Xxxxx-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung). 1. Ein versichertes Ereignis ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Reisestornierung nachzuweisen. Ereignisse, die nach der Stornierung eingetreten sind, können für eine Prüfung nicht berücksichtigt werden. 2. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund von Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren. 3. Bei einer Reisestornierung aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft sowie mit Stornokosten von über 300,– EUR können Sie einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel.-Nr. 000 0000–2300 anfordern oder unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx herunterladen. Vergleichen Sie bitte hierzu auch den Hinweis zur Online-Schadenmeldung. 4. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen • bezahlte Original-Kostennachweise • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort) • bei einem Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde • bei einem Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei einem Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und des neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt) inkl. des Nachweises über die Probezeit • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/ Fachhochschule/College (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei der Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei einer Vorladung vor Gericht oder einer Verkehrsmittelverspätung entsprechende Nachweise • bei der Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze ein entsprechendes tierärztliches Attest
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Samples: Reiseversicherung, Reiseversicherung, Buchungs Und Versicherungsbedingungen
Xxxxx-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie (Reiseabbruch-Versicherung). 1. Ein versichertes Ereignis ist grundsätzlich zum Zeitpunkt der Reisestornierung nachzuweisen. Ereignisse, die nach der Stornierung eingetreten sind, können für eine Prüfung nicht berücksichtigt werden.
2. Bei der Buchungsstelle ist eine unverzügliche Stornierung erforderlich, um die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Höhere Stornokosten werden nicht erstattet, wenn Sie aufgrund von Nichteintritt einer erhofften Besserung oder Heilung die Reise zu spät stornieren.
3. Bei einer Reisestornierung aufgrund einer Erkrankung, eines Unfalls oder einer Schwangerschaft sowie mit Stornokosten von über 300,– EUR können Sie einen Vordruck für eine Schadenanzeige mit ärztlichem Attest unter Tel.-Nr. 000 0000–2300 anfordern oder unter xxxxx://xxx.xxxx.xx/xxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxx herunterladen. Vergleichen Sie bitte hierzu auch den Hinweis zur Online-Schadenmeldung.
4. Der HanseMerkur sind folgende weitere Unterlagen einzureichen: • sämtliche Buchungs- und Stornierungsunterlagen • bezahlte Original-Kostennachweise • ärztliche Bescheinigungen mit Angabe der Diagnose und der Behandlungsdaten (bei der Urlaubsgarantie: die ärztliche Bescheinigung eines Arztes vom Reiseort) • bei einem Todesfall eine Kopie der Sterbeurkunde • bei einem Arbeitsplatzverlust eine Bescheinigung des Arbeitgebers über die betriebsbedingte Kündigung sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Beginn der Arbeitslosigkeit (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Bescheinigung des neuen Arbeitgebers über den Beginn des Arbeitsverhältnisses sowie eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über den Änderungsbescheid (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei einem Arbeitsplatzwechsel Bescheinigungen des alten und des neuen Arbeitgebers (gilt nur bei Reise-Rücktritt) inkl. des Nachweises über die Probezeit • bei notwendigen Wiederholungen von nicht bestandenen Prüfungen eine Bescheinigung der Universität/ Fachhochschule/College (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei der Nichtversetzung eines Schülers die jeweilige Bestätigung der Schule oder eine Kopie des Zeugnisses (gilt nur bei Reise-Rücktritt) • bei einer Vorladung vor Gericht oder einer Verkehrsmittelverspätung entsprechende Nachweise • bei der Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze ein entsprechendes tierärztliches AttestAttest Bei Notfällen auf Reisen hilft Ihnen unser 24-Stunden-Notruf-Service. Zu jeder Zeit, weltweit, rund um die Uhr, auch an Sonn- und Feiertagen. Wir helfen Ihnen in dringenden Notfällen während Ihrer Reise. Notrufnummer: Identität des Versicherers (Name, Anschrift): HanseMerkur Reiseversicherung AG (Rechtsform: Aktiengesellschaft), Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, Telefon 000 0000–1000, Fax 000 0000–3030 Eintragung im Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 19768 Ladungsfähige Anschrift und Vertretungsberechtigte der HanseMerkur Reiseversicherung AG: HanseMerkur Reiseversicherung AG, Xxxxxxxxx-Xxxxxxx-Xxxxx 0, 00000 Xxxxxxx, vertreten durch den Vorstand: Xxxxxxxx Xxxxxxx (Vors.), Xxxx Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxx Hauptgeschäftstätigkeit der HanseMerkur Reiseversicherung AG, im Folgenden „HanseMerkur“ genannt: Die HanseMerkur betreibt die Versicherung von Risiken, die sich auf Reisen beziehen. Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen: Es bestehen keine Garantiefonds oder andere Entschädigungsregelungen. Der Umfang des Versicherungsschutzes wird vom Versicherungsnehmer bestimmt. Xxxxxxxx Angaben über Art und Umfang des vom Versicherungsnehmer gewählten Versicherungsschutzes sind der Leistungsbe- schreibung und den Versicherungsbedingungen zu entnehmen. Ist die Leistungspflicht der HanseMerkur dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, so erfolgt die Auszahlung der Entschädigung binnen 2 Wochen. Der Lauf dieser Frist ist gehemmt, solange die Prüfung des Anspruches durch die HanseMerkur infolge eines Verschuldens der versicherten Person gehindert ist. Befristung der Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen: Die zur Verfügung gestellten Informationen sind zeitlich unbefristet gültig. Der Vertrag kommt mit dem Zahlungseingang der geschuldeten Prämie zustande. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem vom Versicherungsnehmer bezeichneten Zeitpunkt, jedoch nicht vor Zahlung der Prämie. In der Reise-Krankenversicherung beginnt der Versicherungsschutz darüber hinaus nicht vor dem Übertreten der Staatsgrenze in den versicherten Geltungsbereich. Näheres hierzu ist den beigefügten Versicherungsbe- dingungen zu entnehmen. Die Voraussetzungen für den Abschluss der Versicherung entnehmen Sie bitte den beigefügten Versicherungsbedingungen. Eine Bindefrist ist nicht vorgesehen. Wichtiger Hinweis gemäß § 37 Abs. 2 VVG: Tritt der Versicherungsfall nach Abschluss des Vertrages ein und ist die erste oder die einmalige Versicherungsprämie zu diesem Zeitpunkt noch nicht gezahlt, ist die HanseMerkur nicht zur Leistung verpflichtet, es sei denn, dass der Versicherungsnehmer die Nichtzahlung nicht zu vertreten hat. Ist die Einziehung der Prämie von einem Konto vereinbart, erfolgt diese unverzüglich nach Mandatserteilung unter Nennung der Mandatsreferenz mittels des SEPA-Basislastschriftverfahrens. Die SEPA-Mandatsreferenz ist identisch mit der Versicherungsnummer. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn die Prämie am Abbuchungstag eingezogen werden kann und der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung nicht widerspricht.
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