach Rentenbeginn erfolgt jeweils zum 01. Januar eines Jahres. Sie beeinflusst die Höhe der je- weiligen Gewinnrente und wird zum ersten Rentenfälligkeit- stermin des jeweiligen Jahres wirksam.
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